Ihr kennt das: Man sitzt gemütlich auf dem Sofa, Netflix läuft und die Dampfe arbeitet auf Hochtouren. Plötzlich plärrt der Rauchmelder los, also Fenster auf, den Schreihals von der Decke gedreht und Batterie raus.
Spätestens jetzt fragt man sich, ob das Teil da wirklich hängen muss.
In Deutschland gibt es die Verpflichtung Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In welcher Form dies zu geschehen hat ist aber nicht einheitlich, sondern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt.
Übereinstimmend gilt, dass zumindest alle Schlafräume, Kinderzimmer und Fluchtflure gesichert sein müssen, manche Bundesländer schreiben noch weitere Räume vor. Für die Durchführung der Installation ist der Wohnungseigentümer verantwortlich, die Wartung ist wiederum unterschiedlich geregelt.
Das heißt, der Wohnungseigentümer muss sicherstellen, dass in den entsprechenden Räumen adäquate Rauchmelder installiert werden. In Berlin gehört beispielsweise auch das Wohnzimmer dazu.
Was ist „adäquat“?
Was bedeutet nun „adäquat“? Es gibt sehr viele verschiedene Typen von Rauchmeldern. Beschränken wir uns auf die im privaten Wohnungsbau gängigen Detektionsarten, die da wären optische Rauchmelder, thermische Rauchmelder und Multikriterienmelder
Optische Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Hierbei leuchtet eine Leuchtdiode permanent in eine nicht reflektierende Kammer. Die Fotozelle „sieht“ also im Normalzustand keine Helligkeit, da die Lichtstrahlen an der Fotozelle vorbei leuchten und die Kammer selbst dieses Licht „schluckt“. Bei Raucheintritt reflektieren die Rauchpartikel einen Teil des Lichtes, sodass die Fotozelle dies registriert und einen Alarm ausgibt.
Thermische Rauchmelder haben einen Temperatursensor, der entweder bei Erreichen einer bestimmten Temperatur (typischerweise 58°C) auslöst, sogenannte Festtemperaturmelder, oder auch den Temperaturanstieg über einen bestimmten Zeitraum (Thermodifferenzmelder). Auch Kombinationen (z.B. Differential-Maximalmelder) sind gang und gäbe.
Multikriterienmelder vereinen mehrere Detektionsverfahren, im Privatbereich eben typischerweise optische und thermische Detektion. Im gewerblichen sind viele weitere Detektionsverfahren verfügbar, diese spielen aber im Wohnungsbau praktisch keine Rolle.
Rauchmelder unterscheiden nicht zu Dampf
Es müssen Rauchmelder installiert werden, die der Norm EN 14604 entsprechen. Dies sind ausschließlich optische Rauchmelder, also eben jene, die auch durch den Dampf beim Vapen ausgelöst werden können. Optische Rauchmelder können nicht zwischen dem Rauch des Feuers und Dampf unterscheiden. Zur Zulassung und Abnahme von Brandmeldesystemen gibt es spezifizierte „Testfeuer“, bei denen der Melder auslösen muss. Kein Scheiß – ist so. Wird ein Brandmeldesystem abgenommen muss in dem Bereich ein Feuerchen mit verschiedenen Materialien entzündet und die korrekte Funktion überprüft werden. Damit ein Melder überhaupt die Zulassung bekommt muss er also auch bei Dampf auslösen.
Da die meisten Wohnungseigentümer sich lediglich an die EN 14604 halten belasse ich es einmal dabei, Sonderfälle wie Brandmeldesysteme oder Gefahrenmeldesysteme mit Rauchmeldern bieten mehr Möglichkeiten – das würde aber hier zu weit führen.
Warum müssen optische Rauchmelder eingesetzt werden?
Die Macher der Europanorm wollten eine verbindliche Norm zur Brandfrüherkennung in Privathäusern. Die Früherkennung ist über die Optik am ehesten gegeben, da meistens Gardinen, Möbel, Kissen, Matratzen unter heftiger Rauchentwicklung anfangen zu brennen. Man muss sich einmal vor Augen führen, dass der Rauch einer brennenden Kaltschaummatratze eines Kinderbettes genügt um innerhalb kürzester Zeit ein Wohnhaus mit 600 Kubikmetern giftigem Rauch zu füllen.
Die mit Abstand meisten Brandopfer sterben nicht durch die Hitzeentwicklung, sondern weil drei tiefe Atemzüge des Rauches genügen um bewusstlos zu werden. Hinzu kommt, dass man im Schlaf den Rauch nicht riechen kann. Der Geruchssinn ist im Schlaf ausgeschaltet. So gesehen ist der optische Rauchmelder schon die beste Wahl, auch wenn es für Vaper manchmal nervig ist.
Was kann der geneigte Vaper tun?
Auf dem Balkon oder im Garten zu dampfen ist zwar toll, man möchte aber auch gerne in den eigenen vier Wänden dampfen. Dann sollte man zuerst einmal die DIN Norm 14676 sowie die jeweilige Landesbauverordnung genau lesen. In den meisten Fällen ist die Installation in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren ausreichend. Das Wohnzimmer, Küche usw. ist nicht zwingend erforderlich. Damit ist das Problem des Täuschungsalarms im Wohnzimmer schon mal obsolet.
