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Verkaufsverbot für deutschen Großhändler

Auch Einzelhändler sind betroffen

Bereits am Anfang des Monats wurde ein gerichtliches Verkaufsverbot gegen den Großhändler Posh erlassen.
Was auch Konsequenzen für die Einzelhändler haben kann. Die wohlmöglich gar nichts davon wissen.
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In der Wahrnehmung vieler Dampfer ist Posh lange unter dem Radar geflogen.
Das Düsseldorfer Unternehmen wurde zwar bereits 2014 gegründet. Doch setzte es in den ersten Jahren eher auf seine Eigenmarke Be Posh, die vor allem im Rheinland auch durch Plakatwerbung breit beworben wurde.

Bei dem Branding ging es jedoch eher um Umsteiger Produkte, vor allem so genannte Cig-a-likes. Diese wurden vor allem über Tabakläden bundesweit vertrieben.
Inzwischen hat Posh allerdings auch bekanntere Marken wie Joyetech und deren Tochter Wismec, Vaporesso, Smok und einige andere in sein Portfolio aufgenommen.
In seiner Eigendarstellung bezeichnet es sich immer noch als „Start up“.

Posh ist mehr als Posh

Das täuscht jedoch darüber hinweg, dass ausreichend Kapital hinter der posh global GmbH steht. Es handelt sich hier keineswegs um einen Dampferladen, der versucht in die obere Händlerliga aufzusteigen.
Schon lange war in der Branche bekannt, dass hinter den Düsseldorfern das Unternehmen Media Ventures GmbH aus Köln steht. Und das ist wiederum eng verknüpft mit der Ströer Gruppe.

Werbe Probleme in der Berliner U-Bahn
Ströer zeichnet verantwortlich für viele Werbeflächen. Hier: Software Probleme in der Berliner U-Bahn.

Heinz Ströer war in Köln bekannt als der Plakat-König. Er baute ab den frühen 1960ern vom Rheinland aus sein Werbe- und Medienimperium auf. Inzwischen ist in Köln die Allee mit dem Firmensitz nach ihm benannt.
Zu der Gruppe gehört ein weitreichendes Netz von Unternehmen. Die Ströer Medien ist inzwischen börsennotiert. Sie betreibt solche Portale wie giga.de, spieletipps.de, kino.de und die größte Nachrichtenseite Deutschlands t-online.de.

Auch wenn die Verknüpfung zwischen Ströer und Posh scheinbar anfangs, wohl aus strategischen Gründen, nicht bekannt werden sollte, so war sie doch nicht lange vor der überschaubaren Branche der E-Zigarette zu verheimlichen.
Beispielsweise war der ebenfalls aus dem Rheinland stammende Diplomkaufmann Dirk Stader ab 2007 bis zum Beginn dieses Jahres Geschäftsführer der Media Ventures. Gleichzeitig fungierte er aber auf dem Papier auch als Geschäftsführer anderer Unternehmen der Ströer Gruppe. (Ströer Digital Group, Ströer Interactive, u.a.)
Und 2015 bis 2016 treffen wir ihn auch als Geschäftsführer der Posh Global wieder.

Die Ströer SE & Co. KGaA alleine gab im Jahr 2016 ihren Umsatz mit über 1,2 Milliarden an.

Agressives Vordringen

Das Raunen ging schon seit einigen Monaten durch die Dampfer Branche: Posh versucht agressiv an den Markt zu kommen.
Das Ziel war dabei offensichtlich nicht, ein weiterer Hersteller von Umsteiger-Geräten oder ein kleiner Importeur zu werden. Sondern sich durch die Erweiterung des Portfolios massiv an dem bekannten und durchaus lukrativen Markt der größeren Geräte positionieren zu können.
„Die wollen nicht ein Importeur werden, die wollen der Importeur werden“ sagte dazu ein Branchen Insider im Gespräch.




Dazu wurden scheinbar nicht nur die bestehenden Vertriebsnetze zu hunderten Tankstellen und Tabak- und Lottoläden in ganz Deutschland genutzt. Vape Shop Betreibern wurden Produkte zu derart guten Konditionen angeboten, dass sie von europäischen Importeuren auf legalem Wege eigentlich kaum umsetzbar gewesen wären, wenn diese noch Gewinn machen wollten.
Offenbar mit Erfolg, einige Einzelhändler scheinen Geräte über Düsseldorf zu beziehen.

