Das im Mai beschlossene Tabakerzeugnisgesetz hat nur bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt. Wenn es ans Detail geht, also beispielsweise daran zu regeln welche Liquids noch auf den deutschen Markt dürfen und welche nicht, hat es das BMELV beauftragt.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat jetzt also unter anderem den Auftrag zu schauen, welche Zusatzstoffe in Liquids reguliert werden müssen oder sogar verboten werden sollen.
Da dort aber keine Hardcore Vaper mit 10 Jahren Erfahrung sitzen, zieht es sich dafür Berater heran. Das sind natürlich meist Personen und Institutionen, denen es schon lange vertraut und mit denen es oft zusammenarbeitet.
Im Falle des Dampfens sind das leider solche Vereine wie das DKFZ, das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Da auch noch ausgerechnet die Kollaborationsstelle der WHO, bisher geführt von der in Dampferkreisen schon berüchtigten Fr. Dr. Pötschke-Langer. Aber auch das BfR, das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Fachgespräch im Ministerium
Ein eher positives Zeichen ist, dass auch Interessenvertreter für das Dampfen angehört werden. Am vergangenen Donnerstag fand ein solches Fachgespräch statt, zu dem das Ministerium eingeladen hatte.
Anlass ist ein Entwurf, der bereits seit Wochen, wenn nicht Monaten, durch das Netz läuft. Der Referentenentwurf zur zweiten Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnisverordnung.
In dem steht zu lesen, dass Menthol, aber beispielsweise auch Bestandteile von Kaffee, in fertigen Liquids verboten werden sollen.
Zu diesem Gespräch eingeladen waren unter anderem Vertreter des Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), der Interessengemeinschaft E-Dampfen e. V. (IG-ED) und des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).
Das BfTG wurde von dem bekannten Prof. Dr. Mayer unterstützt, der einer der bedeutendsten wissenschaftlichen Kämpfer für das Dampfen ist und den Fachbereich der Toxikologie an der Uni Graz leitet. Er wurde im Vorfeld vom BfTG beauftragt, das Vorhaben des BMELV aus toxikologischer Sicht zu bewerten.
Prof. Dr. Mayer hat dazu auch eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt, die vapers.guru im Original vorliegt.
Menthol, das Glutamat des Dampfers
Menthol ist als Aromastoff in sehr vielen Liquids und Aromen beigemischt. Selbst wenn man ihn nicht schmeckt. Er dient zur „Aufhellung“ des Geschmacks, weil viele Liquids sonst einfach nach einem dunklen Mischmasch und irgendwie muffig schmecken würden. Bernd Mayer bezeichnet Menthol in seiner Stellungnahme auch als Glutamat des Dampfers.
Da auch viele Medikamente Menthol enthalten, besteht an der toxikologischen Unbedenklichkeit des Stoffes kein Zweifel. In keinem größeren EU-Land gibt es Bestrebungen Menthol zu verbieten. Der Grund für das BMELV, Menthol in Liquids verbieten zu lassen, ist etwas ganz anderes.
Unter anderem hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die eine eventuelle Gefahr die von Menthol ausgehen kann zu untersuchen. Denn die TPD 2 gibt vor, dass Zusatzstoffe verboten werden sollen, „die den Eindruck erwecken, dass der Konsum einer elektronischen Zigarette … einen gesundheitlichen Nutzen hat oder geringere Gesundheitsrisiken birgt“ bzw. Stoffe, die „mit Energie und Vitalität assoziiert werden“.
Verbot von Menthol schlicht sinnfrei
Der ursprüngliche Sinn hierfür ist aber eher bei Tabak zu suchen, da Menthol beispielsweise in Zigaretten einen so genannten „maskierenden“ Effekt hat. Der Rauch wird als sanfter empfunden und damit fällt es leichter ihn zu inhalieren.
Die vom BfR vorgelegte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Menthol auch bei Liquids mit 24mg Nikotin diesen Effekt hätte. Prof. Dr. Mayer hat dazu wunderbar dargelegt, dass dies ja gar nicht mehr zutreffend sein kann, da eine Konzentration über 20mg durch die TPD 2 generell verboten ist.
