header-advert

Menthol Petition – Cooling Agents

Ein Nachtrag

Nachdem ich gestern einen Artikel zu der aktuellen Petition veröffentlicht habe, haben sich einige kleine, aber durchaus konstruktive Diskussionen entsponnen.
Nachdem ich mich dort etwas genauer schlau gemacht habe, möchte ich dies auch weitergeben. Dann wird sicher auch noch einmal klarer, warum ich die Petition für Unfug halte.
header-advert

In dieser besagten Petition geht es darum, dass die Höchstmenge von Menthol in nikotinhaltigen Liquids nicht unter 2% festgelegt werden soll.

Dazu habe ich angeführt, dass ich hier einen Selbstversuch mit einem Mentholaroma durchgeführt habe. Dabei flog mir bereits bei einem Mischungsverhältnis von unter 0,1% der Draht aus der Brille.

Ein Kommentator auf der Facebook Seite erklärte dann aber, dass er durchaus eine 3% Mischung dampft. Selber zusammen gemischt, aus Menthol Kristallen. (Vielen Dank auch hier nochmal, Gruß nach Bardowick.)
Das hielt ich nach meiner Erfahrung erst einmal für unwahrscheinlich, und habe dann auch selber Unfug rausgehauen. Inzwischen habe ich dazu recherchiert, mit einem befreundeten Hersteller gesprochen und das ergibt ein etwas neues Bild. Was auch wieder ein etwas anderes Bild auf diese Petition wirft.
Ich fühle mich verpflichtet, diese Infos zumindest so weiter zu geben. Meinen Unfug habe ich selbstverständlich unlängst richtig gestellt.

Höchstmenge 0,1%

Das BMEL in Berlin

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wollte bereits zum Ende des vergangenen Jahres Menthol als Zusatzstoff in nikotinhaltigen Liquids komplett verbieten. Das wurde vom Bundesrat abgeschmettert.
Um dem Ministerium nicht vor den Kopf zu stoßen, hat der Bundesrat dies zurückgegeben. Mit dem Hinweis, es könne ja über eine Höchstmenge regulieren.
Diese Höchstmenge wurde vom Bundesrat mit 0,1% beziffert. Angeblich stammt diese Information aus der Industrie.

„Der Einsatz von Menthol als Hintergrundaroma liegt nach Informationen aus der Wirtschaft bei ca. 0,1 Prozent.“
Beschluss des Bundesrates, 12.05.2017, Drucksache 221/17

Woher diese Angabe tatsächlich kommt, ist nicht zu recherchieren. Offenbar weiß auch das Bündnis für Tabakfreien Genuss, der Lobby Verband der Hersteller und Händler, nicht, woher diese Mengenangabe stammt.
Inoffiziell wurde von anderer Seite auch gemutmaßt, dass in dieser Angabe wieder Aromen und fertige Liquids verdreht wurden.

Höchstmenge nicht gefährlich

Wie im gestrigen Artikel erwähnt, stellten mir gegenüber zwei Hersteller aber klar, dass eine solche Höchstmenge für sie keine Schwierigkeiten bedeuten würde. Sie könnten damit viele, wenn nicht sogar alle, Geschmacksrichtungen weiter produzieren.

Selbst wenn das Ministerium die Höchstmenge also darauf festsetzen würde, wäre das kein größeres Problem.
Ob es das dann überhaupt so anstrebt, ist allerdings gar nicht klar. Es gibt derzeit dazu auch keine Zeichen aus dem Ministerium, die Anlass zu einer solchen Petition hätten sein können.
Denn dass der Bundesrat diesen ersten Versuch bereits abgeschmettert hat, ist ein deutliches Zeichen. Dass das Ministerium nämlich sehr sinnvoll begründen müsste, warum Menthol überhaupt verboten werden soll.

Kein Grund für Höchstmenge

Ein Argument zum Gesundheitsschutz kann es dazu nicht geben. Denn wie der Leiter der Pharmakologie der Uni Graz, Prof. Dr. Bernd Mayer, heute auf der Facebook Seite von vapers.guru auch nochmals klar gestellt hat, gibt es dafür überhaupt keine Indikation. „Inhalative Arzneimittel enthalten bis zu 5% Menthol.“
Der Grund war sicherlich, dass das Ministerium die Attraktivität des Dampfens grundsätzlich senken wollte. Wegen dem beliebten Argument des Jugendschutzes.

Menthol wird bei Tabak dazu eingesetzt, damit der Tabak „tiefer“ und leichter inhaliert werden kann. Das hat der Gesetzgeber einfach auf die E-Zigarette übertragen. Dass dies aber nicht zutrifft, ist inzwischen durch Stellungnahmen (u.a. durch erwähnten Prof. Dr. Mayer) und Erhebungen nachgewiesen.
Bei der E-Zigarette ist das genaue Gegenteil der Fall.
Das ganze Bestreben entbehrt also bereits jeglicher Grundlage. Und somit hätte das Ministerium auch Probleme, das gegenüber dem Bundesrat zu argumentieren.

