header-advert

Mech Mods gehören verboten!?

Es gibt da ein oder zwei Missverständnisse

Wann immer es zu einem Unglücksfall mit einem Mech Mod kommt entbrennt eine heiße Diskussion innerhalb der Online Dampfer Community.
Dabei ist alles recht eindeutig.
header-advert

In der vergangenen Woche ist ein Dampfer in den USA durch eine „Explosion“ seiner E-Zigarette ums Leben gekommen. (Link unten)
Bei solchen Unfällen handelt es sich bisher immer um so genannte Mech Mods.

Seit dem entbrennt nicht nur erneut eine Diskussion innerhalb der Online Blase, sondern mich haben auch viele Fragen zu dem Thema erreicht.

Mech Mods sind Akkuträger ohne elektronischen Schutz. Deshalb werden sie auch als ungeregelte oder mechanische Akkuträger bezeichnet.
Im Grunde sind es Metallröhren, die mit einem Schalter versehen sind. Die Energie des Akkus wird direkt auf den Verdampfer und damit auf die Heizspule gegeben.

Solche Akkuträger haben verschiedene Nachteile.
Zum einen ist die Leistung nicht einstellbar. Deshalb werden sie meist mit Selbstwicklern betrieben. Denn so kann der Dampfer die Leistung über die Wicklung bestimmen.
Wieviel Dampf man inhaliert hängt aber nicht nur von der Heizspule und der Zuglänge ab. Sondern auch vom Akkustand. Die Dampfentwicklung lässt mit nachlassendem Akkustand ebenfalls nach.

Hinzu kommt die fehlende Sicherheit.
Und dass alle größeren Unfälle dieser Art bisher nur mit mechanischen Akkuträgern passiert sind zeigt, dass dies offenbar doch ein Thema ist.

Explosion oder nicht?

Die beiden inzwischen zu beklagenden Toten haben beide solche Akkuträger genutzt. Ebenso der junge Mann, dessen Akkuträger in einem Shop in Köln in seinem Gesicht hochgegangen ist.

Dabei kommt es zu einer so genannten Entgasung.
Wird zu viel Leistung vom Akku abgerufen, beispielsweise durch eine Wicklung mit zu wenig Widerstand, erhitzt sich der Akku und eine chemische Reaktion schaukelt sich im Inneren hoch.
Die dabei schlagartig freigesetzte Energie ist so groß, dass sie einen geschlossenen Akkuträger in eine Rohrbombe verwandeln kann.
Ist dies der Fall, kann man also durchaus von einer Explosion sprechen.

Daher verfügen mechanische Akkuträger meist über Entgasungslöcher. Aus diesen kann der Druck entweichen und die Schäden sind nicht ganz so groß.
Sind diese jedoch nicht vorhanden, oder die Energie ist zu groß, sucht der Druck sich den Weg des geringsten Widerstandes. Und der sitzt meist an der Verbindung zum Verdampfer.

Bei dem im Mai des vergangenen Jahres in Florida verstorbenen Mannes sprach der Gerichtsmediziner von Projektilen, die ins Hirn eingedrungen sind. Das zeigt die Wucht, die dahinter steckt.

Die Fehlerquellen sind also vielschichtig.
Denn wie das Beispiel des jungen Mannes aus Köln verdeutlicht, kann immer mal ein Fehler unterlaufen. In dem Fall war es offenbar zu einem Kurzschluss gekommen, weil der Anschluss des Verdampfers zu lang für den Mech Mod war. Dies wusste scheinbar auch der beratende Verkäufer nicht.

Die Unfälle bei geregelten Akkuträgern sind sehr gering. Sie entsprechend höchstens der Anzahl der Zwischenfälle mit allen anderen Lithium-Ionen-Akkus, also denen mit Handy, Laptops etc.
Zudem verfügen diese Akkuträger meist über „Sollbruchstellen“. Im Falle einer Entgasung fliegt die Klappe der Akkufachs ab und der Druck kann entweichen.

Eher emotionale als rationale Argumente

Gerne hätte ich einen Vorteil von mechanischen Akkuträgern genannt. Der Ausgeglichenheit wegen.
Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass sie keinen haben.

Ein typischer Mech Mod Tube. Am Boden erkennt man die Entgasungslöcher.

