Es flattert mal wieder eine Dampfer Petition durch den virtuellen Blätterwald. Ich rate davon ab, diese Petition zu unterzeichnen.
Wer jetzt aber wieder Beef und Wutdampfer Tiraden erwartet, den muss ich enttäuschen. Daran habe ich das Interesse verloren. Ich werde versuchen meine rheinische Kodderschnauze so gut es eben geht im Zaume zu halten. (Auch wenn diese Nummer geradezu danach schreit.) Mit Rummotzen kommt man nicht weiter, das wird eh nicht verstanden. Weil die Menschen sich persönlich angegriffen fühlen. Auch wenn es lustiger ist. Beschränken wir uns also auf die Sachebene.
Trotzdem möchte ich mich dazu positionieren und dem vielleicht nicht so Politik affinen Dampfer sachlich erklären, warum auch diese Petition ein Rohrkrepierer werden muss. Gleichgültig, wie viele sie unterzeichnen. Das bewahrt vielleicht vor späterem Frust.
Vorgeschichte
Im Mai des vergangenen Jahres trat das beschlossene Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland in Kraft. Damit hat die Bundesrepublik die von der EU vorgeschriebene TPD2, die Tabakproduktrichtlinie, umgesetzt.
In diesem Gesetz wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (kurz BMEL) beauftragt und berechtigt, unter anderem Zusatzstoffe in nikotinhaltigen Liquids zu regulieren.
Dazu hat das BMEL die Tabakerzeugnisverordnung erlassen.
Bereits wenige Monate später gab es die ersten Entwürfe zu einer Änderung dieser Verordnung. Und kurz darauf die Entwürfe für eine zweite.
Gemäß dieser Änderung sollte Menthol als Zusatzstoff in nikotinhaltigen Liquids verboten werden.
Das wäre fatal, denn sehr viele Liquids enthalten Menthol, selbst wenn man es nicht direkt schmeckt. Es ist ein zusätzliches Aroma, das viele andere Aromen hebt. Ohne Menthol würde sehr viel einfach nur nach altem Müsli schmecken. Daher wird es auch als Glutamat des Dampfers bezeichnet.
Gemäß des Tabakerzeugnisgesetzes kann das BMEL aber keineswegs machen was es will. Diese Änderungen der Verordnung müssen vom Bundesrat abgesegnet werden. Am 12. Mai diesen Jahres hat der Bundesrat dieses Mentholverbot abgelehnt. Weil es aus seiner Sicht dafür keine ausreichenden Grundlagen gibt.
Bundesrat spielt Ball zürück
Man kann es sicher als einen politischen Schachzug bewerten, dass der Bundesrat dem Ministerium den Ball wieder zurück gespielt hat. Damit ihm nicht ganz vor den Kopf gestoßen wird.
Deshalb hat der Bundesrat im Beschluss das Ministerium gebeten, eine Höchstmengenregelung für Menthol in nikotinhaltigen Liquids umzusetzen.
In der Sprache von Normalsterblichen bedeutet das nichts anderes als: „Hey, ganz verbieten können wir nicht bringen. Aber schaut doch mal, ob ihr da nicht eine Höchstmenge umsetzen könnt.“
In dieser Empfehlung wird angeregt, die Höchstmenge bei 0,1% festzulegen.
„Der Einsatz von Menthol als Hintergrundaroma liegt nach Informationen aus der Wirtschaft bei ca. 0,1 Prozent.“
Beschluss des Bundesrates, 12.05.2017, Drucksache 221/17
Was bedeutet diese Höchstmenge?
Nur um das hier auch erneut klarzustellen: Es geht hier nicht um das Mischungsverhältnis, das viele Selbermischer kennen. Denn die Aromen, die den Basen beigemischt werden, sind ja bereits entsprechend gestreckt und mit dem Trägerstoff, meist Propylenglykol, versetzt. Diese Trägerstoffe machen gerne 90% bis 99% aus.
Es geht um die Konzentration des reinen Aromas im nikotinhaltigen Liquid.
Ich hatte mich kurz nach diesem Beschluss mit zwei Aromen bzw. Liquid Herstellern unterhalten. Beide bestätigten mir, dass diese Konzentration ausreicht, um den deutlichen Großteil aller Geschmäcker weiterhin produzieren zu können. Wenn nicht sogar alle.
Die Petition über 2%
In der Petition wird nun gefordert, dass das Bundesministerium die Höchstmenge nicht unter 2% festlegen solle. Also dem Zwanzigfachen der vom Bundesrat angeregten Dosierung.
Ich habe das einmal umgerechnet, nur um zu verstehen, was hier gefordert wird.