Cooling Agents

Polei Minze (mentha pulegium), Quelle für Pulegon

Warum es aber bei den Dosierungen zu der unterschiedlichen Bewertung kam, hat einen anderen Grund.
Es gibt sehr viele verschiedenen „Cooling Agents“.
Was in dem von mir getesteten und als Beispiel herangezogenen Aroma war, war eben kein „reines“ Menthol. Sondern Pulegon. Das ist – vereinfacht – eine „Abart“ von Menthol und wird aus einer einzigen Minz Art gewonnen. Es ist weit konzentrierter.
Ein kurzer Blick auf Googel zeigt, dass dieses Zeug auch als Insektizid und bei Abtreibungen eingesetzt werden kann. In der Konzentration, die es in meinem verwendeten Aroma aufweist (402mg/kg), ist es jedoch weder gefährlich, noch als Gefahrstoff zu kennzeichnen.
Mehr noch, es darf auch als Menthol Aroma deklariert werden.

Würde der Gesetzgeber also Menthol verbieten, könnte ein Hersteller beispielsweise Pulegon verwenden. Und das erklärt auch, warum die Hersteller mir bestätigten, dass ein Verbot von Menthol für sie nicht wirklich existenzbedrohend ist. Denn es gibt eben diese Alternativen.

Menthol Zigaretten

Gerade ist eine bekannte Zigarettenmarke mit Menthol Zigaretten auf den Markt gekommen. Der Zeitpunkt wäre denkbar ungünstig, da es solche Menthol Zigaretten nicht mehr lange geben wird. Eben weil ein Menthol Verbot für Tabak längst beschlossene Sache ist.
Für einen Tabak Riesen wäre es also Quatsch, ausgerechnet jetzt mit einem neuen Menthol Produkt an den Markt zu gehen.
Aber mit dem Hintergrund wird es ersichtlich. Diese Zigaretten enthalten gar kein Menthol, wie der Gesetzgeber es definiert. Sondern einen anderen Cooling Agent, der nicht vom Gesetz abgedeckt ist.
Hat es eine andere Formel, ist es ein anderer Stoff. Auch wenn er gleich riecht und gleich schmeckt.

Forderung noch absurder

Bei genauerer Betrachtung wird die Petition mit diesem Hintergrund also noch absurder.
Nicht nur, weil die geforderten 2% ebenso willkürlich sind, wie die angeblich von der Industrie genutzten 0,1%.

„Meines Erachtens ist es unsinnig, in voraus eilendem Gehorsam das BMEL bei der Findung eines Grenzwerts zu unterstützen. Die 2 % sind sachlich genau so wenig begründet wie 0.1 oder 0 %.“
Prof. Dr. Mayer, Facebook Seite vaper.guru, 14.08.2017

Sondern weil mit diesem Hintergrund auch deutlich wird, warum die Industrie eine mögliche Höchstmenge von Menthol gerade nicht ganz oben auf ihrer Agenda hat.
Dennoch ist es natürlich sowohl im Interesse der Dampfer wie auch der Hersteller und Händler, möglichst wenig Regulationen zu haben. Das dürfte auf der Hand liegen.
Für den Dampfer wäre es jedoch kein Weltuntergang. Wenn er denn Menthol bevorzugt und nicht Selbermischen will. Denn da es sich hierbei um einen deutschen Alleingang handelt, könnte er seine Liquids immernoch problemlos im EU Ausland bestellen.

Wie viele Dampfer ein solches Verbot also tatsächlich betreffen würde, weiß offenbar niemand zu sagen. Die handfeste Gefahr für den Konsumenten bleibt also ein Geheimnis der fünfköpfigen Interessensgemeinschaft, die für die Petition verantwortlich zeichnet. Eigentlich sollte gerade die deutsche Liquid Industrie hier eine Gefahr sehen, ist aber augenscheinlich recht entspannt.
Eine unbegründete und damit überflüssige Regulierung ist schlichter Blödsinn. Aber darum geht es in der Politik nun einmal nicht. Und in meiner Kritik an der Petition noch viel weniger.

Petition bleibt absurd

Ich sehe daher auch keinen Grund, irgendetwas von meiner zuvor vorgebrachten Meinung zu revidieren. Mal ganz davon abgesehen, dass die Dosierung nur einer von vielen Gründen ist, warum ich diese Petition für Zeitverschwendung halte.

Ich weiß, dass der Verfasser der Petition seit gestern Abend bereits drei (!) Artikel zur Rechtfertigung auf seinen werweißwievielen Seiten veröffentlicht hat.
Ich lese das nicht mehr. Da eine sachliche und konstruktive Diskussion eh unmöglich ist. Ob mit Kodderschauze oder sachlich.
Inzwischen wurde mir von ganz verschiedenen Seiten (Dampfer, YouTuber, Händler, Hersteller) der Eindruck bestätigt, dass hier nur einige sehr wenige Menschen versuchen, auf Kosten der dampfenden Allgemeinheit ihre pubertäre Motivation auszuleben und in ihrer Selbstwahrnehmung als Revolutionär völlig die Realitäten aus dem Blick verloren haben. Nur diese wenigen Menschen treten virtuell sehr laut auf.

Es ist genauso irrelevant wie eine Petition mit inzwischen 133 Unterzeichnern. Aber einfach abwarten, nach der Laufzeit wird der Erfolg dieser Petition schwarz auf weiß messbar sein.
Stell Dir vor es ist Revolution, und keiner geht hin.


Artikel zur Petition: https://www.vapers.guru/2017/08/13/und-noch-eine-petition-reloaded/

The following two tabs change content below.

Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)