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Verkaufsverbot: Aio nicht kindersicher!

Heute hat die bekannte Firma Twisted Vaping die Ankündigung erhalten, die ihr den Verkauf der Aio untersagt. Die Begründung: Ein Prüfbericht sagt, das Gerät sei nicht kindersicher.
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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Heinsberg hat heute dem Händler Twisted Vaping mit Stammsitz Hückelhoven in Nordrhein-Westfalen zunächst mündlich untersagt, die E-Zigarette Aio Pro C zu vertreiben.
Durch die Firmierung gilt das wohl erst einmal für die Shops von Twisted, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes liegen. Denn das Amt ist ca. 100km von der Zentrale entfernt. Dennoch hat Twisted die betroffene E-Zigarette bereits auch aus dem Online Angebot genommen.

[EDIT: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Heinsberg ist die zuständige Ordnungsbehörde und nicht, wie fälschlich angegeben, 100km entfernt. Somit gilt das Verkaufsverbot auch für das Online Angebot der Firma Twisted.]

Diese stammt eigentlich von dem chinesischen Hersteller Joyetech, in diesem Fall handelt es sich aber um ein Produkt der Hamburger Firma InnocCigs, die das Gerät in Deutschland in Lizenz vertreibt.

Anonyme Verbraucherbeschwerde

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe bzw. das oben genannte Amt hatte bereits im Juli eine anonyme Verbraucherbeschwerde erhalten. Ob das Gerät selber ebenfalls mit eingereicht wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Der entsprechende Prüfbericht liegt Vape Scene Investigation und vapers.guru exklusiv vor, ist aber noch nicht zur Veröffentlichung frei gegeben.

Schraubverschluss „nicht kindersicher“

Schraubverschluss nicht kindersicher

Das Untersuchungsamt hält das Gerät für nicht kindersicher. Da die Öffnung zum Befüllen mit „zwei vollen Umdrehungen“ geöffnet werden kann.
Es bezieht sich dabei auf den §14 des TabakerzG, das eine solche Kindersicherheit für E-Zigaretten fordert.

Allerdings wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darin ausdrücklich ermächtigt, die technischen Anforderungen an die Kindersicherheit festzulegen. Dieses würde dann über die Tabakerzeugnisverordnung geschehen.
Dort ist aber nichts zu der Kindersicherheit zu finden. Sehr wohl aber zu dem im gleichen Paragraphen geforderten Nachfüllmechanismus. Was darauf schließen lässt, dass das Ministerium dies absichtlich nicht im Detail reguliert hat.
Dieser Umstand und die Zuständigkeit wurden von beiden Ämtern ignoriert.

Kindersicherheit bisher nicht reguliert

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nach §14 TabakerzG ermächtigt, technische Anforderungen unter anderem an die Kindersicherheit festzulegen, […].
Von dieser Möglichkeit hat das BMEL bisher keinen Gebrauch gemacht. Dabei dürfte es dem Ministerium mit Gewissheit bekannt sein, dass fast jedes in der EU gehandelte Gerät über einen entsprechenden Schraubverschluss verfügt. Ganz offensichtlich ist das BMEL also wie wir der Ansicht, dass die branchenübliche Kindersicherung […] absolut ausreichend ist […]“
Dustin Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 11.10.2017

Dustin Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs

Das bedeutet, dass die Lebensmittelüberwachung nun einfach etwas festlegt, was der übergeordneten Behörde vorbehalten wäre. Und deren Regulierung würde sogar eine Änderung der Verordnung erzwingen, der wiederum erst durch den Bundesrat zugestimmt werden müsste.

Die Länderkammer hatte jedoch gerade erst das angestrebte Mentholverbot abgeschmettert und steht weiteren Verschärfungen sehr skeptisch gegenüber.

„War nie Thema“

Genau dieser Einschätzung schloss sich auch Dustin Dahlmann, Geschäftsführer von InnoCigs und Vorsitzender des BfTG, gegenüber vaper.guru und Vape Scene Investigation an.

„Besondere Vorkehrungen hätte das BMEL dann nämlich in die Tabakerzeugnisverordnung geschrieben, wie es das mit § 28a TabakerzV für den Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung schließlich auch getan hat. Die absolut üblichen Schraubsysteme waren unseres Wissens auch nie Thema im Verfahren für die erste Änderung der Tabakerverordnung.“
Dustin Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 11.10.2017

Alle nachfüllbaren E-Zigaretten wären betroffen

Würde diese Argumentation zutreffen, wären davon nicht nur alle E-Zigaretten der Aio Produktlinie betroffen. Sondern alle nachfüllbaren Systeme, die mit diesem üblichen Schraubverschluss ausgestattet sind.
Dazu sagte Dustin Dahlmann „Weltweit gibt es nach unserer Kenntnis nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Kind durch trinken des Tankinhaltes einer E-Zigarette zu Schaden gekommen ist. Trotzdem müssen E-Zigaretten, genauso wie das Glas Whisky oder Zigaretten, natürlich immer vor Kindern unzugänglich aufbewahrt werden. Das steht auf jeder unserer Verpackungen.“

Woher die Beschwerde?

Das betroffene Gerät in der Version von InnoCigs

Es wäre natürlich zu mutmaßen, woher die anonymisierte Beschwerde kommt. Doch eine übervorsichtige Mutter wird nur schwerlich an eine E-Zigarette kommen und dann das zuständige Amt finden. Es muss augenscheinlich eine Fachkenntnis der vorhandenen oder nicht vorhandenen Verkehrsfähigkeit solcher Geräte geherrscht habe.
Daher liegt die Vermutung nahe, dass ein – wohlmöglich lokaler – konkurrierender Marktteilnehmer dies eingeleitet hat. Offenbar sich nicht bewusst über die Konsequenzen, die so etwas haben kann.

Jedoch wäre es auch denkbar, dass andere Gegner der E-Zigarette hier einen lokal begrenzten Testversuch gestartet haben. Was die Tragweite erhöhen würde.

Käme einem Verbot der E-Zigarette gleich

Auch die durchaus kooperative zuständige Lebensmittelkontrolle war sich offenbar weder der Tragweite, noch der genauen gesetzlichen Regulierungen bewusst. Denn wäre die Argumentation des untersuchenden Amtes tragfähig, käme das dem Verbot der E-Zigarette gleich.
Dennoch sind erst einmal keine weiteren Konsequenzen zu befürchten. Denn jedes weitere Verbot in einem anderen Zuständigkeitsbereich oder für ein anderes Gerät müsste wieder ein solches Testverfahren durchlaufen.

Wird nicht unwidersprochen bleiben

Die Hamburger InnoCigs stehen bereits in intensivem Austausch mit ihrem Anwalt. Da es hier auch noch einen der Branchengrößten mit achtselligen Umsätzen im Monat getroffen hat, darf man davon ausgehen, dass sie massiv gegen diese Anordnung vorgehen werden.
Der Geschäftsführer Dustin Dahlmann hielt sich zu dem weiteren Vorgehen natürlich noch bedeckt. „Wir werden daher dafür sorgen, dass die im Raum stehende und nicht nur in unseren Augen absurde Verfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus Heinsberg nicht unwidersprochen bleibt.“

Das Amt stand für Anfragen am heutigen Abend nicht mehr zur Verfügung.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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