Abmahnung aus Hamburg

Mitte des vergangenen Monats passierte dann das, was eigentlich zu erwarten gewesen ist. Ein anderes großes Unternehmen wurde auf das Marktverhalten aufmerksam. Nach eigenen Angaben durch Nachfragen von einigen ihrer Geschäftskunden.

Das Unternehmen InnoCigs ist der wohl größte deutsche Importeur und Händler in diesem Marktsegment.
Er beliefert Vape Shops in ganz Deutschland und kooperiert sehr eng mit chinesischen Herstellern wie Joyetech und Wismec. Viele ihrer Produkte dürfen die Hamburger unter eigenem Branding vertreiben. Für einige sind sie die exklusiven Distributoren.
Sie beauftragten eine Kanzlei mit einer Abmahnung von Posh. Denn wie sich herausstellte, war keines ihrer importierten Produkte in Europa überhaupt angemeldet.

Durch die Tabakproduktrichtlinie der EU schreibt das deutsche Tabakerzeugnisgesetz vor, dass der Importeur einer E-Zigarette diese in Europa anmelden muss. Ab der Anmeldung beginnt eine sechsmonatige Wartefrist.
Diese Wartefrist ist nach allem Dafürhalten sinnlos und ein Dorn im Auge aller Dampfer und natürlich auch Händler. Und sie motiviert immer wieder einzelne Marktteilnehmer, sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen, die Produkte nicht ordnungsgemäß anzumelden und früher zu verkaufen.

Geringere Kosten machen es möglich

Posh Global ist zwar nicht gerade dafür bekannt, immer die neusten Geräte anzubieten. Scheinbar ist das Unternehmen dafür noch zu unerfahren. Man muss seine Zielgruppe kennen.
Dennoch verschafft es sich durch die unterlassene Anmeldung weitere Vorteile.
Beispielsweise müssen für jedes Gerät Emissionstest durchgeführt und den Behörden gemeldet werden. Bei Kosten im vierstelligen Bereich pro Produkt und hunderten Produkten im Portfolio können diese Tests also sehr schnell zu einem relevanten Faktor in der Kalkulation werden.

Auf die Abmahnung antwortete die beauftragte Düsseldorfer Kanzlei, sie habe eine gänzlich andere Rechtsauffassung.
Gemäß ihrer Interpretation wäre es ausreichend, wenn der jeweilige Hersteller das Produkt einmalig anmeldet. Der Importeur müsse dies nicht mehr tun.

Gänzlich andere Rechtsauffassung

Das Landgericht Hamburg beschäftigt sich nun mit dem Fall.

Diese Argumentation muss man sich verdeutlichen. Denn das würde bedeuten, dass die gesamte Branche der E-Zigarette, von den großen Importeuren bis zu den kleinen Einzelhändlern, bisher alles falsch gemacht hätten.
Nicht nur die Investitionen und die Nächte, die viele Betreiber von kleinen Shops mit der Registrierung der Ware nach dem Erlass des TabakerzG verbracht haben, wären überflüssig gewesen.
Auch die sechsmonatige Wartezeit, die China Importe von Endkunden, Gerichtsverfahren, Abmahnungen und alle damit zusammenhängenden Diskussionen wären umsonst gewesen.

Bei dieser Relevanz darf man darüber spekulieren, ob Posh bzw. die potenten Geldgeber dahinter die Würfel rollen lassen wollten. Hat man ausreichend Kapital, kann dies eine sinnvolle Strategie sein.
Erst positioniert man sich massiv und offensiv am Markt. Kommt es dann zu einer Auseinandersetzung, können die bis dahin gewonnenen Marktanteile mehr wert sein, als die dann zu erwartende Strafe.

Unwissenheit mag man sich bei diesem Vorgehen kaum vorstellen können.

„Die Rechtsauffassung der Posh Global GmbH können wir nicht im Geringsten nachvollziehen. Das Registrieren von E-Zigaretten und Liquids bringt hohen administrativen Aufwand mit sich. […]
Außerdem müssen für jede E-Zigarette Emissions-Daten angegeben werden. Die dafür durchgeführten Labortests verursachen erhebliche Kosten. Ein Importeur, der es sich so einfach macht und die Produkte nicht registriert, verschafft sich somit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.

