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E-Zigaretten in Apotheken – Die Auflösung

Aprilscherz entschlüsselt

Gestern veröffentlichte vapers.guru einen Artikel zur bevorstehenden Verbannung der E-Zigarette in die Apotheke. Und ja, das war selbstverständlich ein Aprilscherz.
Aber viele haben nicht realisiert, wie gut er gemacht war.
Eine Auflösung.
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Die regelmäßigen Leser von vapers.guru sind unter den generell gut informierten Vapern offenbar tatsächlich überdurchschnittlich gut informiert.

Kurz nach der Veröffentlich des Aprilscherzes „Nun doch: E-Zigarette in die Apotheke“ schrieben die ersten Kommentatoren auf Facebook bereits „April April“.
Doch nicht wenige sind uns dennoch auf den Leim gegangen.

Allerdings muss man voraus schicken, dass viele schon gar nicht realisiert haben, dass der Artikel gar nicht von mir als „Chefredakteur“ stammt.
Autor ist Sebastian Küchemann, Betreiber des Vape Blogs Vapoon, der auch zuvor schon als Gastredakteur auf vapers.guru veröffentlicht hat.
Er ist auch Macher des Netzblick, in dem er in unermüdlicher Fleißarbeit täglich eine Übersicht gibt, was im Internet zum Thema E-Zigarette veröffentlicht wurde. Was von vielen YouTubern und auch vapers.guru dankbar als Sekundärquelle genutzt wird.

Nicht alle Leser haben alle Hinweise finden könne.
Und einige haben es richtigerweise als Aprilscherz erkannt, allerdings aufgrund von Aussagen, die faktisch richtig sind.
Daher hier die chronologische Auflösung.

Alle eingebauten Fakes

Mach mich nicht an! Ich hab schwarzen Gürtel in Photoshop!

„Auf der jährlichen Tagung des WCfTC (World Committee for Tobacco Control) […]“

Ein solches Komitee gibt es nicht.

„Prof. Dr. Raivo Höyrylaiva“

„Ravio“ = finnisch: Wut; „Höyrylaiva“ = finnisch: Dampfer (Dampfschiff); „Raivo Höyrylaiva“ = Wutdampfer

„Leiter der Entwicklungsabteilung des finnischen Pharmakonzerns VITSI Medical“

„Vitsi“ = finnisch: Witz

„Vaporette“

Offensichtliche Verballhornung von Nicorette.

Auch Fakten versteckt

„[…] dass die „Vaporette“ nur Inhaltsstoffe von höchster Pharmaqualität enthielte.“

Das ist tatsächlich überhaupt nichts neues, denn die Liquids für E-Zigaretten enthalten in den meisten Fällen eben jenen Reinheitsgrad, der auch für medizinische Produkte gefordert ist. Viele Hersteller veröffentlichen die entsprechenden Zertifikate auf ihren Internet Seiten.
Aber der Begriff „Pharma“ reicht schon aus, um einige auf die Palme zu bringen.

„Zum Vernebeln des Nikotinaerosols verwende man unter anderem hochwertige und extrem reine biologische Sojaextrakte.“

Was vielen wie eine Übertreibung vorgekommen ist, ist ebenfalls nicht so abwegig. VG, Hauptbestandteil der Liquids, heißt korrekterweise Vegetable Glycerin. Es wird häufig mit „Veganem Glycerin“ übersetzt, weil man im Deutschen schlecht „gemüsig“ übersetzen kann.
Dieses Glycerin wird tatsächlich meist aus Soja gewonnen. Es fällt als Nebenprodukt unter anderem bei der Gewinnung von Biodiesel an.

„Zudem werde das verwendete Nikotin in einem sehr aufwendigen und patentierten Verfahren aus Tomaten gewonnen und sei somit vollkommen unbedenklich.“

Auch dieser Punkt kam einigen Lesern wie ein Scherz vor. Doch er enthält mehr als ein Körnchen Wahrheit.
Nikotin ist ein Abwehrgift gegen Fressfeinde. Es findet sich in allen Nachtschattengewächsen, wie Stechapfel, Tolkirsche, aber auch Auberginen. Es kann auch aus Tomaten oder Kartoffeln gewonnen werden.