Mehr noch. Er legte auch dar, dass Menthol bei geringeren Nikotin Dosierungen den gegenteiligen Effekt habe. Da Menthol den sensorischen Reiz, den so genannten Throat Hit, erhöht, führt es maßgeblich dazu, dass Dampfer durch das Menthol sogar eher auf Nikotin verzichten.
Dies konnte auch sehr ersichtlich durch entsprechende Studien belegt werden, nach denen es Rauchern eher gelang auf Zigaretten zu verzichten, die mit Menthol haltigen Liquids substituierten. Also die Kippe ersetzten.
Auf Nachfrage von Herrn Stendel von der IG-ED bestätigte der für das BfR anwesende Dr. Henkler, dass beim Dampfen nichts inhaliert wird, dessen Wirkung Menthol „maskieren“ könnte.
Auch die immer wieder von E-Zigaretten-Gegnern angeführte attraktive Wirkung der Geschmacksvielfalt auf Nichtraucher, die zu dem sogenannten “Gateway-Effekt” führen soll, ist vielfach wissenschaftlich widerlegt. Zuletzt sogar durch die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierten und vom Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) durchgeführten Studie „Konsumgewohnheiten und Motive von E-Zigarettenkonsumenten in Deutschland“. Dies wurde auch nochmals auf der Fachtagung in Frankfurt am 19.10.2016 durch weitere Studienergebnisse bestätigt.
Gemäß Einschätzung des BftG hatte das BfR dieser Argumentation nichts entgegen zu setzen.
Referentenentwurf ungenau
Bernd Mayer ging in seiner Stellungnahme aber noch weiter. Er entlarvte den Referentenentwurf mindestens der Ungenauigkeit, wenn nicht sogar des fahrlässigen Unwissens.
Beispielsweise soll Tujon verboten werden. Tujon ist aber in sehr vielen Gewürzen wie Rosmarin, Salbei oder Thymian enthalten. Professor Mayer bestritt gar nicht die toxikologischen Risiken. Machte aber darauf aufmerksam, dass entweder eine Höchstgrenze oder der Zusatz von reinem Tujon verboten werden müsse. Da bei der vorgeschlagenen Formulierung sonst auch alle Gewürze, deren Dosierung völlig unbedenklich ist, mit unter das Verbot fallen würden.
Ebenso ein Schnitzer ist betreffend des Verbotes von Kaffeearomen zu finden. Er zeigte sehr schön auf, dass die verwendeten Kaffee Aromen gar kein Koffein enthalten, und diese Argumentation damit versperrt ist.
Zusätzlich wies er darauf hin, dass die meisten Kaffee Aromen eben nicht in Kaffee Aromen Verwendung finden, die eventuell als vitalisierend gesehen werden könnten. Sondern in Tabak Aromen bzw. Liquids.
Konstruktives Gespräch macht Hoffnung
Der Vorstandsvorsitzende des BfTG Dustin Dahlmann stellte dazu fest „ohne wissenschaftliche Rechtfertigung ein – im Vergleich zur Tabakzigarette – weniger schädliches Produkt durch das Verbot bedeutender Stoffe zu schwächen, steht im Widerspruch zu dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern“. Mit einer solchen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Schwächung der E-Zigarette würde die Rolle der Tabak-Zigarette ungewollt gestärkt.
Das Gespräch verlief durchaus konstruktiv. So bestätigte Professor Mayer beispielsweise auch den Sinn einiger Verbote von Aromen.
Insgesamt wurde aber sehr klar dargelegt, dass die Erkenntnisse des BfR mitnichten der Weisheit letzter Schluss sind.
In seiner Stellungnahme erklärt das BfTG abschließend, dass es in Kenntnis eines “Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung” ist und diesen ausdrücklich begrüßt. Was wohl bedeutet, dass diese beiden Aromen, um die es den meisten Dampfern ja geht, dort wohl nicht mehr enthalten sind.
Ob das Ministerium dies nun auch so umsetzt, bleibt jedoch abzuwarten. Versprechen kann man nichts.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Es ist aber sicher als ein guter Schritt anzusehen, dass das BMELV wenigstens auch die Argumente der Konsumenten und Hersteller anhört und darauf eingeht.
Joey Hoffmann
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