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Verein klagt gegen das Tabakgesetz

Gesetzesprüfung durch Verfassungsgericht beantragt

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Wie der österreichische „Verein der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte“ VFFED gestern bekannt gab, hat er Klage gegen das Tabakgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Mit Einführung der europäischen TPD2 hat die österreichische Regierung ein nationales Gesetz erlassen, dass u.a. jeglichen Online Handel mit E-Zigaretten verbietet. Und zwar sowohl aus dem In- wie auch aus dem Ausland.

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Typische Trafik in Wien

In Österreich ist der Einzelhandel mit Zigaretten und anderen Tabak Produkten monopolisiert. Tabak darf seit 1996 nur in den so genannten Trafiken gehandelt werden, die von einer staatlichen Gesellschaft überwacht werden.
Ausnahme bildete bis Mai der Handel von E-Zigaretten über den Versand. Dieser musste von heute auf morgen ohne jegliche Übergangsfrist eingestellt werden. Reine Online Händler musste ihr Unternehmen schließen.
Der Präsident des VFFED Thomas Baburek sagte dazu:

Mit dem Verbot des Versandes und der Lieferung werden wieder nur die Tabaktrafikanten vor Konkurrenz durch den Online-Handel aus dem In- und Ausland geschützt werden.

Der Unternehmer, der bisher legal Versandhandel mit E-Zigaretten und Liquids betreiben durfte, muss zusperren, um damit für das bestehende Monopolvertriebsnetz mit rund 6.000 Tabakverkaufsstellen die Konkurrenz zu beseitigen. Es bleiben von der Monopolverwaltung selektierte E-Zigaretten und Liquids flächendeckend in mehr als 6.000 Vertriebsstellen ohne jede Mengenbeschränkung verfügbar; der angebliche Versuch der Bundesregierung, durch das Versandverbot die Verfügbarkeit zu senken, ist somit ein Scheinargument, um zu verbergen, dass zugunsten des Tabak-Monopols eine neue Marktordnung entstehen soll, der kein normaler Kleinhändler finanziell im Wege des Filialgeschäfts etwas entgegensetzen kann.

Die Existenz der legalen Händler wird bedroht, da sie nicht in den Genuss der staatlichen Exklusivität beim Verkauf von Tabakprodukten kommen, mit dem sie ihre Tätigkeit „subventionieren“ können.

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Die Richter des Verfassungsgerichtshof

Der Handel mit E-Zigaretten und Liquids sollte dem bestehenden Monopol bereits einverleibt werden. Was für freie Händler die gleichen Folgen gehabt hätte. Erst im letzten Jahr hatte der Verfassungsgerichtshof dies jedoch untersagt.
Nach Einschätzung des VFFED soll diese höchstrichterliche Entscheidung durch das Verbot einfach umgangen werden, um den drohenden Steuerverlust zu vermeiden.
„Das können und werden wir so nicht zulassen“ sagte Baburek dazu.

Der Antrag auf Gesetzesprüfung ist bereits eingebracht. Das Gericht müsse im weiteren Verfahren nun klären, ob der Gesetzgeber bereits zum zweiten Mal die Rechte der freien Händler gesetzwidrig verletzt hat.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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