Dampfer, die solche Akkuträger bevorzugen, tun dies meist aus nostalgischen Gründen.
Denn bei den Geräten handelt es sich meist um sehr teure Stücke, die von kleinen Manufakturen in Handarbeit hergestellt werden. Sie repräsentieren damit Handwerkskunst, häufig sind sie aufwendig verziert oder designed.
Ein Vorteil wäre vielleicht die Nachhaltigkeit, denn ein solches Gerät ist bei angemessener Pflege nahezu unkaputtbar.
Das ist sicher der Grund, warum die Nutzer solcher Geräte in Diskussionen häufig sehr emotional reagieren.

Einige sehen in den Geräten auch einen Coolness Faktor, da sie von Cloudchasern genutzt werden.

Obwohl ich die Liebhaberei völlig nachvollziehen kann, muss man diskutieren dürfen.
Denn sollten noch mehr solcher Unfälle passieren, kann das auf die E-Zigarette insgesamt zurückfallen. Und bei immer mehr Umsteigern und immer mehr jungen Menschen, die gerade mit diesen Geräten einem bestimmten Image frönen, ist es leider wahrscheinlich, dass noch mehr passieren wird.

Die Produktsicherheit

Die Überschrift zu diesem Artikel ist eigentlich falsch.
Solche Akkuträger sind meiner Meinung nach in Deutschland gar nicht erlaubt. Sie müssen also nicht extra noch verboten werden.

Durch viele Gespräche zu dem Thema musste ich meine zuvor liberale Meinung dazu in der Vergangenheit leider revidieren.
Deshalb bin ich auch davon überzeugt, dass viele kleine Händler das gar nicht wissen und deshalb solche Produkte weiterhin vertreiben.

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

(1) Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es […]
2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen […] bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.

Das Produktsicherheitsgesetz sagt sehr eindeutig in einem seiner ersten Paragraphen, dass ein Produkt nur verhandelt werden darf, wenn es die Sicherheit und Gesundheit bei vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.
Und das ist der Knackpunkt. Diese vorhersehbare Verwendung.

Stelle ich einen Küchenmixer her, kann ich davon ausgehen, dass niemand so blöd ist in die rotierenden Klingen zu fassen.
Doch das Beispiel in Köln zeigt, dass sehr wohl vorhersehbar ist, dass jemand mal einen falschen Verdampfer auf einen Mech Mod schraubt. Oder einen zu schwachen Akku einlegt. Oder es zu einem Kurzschluss bei der Wicklung kommen kann.

Was wäre wenn?

Es ist schwer zu erklären, welche Folgen ein Gesetz eigentlich hat. Denn so funktionieren Gesetze nicht. Es müsste dazu einen Präzedenzfall geben.
Aber malen wir einfach einmal den Teufel an die Wand. So wie es aus Sicht eines juristischen Laien möglich ist.

Ein junger Mann kauft bei einem Shop in seinem Ort einen mechanischen Akkuträger mit dazugehörigem Verdampfer.
Bei einer Wicklung kommt es zu einem Kurzschluss. Weil er den Draht nicht richtig abgeknipst hat und dieser den Kontakt schließt.
Daraufhin entgast der Akku und der Mann verliert einige Vorderzähne.

Durch irgendeinen blöden Zufall werden die Behörden darauf aufmerksam.
Beispielsweise wenn der Unfall im öffentlichen Raum passiert ist, der behandelnde Arzt dies meldet oder der Sachbearbeiter bei der Versicherung die Zahnbehandlung nicht übernehmen will.
Und die kommen dann wohlmöglich darauf, dass der Mech Mod gar nicht hätte verkauft werden dürfen.

Der Händler müsste dann mit juristischen Folgen rechnen.
Eventuell wird die Versicherung des Dampfers gegen ihn vorgehen. Weil die ihr Geld für die Behandlung und den Ersatz der Zähne wiederhaben will.
Und vielleicht kommt der Dampfer dann ja sogar darauf, dass er den Händler noch zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen kann.

Über die Folgen für die öffentliche Wahrnehmung der E-Zigarette kann man lange diskutieren.
Die Folgen für den Händler wären sicher nachhaltig.

Keiner weiß wer zuständig ist

Der Laie fragt sich sicher, warum dann solche Geräte noch nicht vom Markt verbannt wurden.
Das lässt sich sehr leicht beantworten: Weil niemand es weiß.