Ein Selbstversuch
Ich habe derzeit ein Menthol Aroma hier. Beziehungsweise das, was wir Dampfer gerne ungenau als Aroma bezeichnen und zum Selbermischen verwenden. Dieses Menthol Aroma enthält weniger als 1% der chemischen Substanz Menthol, Verkehrsbezeichnung Natürliches Aroma (Minze). Der Hauptteil des Aromas besteht aus den Trägerstoffen Propylenglykol (88%) und Glycerintriacetat (11%). Hinzu kommen Toleranzen, aber das ist zu vernachlässigen.
Die Dosierungsempfehlung liegt bei 5% bis 8%.
Dieses Aroma habe ich einmal fälschlich mit 10% – also 0,1% reinem Menthol – angemischt. Weil das bei mir ein Standard beim Testen neuer Aromen ist.
Nach etwa 15 Minuten konnte ich wieder Farben sehen. Ich bin sehr sicher, bei 20% verliere ich augenblicklich die Kontrolle über sämtliche Schließmuskeln.
Und nur um das noch einmal klar zu stellen, das entspricht dann reinem Menthol Liquid. Also Liquid mit der einzigen Geschmacksrichtung Menthol.
Mische ich das (gestreckte) Menthol Aroma anderen Aromen bei, so bleibe ich immer unter 1% im Verhältnis zur Base. Weil es sonst andere Aromen, die ich ja nur aufhellen möchte, völlig überdeckt. Meist reichen wenige Tropfen auf 100ml Liquid.
Absurde Forderung
Um auf 1% reines Menthol in meinem Liquid zu kommen, müsste ich also dieses Aroma eigentlich pur dampfen. Und wäre immernoch nur bei der Hälfte dessen, was diese Petition fordert.
Daran erkennt man, dass sowohl der Verfasser wie auch die Unterzeichner wie Dampfer gerechnet haben. Aber nicht wie Hersteller oder Gesetzesgeber.
Um den Artikel an dieser Stelle nicht wegen der Absurdität dieser Forderung zu beenden, gehen wir einmal davon aus, dass es sich lediglich um einen Fehler handelt. Dennoch muss man sich an dieser Stelle doch wundern, ob keiner der bisherigen Unterzeichner das mal geprüft hat.
EDIT 14.08.: Duch eine (nette) Diskussion wurde ich auf eine Diskrepanz aufmerksam gemacht. Bei dem „Wirkstoff“ in meinem Aroma handelte es sich nicht um Menthol. Ich habe das aus eigener Neugier recherchiert. Mehr dazu im Nachtrag hier: https://www.vapers.guru/2017/08/14/menthol-petition-cooling-agents/
Auch formale Hürden
Um einschätzen zu können, ob diese Petition rein formal Erfolg haben könnte, sollte man sich diesen Punkt auch im Kontext des Beschlusses des Bundesrates vor Augen führen. Denn dort heißt es wörtlich
„Um Risiken zu minimieren, ist ein Verbot von Menthol als Hauptaroma sinnvoll.“
Beschluss des Bundesrates, 12.05.2017, Drucksache 221/17
Das bedeutet, dass der Bundesrat ganz klar vorschlägt, nikotinhaltige Liquids mit dem Hauptaroma Menthol zu verbieten.
Diese Forderung ist völlig absurd und entbehrt jeglicher Grundlage. Aber genau das fordert der Bundesrat nun einmal vom BMEL.
Die Petition richtet sich also ausdrücklich gegen den Vorschlag des Bundesrates. Sie fordert, das BMEL solle den Wunsch des Bundesrates ignorieren. Das ist der eigentliche Kern dieser Petition.
Dummerweise steht das aber gar nicht ausdrücklich im Text der Petition.
Adressat nicht vielversprechend
Es gibt jedoch noch mehr Punkte, die mich erwarten lassen, dass diese Petition scheitern wird.
Denn die Petition richtet sich an das Bundesministerium. Sie richtet sich weder an den Bundestag, noch an den dafür zuständigen Petitionsausschuss.
Und das ist problematisch.
Gemäß Verfassung darf sich jeder jederzeit bei jeder Behörde über alles beschweren.
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Art. 17 GG
Um einen solchen Text zu verstehen, muss man sich auch einmal ansehen, ich welchem historischen Kontext diese Verfassung verfasst wurde.
Das Grundgesetz wurde 1949 erlassen. In ihm schwingt nicht nur das Erbe des nationalsozialistischen Regimes mit. Sondern auch der Entwicklung, in der Europa sich damals befand. Große Teile Europas kamen unter die Kontrolle anderer Regime, beispielsweise Jugoslawien und die DDR.
