Am Wochenende machte ein Vergleichstest in der Zeitschrift Brigitte die Runde in der Dampferszene.
Doch dieser Test ist nichts als verschleierte und zum Teil verbotene Werbung.
Am Wochenende machte ein Beitrag in der Zeitschrift Brigitte im Dampfernetz seine Runde.
Spannend dabei ist nicht nur, dass in diesem angeblichen Vergleichstest die angeblich „16 besten E-Zigaretten“ getestet wurden. Nicht nur, dass diese „besten E-Zigaretten“ völlig verschiedenen Produktkategorien angehören.
Spannend ist auch, dass die Produkte fast ausschließlich von unbekannten Herstellern stammen und größtenteils völlig veraltet sind.
Die Wahrscheinlichkeit liegt nahe, dass hier Produkte aus so genannter OEM Produktion empfohlen wurden. Also Produkte, die von einem Hersteller an einen Händler abgegeben wurden, die mit dessen Markennamen versehen wurden.
Es ist Werbung
Wie viele bemerkt haben handelt es sich bei dem Beitrag tatsächlich nicht um einen redaktionellen Beitrag. Sondern um eine Anzeige.
Dies muss zum Verbraucherschutz als solche gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung findet man über dem Hauptmenü rechts in Form des kleinen Wortes „Anzeige“.
Ein zusätzlicher Hinweis ist, dass der Beitrag weder mit einem Datum noch mit dem Namen eines Autoren bzw. des Redakteurs versehen ist.
Solche Beiträge werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von der Redaktion selber erstellt.
Üblicherweise zahlen Händler oder Hersteller dafür an entsprechende Agenturen, die dann wiederum für ihre „Klienten“ versuchen eine solche Werbung zu platzieren.
Das nennt man ein Advertorial oder ein Advertical.
Lügenpresse, Lügenpresse
Solche Advertorials sind im hohen Maße unseriös.
Auch vapers.guru erhält wöchentlich Anfragen von solchen Agenturen. Meist wird noch euphemistisch nach den „Kosten für einen Beitrag“ gefragt.
Solche Beiträge werden grundsätzlich abgelehnt.
Unseriös ist es deshalb, weil bewusst eingegangen wird, dass der Leser dies als redaktionellen Beitrag wahrnimmt. Von beiden Seiten.
Die Macher der Seite unterstützen dies, indem sie die Kennzeichnung „verstecken“.
Im Fall der Brigitte wurde sogar eigens eine Rubrik „Produktvergleich“ geschaffen. Die Kenntlichmachung wurde nicht über oder unter den Beitrag gesetzt, sondern über das Hauptmenü. Was aus psychologischen Gründen kaum wahrgenommen wird.
Verbot ignoriert
Im Bereich der E-Zigarette kommt ein entscheidender Faktor hinzu. Werbung für E-Zigaretten ist im Internet verboten. (§ 19 TabakerzG)
Dies wird hier aber schlicht ignoriert. Sicher aus Unkenntnis bei der Brigitte bzw. dem Verlag Gruner + Jahr in Hamburg.
Der Werbende kann recht sicher sein, dass dies nicht weiter auffällt. Es ist schwer ihm nachzuweisen, dass er dadurch tatsächlich Werbung betrieben hat.
Diese Praxis wird inzwischen auch von einigen reinen „Vergleichsportalen“ genutzt. Ein Geschäftsmodell wurde erkannt.
Ganze Internetseiten werden betrieben, auf denen E-Zigaretten verglichen bzw. besprochen werden.
In den Beiträgen findet man dann, wie auch im Fall der Brigitte, einen Link zu einem Angebot auf Amazon.
Das ganze finanziert sich dann über diese Affiliate Links. Denn der Einstellende erhält Geld, sobald jemand über einen solchen Link etwas kauft.
Auch der Betreiber eines solchen Portals kommt also als eigentlicher Ersteller des Beitrags auf der Brigitte Seite in Frage.
