Sobald man argumentativ auch nur in die Nähe kommt der E-Zigarette eine Funktion als Nikotinersatz oder der Rauchentwöhnung zu unterstellen, kommen sofort die Kritiker und wollen Einspruch erheben. Mit teilweise absurdesten Argumentationen. Aber diese Kritiker sind keine Politiker oder Juristen, sondern selber Dampfer.
Dabei ist es doch schwer zu verstehen, dass diese Vaper offenbar ein Problem mit einem der größten Vorzüge der E-Zigarette haben.
Annähernd alle Vaper waren vorher Raucher. Und die meisten steigen von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette um, weil sie damit entweder vom Tabak wegkommen wollen, oder zumindest eine Schadensminimierung anstreben.
Das hat auch die gerade veröffentlichte Datenerhebung ergeben, an der weltweit über 5000 Dampfer und Nicht-Dampfer teilgenommen haben. Bei möglicher Mehrfachnennung gaben über 75% als Grund „gesünder als Rauchen“ und 66% „Rauchentwöhnung“ an. [Bericht hier…]
Das ist auch in der Politik ein schwerwiegendes Argument. Man spricht hier von der Harm Reduction, der Schadensreduzierung.
Hinzu kommt, dass die weltweit renommierte Ärztekammer Royal College of Physicians und die Gesundheitsbehörde Public Health England das Risiko der E-Zigarette inzwischen offiziell auf höchstens 5% des Risikos der Tabak Zigarette beziffert haben.
Der größte Vorteil wird verleugnet
Sobald man aber mit dieser unbestreitbaren Tatsache argumentiert, kommen Dampfer an und kritisieren das. Das reicht von einem „Sollte man so nicht sagen“ bis hin zu aluhutmäßigen Verschwörungstheorien über die Pharmaindustrie und Nicorette.
Um jedoch zu verstehen wo diese Menschen offenbar kognitiv vorzeitig falsch abgebogen sind, muss man sich zwei Dinge einmal genauer ansehen. Zum ersten was überhaupt ein Genussmittel ist und zum zweiten wie das juristisch denn nun aussieht.
Ist die E-Zigarette nun ein Genussmittel, oder ist sie ein Nikotin Ersatz Produkt und kann demnächst in die Apotheken verbannt werden?
Der Begriff der Droge
Der Begriff der Droge ist in Deutschland nicht genau definiert. [Blog dazu hier…]
Im medizinischen und psychologischen Kontext ist prinzipiell alles eine Droge, wenn man es zu sich nehmen kann ohne es zum Überleben zu brauchen. Auch Schokolade kann eine Droge sein, und Kaffee ist es ganz sicher.
Im üblichen Deutschen Sprachgebrauch ist alles eine Droge, was eine starke psychotrope Wirkung hat. Auf gut Deutsch: Alles was breit macht. Medikamente fallen hier also schon einmal raus. Obwohl sie im Englischen, besonders im Amerikanischen, ebenfalls als Droge (Drug) bezeichnet werden.
Der Begriff der Sucht
Die Psychologie ist eine sehr junge Wissenschaft. Eigentlich gibt es sie erst seit etwa 200 Jahren. Obwohl auch Aristoteles schon vor über 2300 Jahren im Alten Griechenland über die Seele nachgedacht hat. Aber als wirkliche Wissenschaft ist sie sehr jung.
Der Psychologie ist es zu verdanken, dass man sich auf wissenschaftlichem Niveau auch sehr viel genauer anschaut, was Süchte sind und wie sie funktionieren. (Was natürlich Mediziner und Psychiater auch getan haben.)
Ein sehr gutes Beispiel ist die Alkoholsucht. Inzwischen wissen wir, dass jemand der gerne regelmäßig durch den Tisch tritt und sich gepflegt einen hinter die Binde kippt noch lange kein Alkoholiker ist. Nicht einmal wenn er es täglich tut. Die Sucht zeigt sich erst, wenn man der Spaßrakete den Treibstoff wegnimmt.
Inzwischen unterscheiden wir sogar verschiedene Formen des Alkoholismus. Wir wissen, dass regelmäßiges Saufen oder die Mitgliedschaft in einem Kegelverein nicht gleichbedeutend mit dem Abstieg in die Abhängigkeit ist. Wir wissen sogar, dass es zum Entwickeln einer Sucht genetische Vorbedingungen geben muss und dass der sozio-kulturelle Hintergrund eine sehr große Rolle spielt.