Um es einmal überspitzt darzustellen besagt dieser Artikel einfach nur: „Hier darf sich jeder beschweren, ohne dafür an die Wand gestellt zu werden.“
Wer das heutzutage für selbstverständlich hält, der sollte sich einmal genauer mit Nordkorea auseinandersetzen.
Davon, dass eine Beschwerde oder Bitte an eine Behörde irgendeine zwingende Konsequenz haben muss, steht da nichts.
Üblicherweise werden Petitionen an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet. Und optimalerweise werden dort konkrete Gesetze kritisiert. Beides passiert in dieser Petition nicht. Hier wird darum ersucht, den Wunsch des Bundesrates bei einer eventuell kommenden Entscheidung zu ignorieren. Das ist so wenig vielversprechend, wie sich über ein Gesetz zu beschweren, das noch nicht verabschiedet wurde.
50.000 Unterschriften – Und dann?
Auch das Quorum, also die Anzahl der Unterschriften, die eine Petition haben sollte, ist irreführend.
Denn üblicherweise werden Petitionen, die innerhalb von vier Wochen über 50.000 Unterzeichner sammeln, öffentlich im Petitionsausschuss beraten. Mehr nicht.
Einige Dampfer werden sich sicher an das Trauerspiel der Dampfer Petition erinnern, die dieses Quorum erreicht hat. Sie wurde öffentlich vom Tisch gefegt.
Allerdings ist das Quorum dieser Petition nicht auf 50.000 Unterschriften in vier Wochen ausgelegt. Sondern auf drei Monate.
Durch die Adressierung, den Zeitraum und dem ungenauen Petitionstextes darf man also davon ausgehen, dass diese Petition niemals das Licht einer Anhörung sehen wird. Ganz abgesehen von der Forderung nach der doppelten Konzentration von Aromen.
Sie hat formaljuristisch lediglich den Anspruch geprüft zu werden. Wie genau eine solche Prüfung aussehen wird, steht jedoch nirgendwo verankert.
Der Verfasser dieser Petition ist sich dessen sehr wohl bewusst. Denn er schreibt selber, dass sie auf eine „Rechtsverbindlichkeit“ (also die bloße Prüfung) verzichten.
„Wir sind uns also im Klaren darüber, dass wir auf eine Rechtsverbindlichkeit verzichten (die aber, wie die Erfahrung gezeigt hat, trotzdem keine Garantie für einen Erfolg erzeugt). Das nehmen wir in Kauf, weil wir der Ansicht sind, mit dieser Form der Petition eine öffentliche Wirkung zu erzielen und zumindest unsere Forderungen tatsächlich an der richtigen Stelle landen.“
Ineressengemeinschaft ExRaucher
Längst Gespräche stattgefunden
Das wirft allerdings die Frage auf, wie richtig die Stelle noch werden soll.
Denn ein Verbot würde lediglich fertige, nikotinhaltige Aromen betreffen. Was sich jeder zu Hause selber abmischt, darauf hat der Staat keinen Zugriff. Es sind auch alle Stoffe für jeden frei erhältlich, um sich eine 6mg Mischung mit 20% Menthol anzumischen. (Siehe Selbstversuch oben.)
Das dient also lediglich der Vereinfachung für den Verbraucher. (Die auch ich für wichtig halte. Aber das spielt leider keine Rolle.)
Somit ist diese ganze Problematik doch eher ein Problem der Wirtschaft, die natürlich auch weiterhin ihre fertigen Liquids mit dem Hauptaroma Menthol verkaufen möchten. Leider erhält der Unterzeichner überhaupt keine Information darüber, wie viel das denn nun ist. Offenbar wurde hier also eine Petition verfasst, die vor allem die Hersteller von Liquids betrifft. Diese wurden aber gar nicht genauer dazu befragt. Mir ist derzeit kein Hersteller bekannt, der diese Petition unterstützt.
Ein Hersteller hätte sehr sicher auch auf die Diskrepanz mit den 2% reinem Menthol hingewiesen.
Diese Hersteller und Händler haben aber längst mit dem Ministerium gesprochen. Es hat auch im Oktober 2016 eine Gesprächsrunde gegeben, zu der auch der bekannte Prof. Dr. Mayer als Sachverständiger etwas beigetragen hat. Unter anderem hat er dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Diese ist in der Petition sogar verlinkt.
Den Verfassern muss also klar sein, dass diese Gespräche stattgefunden haben.
Es ist also möglich, dass auch beim Ministerium hier der Eindruck entstehen könnte, dass dort Laien irgendwo etwas sagen möchten, wo sich Fachleute längst drüber unterhalten haben.
