Vor allem bei den kleinen Einzelhändlern herrscht eine große Verwirrung bezüglich des Werbeverbotes. Mich erreichen jede Woche Anfragen zu diesem Thema.
Daher habe ich beschlossen, meine Interpretation einmal öffentlich darzulegen.
Das Werbeverbot ist keineswegs so allumfassend, wie es oftmals in den Medien, den Foren oder innerhalb von Händlern kommuniziert wird. Viele Dinge sind im Gesetz ganz offen ausgeklammert oder gar nicht erwähnt, bei anderen Fragen ist das auch unter Juristen strittig. Jedoch fehlt die Orientierung bei denen, die werben wollen. Daher habe ich ein kurzes Pamphlet zusammengestellt, in dem ich meine Einschätzung zu den verschiedenen, in der Branche beliebtesten Werbeformen darlege.
Fragt man einen Anwalt, so wird der seine allgemeine Einschätzung geben. Eine umfassende Beratung können sich die wenigsten leisten. Hinzu kommt, dass es für einen Anwalt sehr schwer ist, zu solch allgemeinen Themen Stellung zu nehmen. Denn er kann kaum ein ganzes Gesetz interpretieren, auf Fallbeispiele anwenden und dann einen umfassenden Rat erteilen.
Ein weites Feld
Oder eine solche Rechtsberatung würde zumindest sehr viel kosten, da sie sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Es gibt nun einmal keine Anwälte, die auf E-Zigaretten spezialisiert sind.
Man denke nur an das weite Feld der Verpackungen, Import und Export Vorschriften, Zollbestimmungen, Chemische Vorschriften, und so weiter.
Und zum Unglück für alle gibt es auch noch keine einschlägigen Gerichtsurteile. Man müsste also sehr genau nach einer ganz bestimmten Form der Werbung fragen.
Da ich in meiner Tätigkeit für vapers.guru aber täglich mit den Fragen zur Werbung konfrontiert bin, denke ich in diesem Bereich eine gute Übersicht zu haben.
Ich bin kein Jurist. Und ich erkäcke mich auch nicht zu glauben, dass ich mehr wüsste als Anwälte.
Darüber hinaus glaube ich auch nicht, irgendeine „Gesetzeslücke“ entdeckt zu haben. (Wie einige andere.)
Durch meine Tätigkeit unterscheide ich naturgemäß auch verschiedene Formen der Werbung, was ein Anwalt vielleicht gar nicht tut. Deshalb bin ich den umgekehrten Weg gegangen, und habe die Gesetze mit den einzelnen Werbeformen abgeglichen. Das ist viel Arbeit, erleichtert aber einiges.
Ich denke, dass es einfach eine Vielzahl von Missverständnissen gibt, die allermeisten nicht tief in die Quellenlage gegangen sind, und dass daher eine Verunsicherung in der ganzen Branche herrscht.
Zur freien Verfügung
Daher stelle ich meine Einschätzung Open Source zur Verfügung. Und damit zur Peer-to-Peer Diskussion.
Vielleicht ergeben sich daraus ja neue Erkenntnisse. Oder dem ein oder anderem Einzelhändler wird so die Orientierung erleichtert.
Ich weiß auch, dass mindestens zwei große Händler/Hersteller Anwälte konsultiert haben, die in ihrer Einschätzung zu anderen Schlüssen kamen. Nicht weil sie weniger wussten, oder ich schlauer bin, sondern weil sie nicht so weit in das Thema gegangen sind. Vielleicht ist durch meine Auffassung ja ein Argumentationsweg aufgezeigt, der es ermöglicht, in bestimmten Fällen dann gezielt einen Anwalt zu konsultieren. Denn meist will ein Einzelhändler ja nur wissen, ob er zum Beispiel sein neues Produkt auf Facebook posten darf.
Um es vorweg zu nehmen: Ich denke nicht, dass die Werbung im Internet generell verboten ist.
Werbung für Unternehmen und Hersteller fällt gar nicht unter die Definition des TabakerzG. Produktwerbung, für Produkte die unter das TabakerzG fallen, ist nur sehr eingeschränkt untersagt.
Information zum Werbeverbot (PDF Download)
https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2017/07/InfoWerbeverbot.pdf
Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2017/07/TabakerzG.pdf
Urteil OLG München (6 U 2775/15): http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-11421?hl=true
(EU) 2015/1535 (Definition Dienste der Informationsgesellschaft): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2017/07/EU20151535.pdf
2010/13/EU (Definition Audiovisuelle Mediendienste): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2017/07/201013EU.pdf
Joey Hoffmann
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