Fehlinformation ist aller Laster Anfang
Leider hat das bei vielen Dingen die Politiker noch nicht erreicht. Auch weil tatsächlich verschiedene Interessengruppen dagegen arbeiten und gezielte Falschmeldungen weiter geben. Man denke nur an die Absurdität, dass durch die TPD sogar auf Akkuträgern der Hinweis des „stark abhängig machenden“ Nicotins stehen muss. Was in Abwesenheit von Tabak überhaupt nicht bewiesen ist.
Es gibt auch hier zu Lande immer mehr Menschen, die sich am Wochenende in geselliger Runde im Café mit Freunden ihre Shisha rauchen, aber den Rest der Woche keine Zigarette anfassen.
Denkfehler 1
Und da ist bereits der erste Denkfehler, den die Vaper machen, die so dagegen argumentieren dass die E-Zigarette Nicotin Ersatz sein kann. Sie scheinen zu denken, dass es nur ein Entweder Oder geben kann. Entweder es kann süchtig machen und ist damit eine Droge, oder es ist ein Genussmittel und damit völlig frei.
Dieses Schwarz-Weiß-Denken entspricht aber nicht den Realitäten. Weder in der Psychologie, noch in der Definition und damit auch nicht in der Gesetzgebung.
Schaut man sich nämlich einmal die Liste der Genussmittel an, findet man dort auch den Tabak. Und dass Tabak an sich süchtig macht dürfte unbestritten sein. Aber Tabak ist und bleibt ein Genussmittel.
Ebenso wie Gewürze. Wer sich einmal ein paar Gramm vom Genussmittel Muskatnuss reingezogen hat, der wird wissen, dass Genussmittel noch ganz andere Wirkungen haben kann. Viel Spaß auf der Reise.
Denkfehler 2
Was direkt zum nächsten Denkfehler in dieser unglücklichen kognitiven Verkettung führt. Viele scheinen zu denken, alles was ein Genussmittel ist, ist damit automatisch nicht oder weniger reguliert oder durch den Staat regulierbar.
Der Staat reguliert aber nicht nach der Definition Genussmittel oder Droge. Sondern der Staat reguliert einfach danach, was Frau Mortler und Konsorten für gefährlich halten. Mehr nicht.
Würde man von Muskatnuss nicht fürchterlich kotzen müssen, könnte es durchaus sein, dass der Staat morgen hingeht und das Gewürz und Genussmittel Muskat verbieten will.
Denkfehler 3
Weil hier also bereits zwei Denkfehler vorliegen, folgt sofort der dritte Denkfehler hinterher. Ein komplexes System wie unser Hirn produziert dann nämlich gerne Fehler von alleine. Wenn es erstmal einen Knick drin hat, ist es schwer wieder auf die richtige Spur zurück zu finden. Und am Ende stehen oft Erklärungsversuche durch Verschwörungstheorien.
Erst neulich hat ein blitzgescheiter Amerikaner eine Wasserwaage mit ins Flugzeug genommen, und damit bewiesen dass die Welt eine Scheibe ist. Wo wäre die Wissenschaft nur ohne YouTube?
Da es vollkommen egal ist, ob man die E-Zigarette nun als Droge, als Nicotin Ersatz oder als Sitz-Liege-Garnitur Dampfhölmen bezeichnet, ist es auch vollkommen egal ob sie als NRT (Nicotin Replacement Therapy) angeboten oder argumentiert wird.
Und an diesem Punkt kommt dann tatsächlich die Verschwörungstheorie zum Tragen. Wenn es ein offizieller Nikotin Ersatz ist, dann könnte es strenger reguliert werden. Und deshalb sollte man das lieber nicht zu laut sagen.
Nicotin Ersatz streng reguliert?
Diese Denkweise liegt in der irrigen Annahme begründet, dass andere NRT wie Nicotin Kaugummis, Pflaster oder Sprays auch sehr streng reguliert sind und nur in Apotheken zu haben sind.
Sind sie aber nicht.