Die Gesetze sind Bundesgesetze.
Für die Umsetzung ist im Fall der E-Zigarette aber nicht der Bund verantwortlich, sondern die Bundesländer.
Genau wie für Lebensmittelkontrollen. Die Kaschemm um die Ecke wird auch nicht von einem Prüfer des Ministeriums aus Berlin kontrolliert. Sondern von den örtlichen Ordnungsämtern, Lebensmittelüberwachungen oder wer sonst dafür zuständig ist. Denn die Zuständigkeit regelt jedes Bundesland wieder für sich.

Das Kreisverwaltungsreferat München hat davon kaum eine Ahnung. Und das Ordnungsamt in Hintertupfingen mit seinen vier Mitarbeitern sicher noch viel weniger.



Ein gutes Beispiel sind unsere Freunde aus Ostwestfalen-Lippe.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt hatte 2017 ein Verkaufsverbot für die Ego Pro C von Joyetech ausgesprochen. Da die Geräte von der Firma InnoCigs importiert worden waren, haben diese die Produkte dann aus dem Sortiment genommen.
Inzwischen wurden aber auch andere Produkte von den Ordnungshütern bemängelt, aufgrund von angeblichen Verstößen gegen die Tabakerzeugnisverordnung.
Das zeigt, dass man in Ostwestfalen-Lippe wohl auf die E-Zigarette aufmerksam geworden ist. Offenbar ausgelöst durch den anonymen Hinweis eines Dampfers. Wahrscheinlich eines Gewerbetreibenden, der einen lokalen Konkurrenten anscheißen wollte.

Grund der Beanstandung war übrigens die fehlende Kindersicherheit beim Verschluss des Verdampfers. Man kann sich also ausmalen, was die Ostwestfalen wohl zu einem Mech Mod sagen würden.

Die Vorstellung, dass erst ein genaues Gesetz dazu erlassen und von Behörden durchgesetzt werden müsste, ist also falsch.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Markt sich selber reguliert. Sprich, dass die Händler wegen dem Risiko selber die Finger davon lassen. Weil es diese Gesetze längst gibt.
Ansonsten wird es irgendwann zu einem gerichtlichen Präzedenzfall kommen.

Mech Mods müssen nicht verboten werden

Hinzu kommt die große Politik.
In der ersten Hälfte dieses Jahres sollen die Vorgespräche zur TPD 3 beginnen.
Mit großer Sicherheit wird das Thema Produktsicherheit auf die Agenda kommen.

Derzeit wird überall über Normen und Protokolle gesprochen. Denn auch das sollte man sich klar machen:
Es gibt nicht einmal einheitliche Prüfverfahren. Das sieht man alleine an den Auseinandersetzungen, was denn nun Kindersicherheit bedeutet. Denn dafür gibt es verschiedene Interpretationen und Normen.

Inzwischen haben alle fünf großen, privatwirtschaftlichen Tabakkonzerne in die E-Zigarette investiert. Erwartungsgemäß setzen diese auf Pod Systeme.
Es ist denkbar, dass diese in ihrer Lobbyarbeit versuchen werden, gegen die offenen Systeme vorzugehen. Auch für die wären Mech Mods ein gefundenes Fressen.


Edit, 13.02.2019: Ich hatte an dieser Stelle behauptet, die meisten großen Händler hätten keine Mech Mods mehr im Sortiment. Nach einem Hinweis musste ich das revidieren. Eine kleine Recherche ergab, dass tatsächlich noch viele deutsche Händler solche Produkte anbieten.


Denn bei jeglicher Diskussion geht es ausschließlich um den Handel.
Der Besitz ist nicht strafbar. Dazu müsste es tatsächlich ein neues Gesetz geben.

Mech Mods müssen also nicht verboten werden.
Nach der Einschätzung der meisten Fachleute sind sie das bereits. Beziehungsweise sie waren noch nie erlaubt.
Es hat nur noch keiner gemerkt.


Erster Toter durch „explodierende“ E-Zigarette: https://www.vapers.guru/2018/05/17/erster-toter-durch-e-zigarette/

Mann stirbt nach “Explosion“ seiner E-Zigarette

The following two tabs change content below.

Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)