Außerdem kann so ein Importeur kurzfristig entscheiden, ob er ein Produkt anbietet oder nicht. InnoCigs und andere Importeure, die ordnungsgemäß registrieren, müssen sechs Monate vorher registrieren.“

Dennis Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 28.04.2018

InnoCigs beantragte daher Anfang dieses Monats eine einstweilige Verfügung bei der Handelskammer des Hamburger Landgerichts.

Trotz Schutzschrift Verfügung ohne Anhörung

Die Anwälte von Posh hatten zu dem Zeitpunkt bereits eine so genannte Schutzschrift hinterlegt. In ihr werden eventuelle Gegenargumente vorweg genommen. Das bedeutet, sie hätten üblicherweise in einer mündlichen Verhandlung dazu gehört werden müssen.
Doch das sah der Richter in der Hansestadt offenbar anders. Trotz Schutzschrift sah er den Fall als so eindeutig an, dass er kaum zwei Tage später die Verfügung erließ.

Unter Androhung eines Bußgeldes von 250.000,- € wurde Posh untersagt, weiterhin nicht angemeldete Produkte zu vertreiben. Das gilt für jeden Einzelfall, also jede einzelne E-Zigarette.
Zusätzlich droht eine Ordnungshaft von zwei Jahren.
Der Verfahrenswert, also die Kosten des Verfahrens, wurden auf 33.333,- € festgelegt.

Gegen diese Verfügung kann Einspruch eingelegt werden, was bis zur Stunde offenbar noch nicht passiert ist.

Weiter wie bisher

Nun hat Posh den Handel mit eben diesen E-Zigaretten auch drei Wochen nach dem Beschluss des Gerichts nicht eingestellt.
InnoCigs hat daher nun eine Ordnungsstrafe gegen Posh bei Gericht beantragt.

„Wir denken, dass wir nicht nur in unserem Interesse gehandelt haben, sondern auch im Interesse aller ordentlich arbeitenden Händler […]
Da die Posh Global GmbH trotz dieser Verfügung ihre Produkte weiter verkauft, haben wir mittlerweile einen Ordnungsmittelantrag gestellt.“
Dennis Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 28.04.2018

Das tatsächlich prekäre an der Situation ist aber etwas ganz anderes.

Auch Einzelhändler betroffen

Ganz offensichtlich hat Posh den hunderten Händlern in ganz Deutschland nichts dazu gesagt. Denn das könnte ja nicht nur einen Gesichtsverlust und damit einen Verlust von Geschäftskunden bedeuten. Sondern die Telefone in der Düsseldorfer Zentrale zum Glühen bringen.

Vielen Händlern wird nicht bewusst sein, dass sie selber zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie Produkte anbieten, die nicht angemeldet sind.
Die jeweiligen lokalen Ordnungsbehörden können ihnen jederzeit nicht nur ein Verkaufsverbot erteilen. Sondern ebenfalls Ordnungsgelder verhängen.
Hinzu kommt, dass alle Händler dieser Produkte von anderen Händlern abgemahnt werden könnten.

Angenommen ein kleiner Einzelhändler nimmt Produkte von Posh in sein Sortiment auf. Da der Markt immer enger wird, wird auch das Geschäftsgebaren untereinander zunehmend robuster.
Jeder andere Händler, der diesem Tabakladen oder Vape Shop etwas Böses will, kann ihn nun kostenpflichtig abmahnen.
Die Vorgänge am Hamburger Landgericht bleiben davon erst einmal völlig unberührt. Eine dreistellige Ordnungsstrafe, Abmahnkosten und eine Menge Lauferei könnten die Folge sein.

„Das schlimmste ist aber, dass man mit so einer Geschäftspolitik die Händler einer hohen Gefahr aussetzt.
Die Händler könnten nicht nur von Mitbewerbern abgemahnt werden, sondern auch Behörden können gegen die Händler eine Geldbuße bis zu 5000 Euro verhängen. Das vorsätzliche oder fahrlässige Inverkehrbringen (also die Abgabe an Verbraucher) einer nicht ordnungsgemäß registrierten elektronischen Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit.“
Dennis Dahlmann, Geschäftsführer InnoCigs, 28.04.2018

An der Affäre Posh erkennt man sehr schön, auf welchen Ebenen sich der Markt der E-Zigarette inzwischen bewegt.
Kapitalreiche Unternehmen drängen in die Branche. Mit ganz eigenen Strategien und Motiven. Die vielleicht nicht immer mit den Interessen der Einzelhändler oder der Branche übereinstimmen.

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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