Natürlich unterliegen die einzelnen Komponenten wieder einer Vielzahl anderer Bestimmungen, wie dem Chemikalienrecht. Aber das tun die Bestandteile von Liquids auch. Es darf nicht jeder unangemeldet irgendetwas aus Pakistan kommen lassen, in seiner Garage zusammen panschen und als nicotinhaltiges Liquid verbimseln. Aber das war auch schon so, bevor die E-Zigarette im TabakerzG stand.
Prinzipiell und vereinfacht unterliegen alle diese Produkte vor allem dem Lebensmittelrecht. Das war es dann aber auch. Nicotin unterliegt in Deutschland nicht der Apothekenpflicht. Denn sonst gäbe es ja auch Zigaretten nur in der Apotheke. (§ 43 Arzneimittelgesetz, ff.)
Nicotin Spray wird in riesigen Fabriken zusammen geschüttet, und nicht in klinisch reinen Labors. Will man ein Nicotin Spray auf den Markt bringen, dann muss man nicht den unfassbar langen Prozess der Zulassung als Medikament durchlaufen. Und genau deshalb kann man auch Nicotin Sprays im Internet bestellen. Nicht nur bei Apotheken. Ohne Rezept und ohne Altersangabe. Sogar bei Amazon.
Kommt eine Nicorette in die Apotheke…
Im Gegenteil, dass solche Produkte wie Nicorette in Apotheken angeboten werden, ist von den Herstellern gewollt. Denn 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nochmals bestätigt, dass Apotheken nur Produkte verkaufen dürfen, die der Gesundheit förderlich sind. Deshalb müssen die Hersteller solcher Produkte einen Nutzen nachweisen.
Es ist also nicht so, dass dieser Nicotin Ersatz Unfug in die Apotheken verbannt wurde. Sondern die Hersteller zahlen da gutes Geld für, dass es überhaupt in Apotheken verkauft werden darf. Denn das gibt diesem sinnlosen Kernschrott nicht nur Seriosität. Sondern man kann gleich das Doppelte und Dreifache an Kohle dafür nehmen. [Gegenüberstellung Nicotinspray und E-Zigarette hier…]
Der Faktor Angst
Bei den Menschen die gegen den Nutzen der E-Zigarette als Nicotin Ersatz Produkt argumentieren liegen also mehrere Denkfehler oder Unwissenheit vor.
Und hinzu kommt ein noch schwerer wiegender Punkt: Die Angst.
Mit Angst verkauft man jeden Scheiß. Weltuntergangsszenarien, Massenselbstmord, Warten auf Außerirdische und Nationalsozialismus. Mit Angst geht alles wie geschnitten Brot.
Dazu muss man nur in das kurze und doch sehr volle Geschichtsbuch des Dampfes schauen, wo die Angst herkommt.
Damals in der Steinzeit
Ab etwa 2012, also im Neolithikum der Dampfe, gab es in der Politik in Europa und in Deutschland Bestrebungen, die E-Zigarette in die Apotheke zu verbannen Und da so eine Zulassung als Medikament oder als Heilmittel enorm teuer ist, hätte das tatsächlich das Ende der E-Zigarette bedeutet.
Der Vorgang war damals ähnlich wie die TPD und das TabakerzG von Weltuntergangsszenarien begleitet worden. Dabei stand er von vorn herein auf völlig wackeligen Beinen.
Um das einmal deutlich zu machen, sei auf die Causa Wuppertal verwiesen, die für diese Vorgänge sicher das signifikanteste Beispiel war. (Es gab noch mindestens zwei andere Prozesse alleine in Deutschland.)
Die Causa Wuppertal
Barbara Steffens von den Grünen ist seit 2010 Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen. Sie hatte sich damals persönlich in den Fall eingeschaltet, da sie die freie Abgabe von E-Zigaretten und Liquids durch den Handel unterbinden wollte.
Am 16. Dezember 2011 veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Pressmitteilung mit dem Titel „Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant – Gesundheitsschäden zu befürchten“.
Darin wird sie wie folgt wörtlich zitiert:
„Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. […] Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht.“
Ab vor den Kadi
Das schickte Sie am gleichen Tag tatsächlich auch an alle Kreise, kreisfreien Städte, Bezirksregierungen und die Landesapothekerkammer.
Eine Händlerin aus Wuppertal fühlte sich in ihrer freien Geschäftsausübung beeinträchtigt und ging vor Gericht. Die Nummer ging dann durch mehrere Instanzen. Teilweise ging es um die Unterlassung der Äußerung durch das Landesministerium, teilweise um die Sache an sich.
Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht Münster landete das alles dann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Denn das Ministerium war tatsächlich immer wieder in die Revision gegangen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte als höchste Instanz dann am 20. November 2014 unter Aktenzeichen BVerwG 3 C 27.13 folgendes fest:
- Die öffentliche Warnung eines Gesundheitsministeriums vor dem Handel und Verkauf von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids unter Hinweis darauf, die Produkte unterfielen den arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften, greift wegen ihrer verbotsähnlichen Wirkung in die unternehmerische Betätigungsfreiheit der Produkthersteller ein und bedarf daher gemäß Art. 12 Abs. 1 GG einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
- […]
- Nikotinhaltige Liquids, die zum Verdampfen in E-Zigaretten bestimmt sind und die nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder vermarktet werden, sind keine Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG […].
- E-Zigaretten sind keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes […].
E-Zigaretten sind keine Medikamente
Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass E-Zigaretten und Liquids keine Medikamente sind.
Nur auf Liquids die als „Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“ vermarktet werden, könnte das zutreffen. Das ist aber inzwischen durch das TabakerzG verboten.
Darüber hinaus darf keine Regierung so etwas behaupten. Nicht nur weil es nicht den Tatsachen entspricht, sondern auch weil es in die freie Geschäftsausübung eingreift.
Die Kosten des Verfahrens musste das Ministerium selber tragen.
Das Urteil im Volltext ist weit länger. So liest es sich an, wenn Richter einer Politikerin sagen, dass sie etwas galaktisch Dämliches erzählt hat. Das hat schon etwas von ohne Abendessen ins Bett schicken.
Allerdings kann man Barbara Steffens für diese Komödie nicht einfach eine Beeinflussung durch die Pharmalobby unterstellen. Die unbestreitbar den größten Nutzen daraus gezogen hätte. Denn die hat bei der Grünen einen ganz schweren Stand. Vielmehr hat sie in der Diskussion um Homöopathische Mittel als Medikament mehrfach bewiesen, dass Ihr Verhältnis zu wissenschaftlichen Fakten doch eher oberflächlich ist. Und zur Gesetzgebung offenbar auch.
Rechtssicherheit besteht
Nichtsdesdotrotz haben wir durch die TPD und dem daraus folgenden TabakerzG zwar Regulierungen, aber auch eine Rechtssicherheit. Auch auf europäischer Ebene ist damals ähnlich dagegen argumentiert worden. Und selbst wenn jemand in Europa auf die Idee käme das jetzt doch noch einmal anzuleiern, die Karten stehen inzwischen noch schlechter als 2011.
Denn das ist eine Entscheidung in höchster Instanz. Um etwas anderes umzusetzen, egal ob aus Europa oder Berlin initiiert, müsste man auch alle anderen Gesetze ändern.
Und selbst wenn die E-Zigarette „nur“ als Nicotin Ersatprodukt eingestuft würde, wäre das nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung als Medikament. Die sind im Sozialgesetzbuch V sogar eindeutig von medizinischen Kassenleistungen ausgeschlossen. Aber auch das kann durch das TabakerzG und die TPD nicht mehr passieren.
Neues Genussmittel, neue Sprache
Das Dampfen ist etwas völlig neues. Und bei allem Neuen muss sich die Sprache erst einmal anpassen. Deshalb heißt der Kindergarten in den USA „Kindergarten“, die Autobahn auf Türkisch „otoban“ und der Kontrabass auf Japanisch „kontorabasu“ und die Messe „messe“.
Aber es ist vollkommen gleichgültig, ob die E-Zigarette nun als „Elektro Zigarette“ betitelt wird, als Genussmittel, Nikotinersatz oder als Elektroschnuller.
Das Ding ist kein Medikament und wird es auch nicht mehr. Und auch nicht als Nicotin Ersatz Produkt in die Apotheken verbannt oder mit strengeren Auflagen belegt. Punkt.
Bei der Tabakentwöhnung hilft es trotzdem. Besser als alles andere. Und es gibt keinen Grund, das nicht auch laut zu sagen.
Ein Genussmittel ist es trotzdem. Oder gerade deshalb.
Joey Hoffmann
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