Dass das eine Nikotin jedoch unbedenklicher ist als das andere, ist purer Unfug. Denn Nikotin ist eine Chemische Substanz. (C10H14N2) Die „Unbedenklichkeit“ ist unabhängig davon, woraus es gewonnen wird. Nikotin ist immer Nikotin. Egal ob aus Kartoffeln, Tabak oder Tomaten.
Es gibt dazu auch keine „patentierten Verfahren“. Jeder Chemiker oder Pharmakologe der Nikotin aus Tabak gewinnen kann, kann das auch aus Tomaten.

„Dr. Hauska Ensimmäinen-Huhtikuussa“

„Hauska Ensimmäinen Huhtikuussa“ = finnisch: Lustigen ersten April

„[…] vom Järjetön Universitätsklinikum […]“

„Järjetön“ = finnisch: Absurd

„[…] dass das Nikotin, welches aus Tomaten gewonnen wurde, weder süchtig macht, noch anderweitig schädigende Wirkung zeigte. Dieses „BioNic“ getaufte Nikotin […]“

Siehe oben.

Die Benennung als „BioNic“ wäre allerdings tatsächlich ein üblicher Marketing Trick. Denn es gibt in der Allgemeinheit eine völlige Fehleinschätzung zu den Begriffen Biologisch und Chemisch.

Biologie ist die Lehre der lebenden Stoffe, Chemie die Lehre der Stoffe und ihrer Umwandlung. Dennoch hat sich die Interpretation festgesetzt, dass biologisch „natürlich“ bedeutet, und chemisch „künstlich“.
Das ist aber falsch. Denn jeder Mensch ist irgendwie biologisch und chemisch. Beide Wissenschaften beschäftigen sich damit, die Unterscheidung von künstlich und natürlich gibt es in der Wissenschaft nicht.

Es gibt ein Periodensystem. Aus seinen Elementen ist alles gemacht.

„Aina Valehdella, Sprecherin des Unternehmens […]“

„Aina Valehdella“ = finnisch: Immer Lügen

Wird nicht passieren. Ende.

„[…] E-Zigaretten zukünftig nur noch mit einer Zulassung als medizinische Rauchentwöhnung in Deutschland zu genehmigen.“

Das ist natürlich der größte Klops im Artikel. Und gleichzeitig auch der größte Unfug. Allerdings hat das noch immer nicht alle Dampfer erreicht.

Eine der wenigen Vorteile, welche die TPD gebracht hat, ist die Rechtssicherheit. Und zwar nicht für Dampfer, denn die könnten rein juristisch betrachtet auch weiter ihre E-Zigaretten in Apotheken kaufen.
Sondern gegenüber Herstellern und Händlern. Diese haben mit der TPD im Grunde eine Zusicherung, dass sie mit ihren Produkten frei handeln dürfen.

Nicht einmal Österreich, das sein Monopol auf den Verkauf von Nikotinprodukten in den so genannten Trafiken hartnäckig verteidigt, kann dies unterbinden. Oder beispielsweise die Ländern, die nikotinhaltige Liquids verbieten.
Die Händler könnten sogar dagegen klagen, wenn ein Land versucht, dies komplett zu unterbinden bzw. die Produkte in Apotheken zu verbannen. In Belgien musste eine entsprechende Regulierung rückgängig gemacht werden.

„Unter dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen […]“

Ja, Jens Spahn ist neuer Bundesgesundheitsminister. Der hat aber sicher im Moment anderes zu tun, als sich um E-Zigaretten zu kümmern.
Und er hat auch recht wenig damit zu tun. Die Regulierung der E-Zigarette ist durch das deutsche Tabakerzeugnisgesetz dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstellt. Weil es auch die Hoheit über den Verbraucherschutz hat.

„[…] ein Gerichtsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2014 (BVerwG 3 C 25.13, Urteil v. 20.11.2014) bereits festgestellt habe, E-Zigaretten seien keine Medikamente […]“

Diesen Gerichtsbeschluss gibt es tatsächlich. Und er zeigt deutlich, warum viele Dampfer bei dem Problem „falsch herum“ denken.

Pharmaindustrie
Captain Offensichtlich reitet wieder. Ps.: Die Pharmaindustrie macht alles wegen Geld.