Ich persönlich halte zwar die Installation von Rauchmeldern in Räumen mit Brandrisiko am sinnvollsten (Wohnzimmer mit Kerzen, Elektrogeräten…), die Vorschrift sieht das aber anders, also hat man da einen gewissen Spielraum.
Rauchmelder im Wohnzimmer?
Was macht man aber nun, wenn der Vermieter aus Unkenntnis oder gutem Willen einen Rauchmelder im Wohnzimmer installiert hat? Jedesmal den Melderkopf rauszudrehen oder die Batterie herauszunehmen ist zwar technisch eine Möglichkeit, aber nicht zulässig.
Bei Mietwohnungen ist in der Regel der Mieter für die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft verantwortlich. Streng genommen muss er sogar ein Wartungsprotokoll führen, indem er die monatlichen Testauslösungen und so weiter dokumentiert. Ehrlich gesagt kenne ich aber niemanden, der das macht. Egal, Vorschrift ist Vorschrift.
Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchsten ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.
DIN 14676; Kap. 6.1 Instandhaltung
Die Herstellerangabe ist in den meisten Fällen eine Testauslösung pro Monat.
Ausschalten keine Option
Den Rauchmelder einfach abzuhängen oder außer Betrieb zu nehmen ist also keine Option. Man kann den optischen Rauchmelder aber beispielsweise gegen einen Thermodifferential-Maximalmelder austauschen, sofern er nicht in einem der vorgeschriebenen Räume wie im Schlafzimmer hängt.
Dann hat man immer noch die Sicherheit, falls es anfängt zu brennen, ohne die „nervige“ Rauchdetektion. Da die Überwachung des Wohnzimmers meistens sowieso nicht zwingend erforderlich ist, verstößt man auch gegen keine Vorschrift. Man muss sich lediglich mit dem Vermieter einig sein, dass der von ihm installierte Melder auf eigene Kosten (oder nach Absprache) gegen einen dampferfreundlichen Melder getauscht wird. Wenn man die Rauchmelder selbst installiert kann man direkt darauf achten, dass die vorgeschriebenen Räume mit optischen Rauchmeldern ausgestattet werden (in denen dann eben nicht gedampft werden kann) und andere Räume nach Belieben und Risiko mit thermischen Meldern ausrüstet.
Diverse Lösungsansätze von denen man immer wieder liest (Latexhandschuh drüberziehen, abkleben, Batterie rausnehmen…) sind rechtlich erst mal nicht zulässig, und spätestens im Schadensfall wird man mächtig Erklärungsbedarf haben.
Also:
- Eigentumswohnung: optische EN 14604-zugelassene Melder in den vorgeschriebenen Räumen (Schlafzimmer, Gästezimmer, Fluchtflure… ja nach Bundesland)
- Thermische Rauchmelder nach Bedarf in allen anderen Räumen
- Mietwohnungen: Nach Möglichkeit mit dem Vermieter im Vorfeld absprechen und versuchen es wie bei der Eigentumswohnung zu handhaben. Bei Bestandsinstallationen mit optischen Rauchmeldern in Räumen, wo es nicht vorgeschrieben ist (man aber gerne Dampfen möchte) nach Absprache den optischen durch einen thermischen Melder ersetzen, zur Not auf eigene Kosten. Keinesfalls eigenmächtig den Melder tauschen – das kann im Schadensfall richtig Ärger geben
- Generell: in Räumen mit optischen Rauchmeldern nicht dampfen
Was müssen Dampfershops beachten?
Im gewerblichen Bereich sieht das ganze etwas anders aus.
Die bis hierher behandelte Rauchmelderpflicht bezieht sich lediglich auf Wohnungen und Wohnhäuser.
Der Brandschutz in Gewerbeobjekten wird nach einer Gefährdungsanalyse durch einen Brandschutzbeauftragten projektiert. Dies ist jeweils objekt- und nutzungsspezifisch. Aufgrund der typischen Größe eines Dampfershops fallen sie in der Regel nicht unter die Verkaufsstättenverordnung oder Sonderbaubestimmungen sondern werden auf Basis der Landesbauordnung mit den Baubehörden abgestimmt.
Normalerweise ist man hier schon mit einem kleinen Hausalarmsystem oder Brandmeldezentrale auf der sicheren Seite.
Besitzer oder Pächter eines Dampfershops können bei detaillierte Fragen zu den bundeslandabhängigen Vorschriften, die Auswahl des richtigen Melders oder allgemeine Fragen zu dem Thema hat kann mich gerne über die Facebook-Seite von vapers.guru kontaktieren. Die Planung solcher Systeme ist mein Job.
Ich möchte und kann euch nichts verkaufen, da wir reiner Großhandel sind, stehe aber gerne zur Verfügung damit ihr Euren Kunden eine vernünftige Beratung geben könnt oder um Bedenken bei der Brandüberwachung von Dampfershops auszuräumen.
Kontakt über: https://www.facebook.com/vapers.guru/
Timo Manges
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