Nun ist es offiziell. Die EU wird keine Steuer auf E-Zigaretten erheben. Das kann Nachteile bedeuten, es bedeutet aber auch Chancen.
In der EU gibt es eine Steuer und Zoll Union. Diese zu steuern ist Aufgabe die TAXUD mit Sitz in Brüssel. Das Taxations and Customs Union Directorate-General, auf Deutsch die Generaldirektion Steuern und Zollunion.
Diese lenkt das vielschichtige und komplizierte Geflecht der Steuern und Zölle mittels Richtlinien, wie auch die Tabakproduktrichtlinie der übergeordneten EU Kommission eine ist. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind dann verpflichtet, diese umzusetzen.
Im ablaufenden Jahr stand die Novellierung der Tabaksteuerrichtlinie auf der Agenda. Wobei die betreffenden Richtlinien eigentlich mehrere sind.
Da die Tabakproduktrichtlinie nun Tabak und E-Zigaretten zusammengefasst hat, stand auch zur Debatte, dies auch hinsichtlich der Besteuerung so zu umzusetzen. Was nicht zwangsläufig bedeutet hätte, dass alles einheitlich besteuert worden wäre.
Doch es hätte durchaus unangenehm werden können.
BfTG hat TAXUD beraten
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss, kurz BfTG, wurde als Branchenverband dazu mehrfach nach Brüssel eingeladen. Es beriet die TAXUD und deren Vertreter hinsichtlich der Besteuerung der E-Zigarette.
In der vergangenen Woche gab es wieder eine solche Einladung. Dabei wurde dem BfTG mündlich vorab mitgeteilt, dass es keine Besteuerung seitens der EU geben wird.
In Europa häufen sich die Stimmen, die eine deutlich günstigere Besteuerung der E-Zigarette fordern. Vor allem in Großbritannien ist man sich der Vorteile der E-Zigarette bewusst und vertritt die Einstellung, dass die E-Zigarette gegenüber dem Tabak auch einen finanziellen Vorteil behalten muss.
Offenbar hat die TAXUD sich dieser Argumentation angeschlossen.
Zurück an die Mitgliedsstaaten
Damit geht die Entscheidung nun also zurück an die Mitgliedsstaaten. Die einzelnen Länder können sich nun entscheiden, ob und wie hoch sie die E-Zigarette besteuern wollen.
Das BfTG ist sich dessen bewusst und hat angekündigt, noch vor Bildung einer Bundesregierung seine weitere Arbeit im Bund und den Bundesländern fortzusetzen und für die E-Zigarette zu argumentieren.
„Seit Jahren stagnieren die Einnahmen aus der Tabaksteuer. Das steigert das Risiko, dass die Bundesregierung ihren Blick auf die E-Zigarette richtet, um Mehreinnahmen zu generieren.“
Dustin Dahlmann, Vorsitzender BfTG, 14.12.2017
Wünschenswerter wäre sicherlich eine Festlegung der Steuer auf 0% gewesen. Auch dann hätten die Mitgliedsstaaten sicher Wege finden können, um die E-Zigarette zu besteuern. Es wäre jedoch deutlich schwieriger geworden.
Ein deutliches Zeichen
Doch Politik besteht zu großen Teilen aus Symbolen und Zeichen. Und es ist ein deutliches Zeichen, dass TAXUD nicht nur von einer Steuer absieht. Sondern die E-Zigarette ausdrücklich von der steuerlichen Regulierung des Tabaks ausschließt.
Im Januar wird der offizielle Beschluss dazu an die Mitgliedsstaaten gehen.
Darüber hinaus ist dies auch ein deutliches Zeichen, dass es gute Gründe gibt, die E-Zigarette dem Tabak zu bevorzugen. Und das ist nicht zu unterschätzen.
Denn wird der Frage der Besteuerung der gesundheitspolitische Aspekt genommen, wird den üblichen Argumente der Dampfgegner der Wind aus den Segeln genommen.
Eine Steuer beispielsweise mit dem Hintergrund des Jugendschutzes ist so kaum noch zu rechtfertigen.
Es ist nunmehr ein rein fiskalisches Problem. Und eine boomende Branche, die Arbeitsplätze schafft, Steuern einbringt und sogar Devisen erwirtschaftet, hat handfeste Argumente im Gepäck.
Darüber hinaus hat die Dampfe tatkräftige Unterstützer in den zuständigen Wirtschaftsgremien. Beispielsweise den Abgeordneten der SPD Marcus Held.
Eine deutsche Besteuerung würde sicherlich noch länger auf sich warten lassen. Wenn sie denn überhaupt kommt.
Joey Hoffmann
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