Es finden auch weiterhin Gespräche statt, der Handel sieht ein mögliches Verbot derzeit aber wohl nicht ganz oben auf der Prioritätenliste.
Die Interessengemeinschaft ExRaucher
Dieser Eindruck verstärkt sich auch, wenn man sich einmal die Verfasser der Petition genauer ansieht. Denn das würde das Ministerium bei einer möglichen Prüfung dann auch tun.
Als Organisation wird hier eine Interessengemeinschaft ExRaucher angegeben. Von der ich zuvor noch nie etwas gehört habe.
Schaut man sich das veröffentlichte „Manifest“ dieser Interessensgemeinschaft dann einmal an, stellt man fest, dass sie genau fünf Mitglieder hat. Wovon lediglich zwei überhaupt Wohnsitz in Deutschland haben. Der Verfasser selber gibt seinen Wohnsitz mit Ungarn an.
Etwas unübersichtlich wird die Quellenlage dann, wenn man merkt, dass es dazu auch eine zweite Homepage mit annähernd ähnlichem Namen gibt, welche auch auf der Seite verlinkt ist. Bei allen Seiten zeichnet der Verfasser der Petition verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich.
Zusätzlich gibt es dazu ein Forum dieser Interessengemeinschaft. In diesem Forum ist die Höchstmenge der Beiräge bzw. Teilnehmer zwei. Die Mehrheit der Beiträge wurde von einer Person erstellt und nicht kommentiert.
Die Quelle der Petition bzw. der Interessengemeinschaft und des Blogs, der diese Petition promotet, scheint also eine einzige Person bzw. scheinen die fünf Mitglieder zu sein. Das ist mit wenigen Klicks herauszufinden, und das ist auch dem Ministerium bei aller Vorsicht zuzutrauen.
Orthographie und andere Hürden
Ich bin nun wirklich kein Gernmanist. Vong Rechtschreibunk her. Wenn ich aber in einer Petition an die Regierung einer führenden Industrie Nation nur beim Überfliegen fünf Rechtschreibfehler finde, dann werde ich doch skeptisch.
Wie bereits angesprochen, wurde offensichtlich auch kein Händlerverband dazu gefragt. Geschweige denn, dass ein Jurist konsultiert wurde.
Ob es zu dieser Kampagne Social Media Auftritte, Grafiken oder Printmedien gibt, ist mir bis dato nicht bekannt.
Die Petition hat in den vergangenen zwei Tagen etwa 100 Unterzeichner gefunden.
Das angestrebte Quorum von 50.000 Unterzeichnern entspricht 0,06% der Bevölkerung. Ob das Bundesministerium hier ein „Zeichen“ (begleitender Text auf einer der Seiten) zu erkennen vermag, wage ich zu bezweifeln.
Im Scheitern geübt
Ich unterstütze Aktionen für das Dampfen wirklich gerne. In diesem Fall befürchte ich aber – wieder – dass eine solche Aktion dem Dampfen schaden würde.
Eine breite Öffentlichkeit wird davon eh nichts mitbekommen. Ich möchte mir aber nicht ausmalen, welchen Eindruck eine solche Petition bei den politischen Gesprächspartnern hinterlassen könnte. Würde sie es überhaupt so weit schaffen.
Wie ich inzwischen von mehreren Menschen gehört habe, die sich in Sachen Dampfen auf dem politischen Parkett in Brüssel und Berlin bewegen, sind bereits Türen vor der Nase zugeschlagen worden. Weil eben solche Petitionen und ähnliche Aktionen dazu geeignet sind, die Lobbyarbeit für das Dampfen zu erschweren, unsere Anliegen zu diskreditieren und Gesprächspartner zu vergrätzen.
Es ist bemerkenswert, wie viele Petitionen im Bereich der E-Zigarette inzwischen erfolglos angestrebt wurden.
Man sollte sich doch einmal ehrlich fragen, woran das wohl liegt.
Deshalb werde ich die Petition auch nicht unterstützen, verlinken oder verteilen.
Ich sehe mich leider dazu gezwungen davon abzuraten, diese Petition zu unterzeichnen.
Artikel zum Beschluss des Bundesrates: https://www.vapers.guru/2017/05/12/mentholverbot-vom-tisch/
Artikel zum Gespräch mit dem BMEL: https://www.vapers.guru/2016/10/30/doch-kein-mentholverbot/
Stellungnahme von prof. Dr. Mayer, Leiter Pharmakologie Uni Graz: http://www.tabakfreiergenuss.org/wp-content/uploads/2016/11/22112016GutachteneBfTGMayer.pdf
Beschluss des Bundesrates: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/221-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Joey Hoffmann
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