Amazon ist der E-Zigaretten Branche schon lange ein Dorn im Auge. Denn dort werden E-Zigaretten von Händlern angeboten, die sich nicht an die deutschen Bestimmungen halten.
Dagegen ist der VdeH nun wirksam vorgegangen.
Auf der Verkaufsplattform Amazon werden nicht nur eigene Waren angeboten. Der weltweit größte Online Händler ermöglicht auch Dritten ihre Waren über die Plattform anzubieten.
Diese Waren werden dann über so genannte Marketplaces logistisch abgewickelt. Dort können gewerbliche Händler die Infrastruktur des Handelsriesen nutzen.
Das Ganze nennt sich dann Amazon FBA, Fulfillment By Amazon. Also „Erfüllung durch Amazon“.
Angenommen ein chinesischer Händler möchte seine Produkte am deutschen Markt anbieten, muss er dazu sein Büro nicht verlassen.
Er kauft die Produkte preisgünstig bei den chinesischen Herstellern ein und lässt sie am Amazon FBA senden. Amazon legt die Ware in das eigene Lager und bietet sie über seine Plattform an.
Wird sie dann gekauft, versendet Amazon das jeweilige Produkt von sich aus. Der Händler erhält die entsprechende Mage ohne die Ware jemals gesehen oder angefasst zu haben. Amazon erhält eine entsprechende Provision.
Die für Deutschland zuständige Tochter Amazon Services Europe S.á.r.l sitzt, wie nicht anders zu erwarten, im Land des Steuerdumpings Luxemburg.
Damit sind natürlich Gesetzesverstößen Tür und Tor geöffnet, vor allem im Bereich der E-Zigarette.
Die europäische Struktur lässt offenbar keine flächendeckende Überprüfung der Händler zu.
Amazon selber überprüft offenbar weder die Händler noch die Produkte.
Einstweilige Verfügung gegen Amazon
Nachdem der VdeH, der Verband des eZigarettenhandels, im Dezember angekündigt hatte mit Abmahnungen gegen Zuwiderhandlungen innerhalb der Branche vorzugehen, lies er nun medienwirksame Taten folgen.
Dabei hatte die Vereinigung vorher bereits gegen Inländische Händler die Initiative ergriffen.
„Prominentes Beispiel hierfür ist der aktuelle Verdampfer „Crown IV“ des Herstellers Uwell. So wurden bereits Unterlassungen in- und ausländischer Händler erwirkt und erfolgreich auf Social-Shopping-Communities eingewirkt, die Verkaufsangebote durch chinesische Plattformen beworben hatten.“
Verband des eZigarettenhandels, 11.12.2018
Beim Landgericht Frankfurt erwirkte der Lobby Verband nun eine einstweilige Verfügung gegen Amazon.
Im Vorfeld hatte der Verband nach eigener Aussage Amazon bereits auf mehrere Verstöße aufmerksam gemacht. Doch der Handelsriese schaltete wohl auf stur.
Das Landesgericht gab dem Verband nun statt.
Es erließ die Verfügung, dass Amazon in Deutschland keine E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids mehr verkaufen dürfe, die nicht entsprechend angemeldet sind.
Sechs-Monats-Frist nicht Gegenstand
Dabei geht es nun erst einmal nicht – wie eigentlich zu erwarten – um die sechs monatige Stillhaltefrist. Sondern um den § 22 des Tabakerzeugnisgesetzes.
Gemäß der Bestimmung muss ein Händler, der E-Zigarette und nikotinhaltige Liquids in Deutschland anbietet, bei der zuständigen Behörde gemeldet sein.
Viele, vor allem chinesische Händler, verzichten darauf. Wahrscheinlich wissen sie häufig nicht einmal etwas von dieser Bestimmung.
Das Gericht erließ zudem eine Strafe von 250.000,- € bei Zuwiderhandlung, ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
Wohlgemerkt gegen Amazon, denn das sind die Verfahrensgegner. Nicht gegen die jeweiligen Händler.
Das bedeutet, dass Amazon recht sicher sehr schnell alle Angebote aus dem Programm nehmen wird, die unter diese Kriterien fallen.
Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird der luxemburgische Riese sich in der Folge von den Händlern eine solche Anmeldung nachweisen lassen.
Sicher nicht das Ende
Es ist davon auszugehen, dass dies nicht das Ende der Aktivitäten des VdeH sein wird.
Denn das Geschäftsmodell von Amazon erlaubt beispielsweise auch die Umgehung der so genannten sechs monatigen Wartefrist. Nach dieser muss ein Händler ein Produkt, das er in Europa vertreiben will, sechs Monate vor dem Verkauf anmelden.
Hinzu kommt die Möglichkeit der Steuerhinterziehung, die wenigsten kleineren Händler dürften in Deutschland Einkommenssteuer entrichten.
Das führt natürlich zu enormen Wettbewerbsverzerrungen. Denn auch dadurch sind chinesische Händler in der Lage Produkte zu weit geringeren Preisen auf dem Markt anzubieten, die teilweise noch nicht einmal vor Ort erhältlich sind.
Nachdem sich in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach die Aufmerksamkeit auf dieses Thema fokussiert hatte, scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen.
Es kann darüber spekuliert werden, in wie weit der Einfluss von BAT dafür verantwortlich ist.
British American Tobacco (Lucky Strike, Pall Mall, HB) ist der zweitgrößte privatwirtschaftliche Tabakriese weltweit.
Im Oktober hatte BAT bereits die größte deutsche Vape Shop Kette Highendsmoke übernommen. Im VdeH ist BAT bereits seit längerem Mitglied.
Pläne der Regierung: https://www.vapers.guru/2018/07/31/schlupfloch-fuer-chinahandel-wird-geschlossen/
Das Problem mit dem Import: https://www.vapers.guru/2018/06/01/importieren-schwer-gemacht/
Joey Hoffmann
Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)
- Razzia: 11 von 15 Verkaufsstellen mit illegaler Ware - 23. Februar 2023
- Aromenverbot: Politiker schmeißen alles durcheinander - 16. Februar 2023
- VAPERS.GURU vor dem Aus? - 8. Februar 2023