Für Dampfer wäre es ein Nachteil, wenn E-Zigaretten in die Apotheke müssen. Wirtschaftlich und politisch ist es jedoch ein Vorteil. Und so wird das auch von den Entscheidungsträgern verstanden.
Denn viele Unternehmen bezahlen sehr viel Geld dafür, ihren Produkten eine medizinische Wirksamkeit nachzuweisen. Damit sie in Apotheken dürfen. Dürfen, nicht müssen. Denn dort kann man mehr Geld verdienen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das jedoch in höchster Instanz ausgeschlossen. E-Zigaretten sind keine medizinischen Produkte. Und können somit auch nicht mehr in die Apotheke „verbannt“ werden. Selbst wenn sie es wollten.

Großbritannien hat den Herstellern genau diese Option gesetzlich eingeräumt. Sie könnten für ihre Produkte eine Lizenz als medizinisches Produkt beantragen. Damit würden sie auch nicht mehr den Regulierungen der TPD unterliegen.
Doch das nehmen die Hersteller offenbar gerne in Kauf. Kein Hersteller hat diese Option bisher genutzt.

„[…] die Verbannung von Nikotinsprays und -kaugummis in die Apotheken, Mitte der 80er Jahre […]“

Auch dieser Eindruck hat sich bei vielen Dampfern verfestigt. Er ist jedoch falsch. Nikotinersatzprodukte dürfen auch außerhalb von Apotheken gehandelt werden. Man kann sie auch direkt beim Hersteller bestellen oder sie sind sogar über Marketplaces wie Amazon legal zu beziehen.
Dass sie nicht in Supermärkten angeboten werden ist reines Marketing.

„Nur dadurch hätte dem ungezügelten Nikotinhandel auf Schulhöfen und der Missbrauch solcher Produkte durch Minderjährige Einhalt geboten werden können. Es seien, wie heute, unhaltbare Zustände gewesen, als Nikotinkaugummis noch zwischen Hubba Bubba und Snickers verkauft worden seien.“

Es gibt keinen Missbrauch von Nikotinersatzprodukten. Es ist keine Sucht nach solchen Produkten nachgewiesen, obwohl viele Politiker und angebliche Gesundheitsexperten fälschlicherweise bis heute die Begriffe Nikotinsucht und Tabaksucht unisono verwenden.
Nikotinkaugummis waren nie zwischen Süßigkeiten zu finden.

„[…] Produzentenvereinigungen des E-Zigarettenhandels VdPEtG (Verband der Produzenten von E-Zigaretten für tabakfreien Genuss) […]“

Die meisten wissen es: Diesen Verband gibt es nicht.
Es ist ein Kauderwelsch aus dem VdeH (Verband des eZigarettenhandels) und dem BfTG (Bündnis für Tabakfreien Genuss).

„Die E-Zigaretten-Nutzer müssten sich darauf einstellen, dass ab 2020 nur noch E-Zigaretten verkauft werden dürften, die bis dahin eine medizinische Zulassung haben. Da sich aber so ein Zulassungsverfahren über mehrere Jahre hinziehen könne und immense Kosten verursache, würde kaum ein Produzent oder Händler von E-Zigaretten in Deutschland diesen Schritt gehen können.“

Das ist tatsächlich die reale und unlustige Situation. Aber nicht in Europa, sondern in den USA.
Allerdings hat die Behörde FDA ihre Regulierungen bis 2020 auf Eis gelegt. Derzeit wird sie dafür aktuel sogar verklagt. Was dabei herauskommt ist schwierig.

Schon ziemlich gelungen

Mal über sich selber lachen können: Bestes Mittel gegen Stress und Frust.

vapers.guru möchte aufklären, informieren und unterhalten.
Wir alle gehen zu nachlässig mit Quellen um. Es stand im Internet, also muss es wahr sein.

Wer sich über diesen Aprilscherz aufgeregt hat, fühlt sich vielleicht ertappt. Zu recht.
Er zeigt lediglich, wie leicht es ist, einige in den April zu schicken und kapitalen Unfug zu verbreiten.

Finnland… Also echt mal. Kommt schon.


Link: https://www.vapers.guru/2018/04/01/nun-doch-e-zigarette-in-die-apotheke/
Vapoon: http://vapoon.de/
Netzblick: http://vapoon.de/netzblick/

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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