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TFV 8 wegen fehlender Kindersicherheit beschlagnahmt

Europaweite Warnung herausgegeben

Vor zwei Wochen wurden in Italien Verdampfer der Marke Smok beschlagnahmt.
Aufsehen erregt das derzeit deshalb auch in Deutschland, weil es in das europäische Schnellwarnsystem für den Verbraucherschutz eingetragen wurde.
Die Folgen sind derzeit schwer zu beurteilen.
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Am 25. Juli wurden bei VapeItalia 52 TVF8 der Firma Smok durch das Carabinierikommando NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) beschlagnahmt. Das NAS wird in der Regel auf Weisung des italienischen Gesundheitsministeriums tätig.
Am 30. August folgte die italienische RAPEX Meldung über Verbot und Einziehung des TFV8 wegen mangelnder Kindersicherheit.

RAPEX steht für „Rapid Exchange of Information System“ und ist das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das ausführende Organ.

Treten beispielsweise in Deutschland vermehrt Unfälle mit Kreissägeblättern auf und sind die Ursachen durch Materialprüfungen auf mangelnde Qualität bestimmter Sägeblätter zurückzuführen, wird dies nicht nur in Deutschland einen Produktrückruf auslösen. Sondern eine RAPEX-Meldung durch das Bundesamt wird europaweit verifiziert und mit entsprechenden Konsequenzen gehandhabt.
Gerade durch den globalisierten Markt eine sinnvolle Einrichtung.
Meist beziehen sich solche Meldungen allerdings auf Billigspielzeug aus Fernost, in denen verbotene Weichmacher oder verschluckbare Kleinteile zu finden sind.

Fehlende Kindersicherheit

Im Fall des TVF8 lautete die Begründung:

„Es besteht eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Kindern aufgrund fehlender Sicherheit. Kinder könnten mit der Flüssigkeit in Kontakt kommen und dies könnte schädliche Folgen für ihre Gesundheit haben.“

Betroffen von der italienischen Meldung ist dezidiert die EAN-Nummer 1324003000010, eben die des TFV8. Hierbei ist der Exporteur oder Importeur unerheblich.

Eine Risikobewertung, die einer solchen Meldung vorausgeht, muss von einer staatlichen Behörde ausgehen. Diese Risikobewertung verläuft standardmäßig immer gleich:

Es wird ein mögliches oder reales Schadensszenario mit einem Bewertungsmaßstab der Risikogruppe und Schadenswahrscheinlichkeit kombiniert. Danach sind die Maßnahmen nach einem Punktesystem vorgegeben.
Geht von dem Produkt ein ernstes Risiko aus, kann das bis hin zur Rücknahme vom Markt oder den Rückruf beim Verbraucher gehen.

Beschlagnahmung absolut untypisch

Bei niedrigeren Risikograden hat das in der Regel weniger drastische Konsequenzen, beispielsweise ein Warnaufkleber oder der Hersteller muss Vorkehrungen treffen die dazu führen, dass die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Personen effektiv beseitigt werden.

Die hier geschehene Beschlagnahmung ist in diesem Fall absolut untypisch, da auch kein entsprechender Fall eines geschädigten Kleinkindes bekannt ist.




Eine mögliche Erklärung wäre die gern angewandte Praxis „Enhancing Market Surveillance through best Practice“ der International Organization for Standardization (ISO).
Hierbei fließt auch die öffentliche Wahrnehmung des Risikos und die möglichen Folgen, sowie die Darstellung in den Medien mit in die Risikobewertung mit ein.

Interessant wäre hier zu erfahren, wer der Initiator der Risikobewertung ist. Einige Indikatoren sprechen für eine wohl durchdachte Aktion, die nicht von einem unliebsamen Konkurrenten des Händlers ausgeht.

Folgen derzeit nicht absehbar

Was bedeutet diese Meldung nun akut für den deutschen Dampfer oder Händler?

TFV8 TFV 8 Smok
Einer der am häufigsten verkauften Verdampfer: Der TFV 8 (Version Baby) von Smok (Foto: Smok)

Zunächst einmal gar nichts, da die Warnung bislang nicht über das deutsche RAPEX-System erfasst ist.
Die jeweilige Umsetzung ist staatenabhängig, das Meldesystem dient lediglich dem europaweiten Informationsaustausch. Wenn die Bedenken von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bestätigt werden, obliegt es der hiesigen Behörde entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

Eine Beschlagnahmung beim Händler ist normalerweise das massivste zur Verfügung stehende Mittel.
Typischerweise wird ein Importverbot ausgesprochen. Das heißt, die Ware wird zurück an den Versender gesendet oder beim Zoll vernichtet.

Ein Verkaufsverbot als nächste Konsequenz würde auch die ansässigen Händler betreffen, da bereits importierte Ware faktisch wertlos würde. Der schwerwiegendere Schritt wäre eine Rückrufaktion, die sich auch auf den Endkunden auswirken würde.

Da die Vorgehensweise in Italien nach jetzigem Kenntnisstand untypisch ablief ist die weitere Entwicklung noch nicht vorhersehbar.

Als Händler besteht aktuell das Risiko, dass Ware nach einer entsprechenden Meldung für Deutschland entweder den Zoll nicht passieren kann. Oder auch Lagerbestände nicht abverkauft werden dürfen.
Der eventuelle „Erfolg“ im weiteren Verlauf der nächsten Zeit für den Initiator der Meldung könnte sich aber negativ auf den gesamten Dampfermarkt auswirken, da viele Systeme ähnlich arbeiten.

Dies wird aber in erster Linie davon abhängen, wie der RAPEX-Eintrag von anderen Staaten, wie auch Deutschland, gehandhabt wird.


RAPEX Meldung: http://www.salute.gov.it/imgs/C_17_sostanzePericolose_574_documenti_documento_0_documento.pdf
Homestory Highendsmoke: https://www.vapers.guru/2018/08/27/homestory-highendsmoke/
Computerbild veröffentlicht Vape Reviews: https://www.vapers.guru/2018/08/23/computer-bild-veroeffentlicht-vape-reviews/

German Flavours übernommen

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Timo Manges

Freier Redakteur bei vapers.guru
Betriebsleiter im Sicherheits-Großhandel. Freizeit-Schreiberling in einigen Blogs und Foren verschiedenster Fachrichtungen. Dampfer seit 2015.

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