Gewinner des Rankings ist eine E-Zigarette unter dem Namen T2 der Marke IMECIG.
Hersteller ist die Zhongshan eda commerce Co., Ltd. mit Sitz in Shenzhen, China.Das Gerät mutet merkwürdig bekannt an. Denn ein sehr ähnliches Produkt wird bereits seit Frühjahr 2015, also vor nun fast vier Jahren, durch Nox24 in Marl vertrieben. Ebenfalls mit sehr ähnlichem Etui.
Das Produkt auf dem vierten Platz, das Dipse Starter Kit, ist offenbar baugleich. Als Importeur/Hersteller wird hier allerdings die SSR Produkt GmbH & CO.KG in Oldenburg angegeben, die Digitalwaagen vertreibt.
Ebenfalls scheinbar baugleich ist das nicht näher benannte Set der Marke Ixiger auf dem Platz 12. Dieses ist angemeldet durch eine Shen Zhen Shi Wei Qi Guan Information Technology Co., LTD.In dem Ranking finden sich also mindestens drei baugleiche Produkte.
Da die jeweils enthaltenen Liquids kein Nikotin enthalten, ist es schwer einen Produzenten zu verifizieren. Oder ob hier der Konsumentenschutz eingehalten wurde.
Möglicher Schaden für die E-Zigarette
Dieses unseriöse Vorgehen birgt Gefahren.
Zum ersten werden auch über solche werbenden Plattformen falsche Informationen verbreitet.
Im aktuellen Beispiel der Brigitte werden Geräte empfohlen, die aus ganz unterschiedlichen Produktkategorien stammen.
Das ist vergleichbar mit einem Ranking der besten Zigaretten und im Test selber werden Zigaretten, Zigarren und Shishas verglichen.
Man sollte den psychologischen Mitnahmeeffekt nicht unterschätzen.
Der Mensch neigt dazu, zur Orientierung solche Listen und Rankings zu bevorzugen. Es ist dann schwer, dagegen argumentieren zu können.
Jeder Dampfer kann sich ausmalen, dass dies dazu führen kann, dass Raucher aufgrund dieser Empfehlungen falsche Geräte wählen, den Umstieg nicht schaffen und weiterhin Raucher bleiben.
Die vermeintliche Beratung ist nicht offen, sie ist ausschließlich am kurzfristigen Gewinn orientiert.
Zum zweiten ist die Gefahr, dass die Ordnungsbehörden auf dieses Vorgehen aufmerksam werden und dann in der Breite gegen unlautere und verbotene Werbung vorgehen.
Das Thema des Werbeverbotes steht derzeit in Berlin wieder auf der Agenda und die Lobby der E-Zigarette versucht händeringend, den Tabak hier von der Dampfe zu trennen.
Hinzu kommt, dass Händler auf Amazon häufig aus dem EU Ausland importieren, und dabei noch andere Regelverstöße begehen. Die dann zu einer Marktverzerrung führen.
Ein stichprobenartiger Blick in die Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz zeigt, dass einige der in der Brigitte empfohlenen und von scheinbar deutschen Händlern über Amazon vertriebenen Geräte nicht angemeldet zu sein scheint. Bei einigen ist nicht einmal ein Hersteller benannt.
Das führt natürlich zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung um innereuropäischen Markt.
Wie das dann mit Zöllen und Steuern aussieht kann man sich vorstellen.
Ein solches Marktverhalten ist dazu geeignet, die E-Zigarette auf vielen Ebenen zu diskreditieren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Händlerverbände oder die üblichen Abmahnkanzleien irgendwann auf diese Praxis aufmerksam werden.
Produkktest auf brigitte.de: https://www.brigitte.de/vergleich/e-zigaretten/?fbclid=IwAR2X9uoOUr1XUCXUpujXLDqupJSU8G56JVs1wu2xR5uZ1XULB3qsmYLCIpY
Werbung und Werbung: https://www.vapers.guru/2018/08/01/komm-wir-ballern-liquid-echt-jetzt/
Joey Hoffmann
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