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Erneut Akkus einer E-Zigarette „explodiert“

Schadensersatz aussichtlos

  • Schwere Verbrennungen durch entgasten Akku
  • Ursache nicht endgültig festzustellen
  • Gewährleistungsansprüche oder sogar Schadensersatz aussichtslos

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In der vergangenen Woche erreichte mich eine wirklich dramatische Mail mit dem Betreff „Dringend Rat/Hilfe benötigt“.

Ein 51 jähriger Dampfer aus Duisburg bemerkte, dass die zwei Akkus seiner Asmodus Minikin V2 sehr ungleichmäßig entladen waren. Also wechselte er die Akkus aus.
Nennen wir Ihn Michael.

Michael wollte dann testen, ob die neuen Akkus sich auch ungewöhnlich verhalten. Das kann man bei dem Gerät am Touchscreen ablesen. Es zeigt beim Feuern optisch an, wie die Akkus belastet werden.
Daraus hätte man schlussfolgern können, ob eher die Akkus oder eher der Akkuträger ein Problem haben.

Das weiß ich deshalb recht genau, weil ich das gleiche Gerät seit langem selber nutze. Die Minikin ist mein Arbeitstier, mit dem ich mit einem Tröpfler Liquids teste.
Das Gerät verfügt über einen GX-180-HAT/UT Chip und bietet Firmware Updates.
Als das Gerät 2017 erschien, gehörte es zu den besten seiner Preisklasse. Der Reviewer DJLsb Vapes – inzwischen der einzige der auch noch Messungen durchführt – bewertete das Gerät damals als sehr gut. Mit leichten Abstrichen in der Leistung im Temperaturmodus, was die Sicherheit aber nicht betrifft.

Bei Michaels Test am vergangenen Samstag loderte sofort eine Stichflamme auf.
Seine zufällig anwesende Frau konnte das Feuer löschen; Teppich, Boden, Stuhl und Tapeten sind verbrannt. Wahrscheinlich muss das ganze Zimmer renoviert werden. Michael konnte sein brennendes Shirt unter der Dusche loswerden.
Nach dem Transport mit dem Krankenwagen in eine nahe Spezialklinik wurden Verbrennungen ersten bis zweiten Grades an der Hand und Verbrennungen zweiten bis dritten Grades am Bauch diagnostiziert.

Ich habe Fotos vorliegen, möchte sie aber aus mehreren Gründen nicht veröffentlichen.

Keine 08/15 Akkus

Es ist immer leicht zu sagen, so etwas kann immer passieren.
Tatsache ist, dass Dampfer mit Akkus umgehen, die in der Industrie verwendet werden. So genannte „hochstromfeste“ Akkus. Das sollte man sich immer im Bewusstsein halten. Es sind keine 08/15 Akkus für die Taschenlampe.

Kommt es bei einem Akku zu einem Kurzschluss, erhitzt er sich. Die Temperatur schaukelt sich hoch und er „entgast“.
Passiert das in einem geschlossenen Behälter, entwickelt sich daraus eine Art Rohrbombe, die explodiert. Deshalb haben solche Geräte mechanische Schutzvorrichtungen, die den entstehenden Druck ableiten.
Doch Michaels Beispiel zeigt, dass die Auswirkungen deshalb alles andere als harmlos sind.

Im Video sieht man, wie solche Akkus gezielt und langsam durch Überladung zum Entgasen gebracht werden. Bei Kurzschluß passiert das in Sekundenbruchteilen. Dabei entstehen Temperaturen über 800°C.

Auch bei anderen Geräten wie Laptops, Hoover Boads und Handys kommt es immer wieder zu solchen Entgasungen.
Betrachtet man sich die Zahlen, in den USA gibt es dazu Erhebungen, sind solche Unfälle bei E-Zigaretten im Vergleich sehr selten.

Freunde von Michael hatten geraten einen Anwalt einzuschalten und Schadensersatz von Asmodus zu verlangen. Das scheint inzwischen ein Reflex geworden zu sein, angestachelt von amerikanischen Serien und Nachrichten.
Unser Dampfer von Niederrhein wollte davon jedoch erst einmal absehen, um das schlechte Image der E-Zigarette in Deutschland nicht noch weiter anzuheizen. Was ich natürlich besonnen und toll finde.
Aber leider ist das gar nicht der Punkt.

Juristische Zusammenhänge

Ich bin zwar kein Anwalt und kann (und darf) keine Rechtsberatung geben. Aber ich möchte versuchen, die Grundlagen einmal vereinfacht zu erklären. Das rechtliche Prinzip dahinter.

Ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Hersteller wird aus zwei Gründen erfolglos sein. Ganz abgesehen davon, dass die Schadensersatzansprüche in Deutschland sehr viel realistischer als in den USA sind.

Zunächst hat er das Produkt über eine Tauschbörse eines YouTubers erhalten. Den ich auch nicht nennen werde, denn der kann da erst recht nichts für.
Das Problem daran ist, dass damit die Gewährleistung erlischt.

Ein Recht auf Gewährleistung hat man in Deutschland erst einmal nicht gegen den Hersteller, wie in amerikanischen Gerichtsfilmen. Sondern gegen den Händler, von dem man das Produkt kauft. Der ist so genannter Vollkaufmann und zunächst in der Pflicht.

Gibt jemand ein gekauftes Gerät weiter, erlischt diese Gewährleistung. Denn der Händler kann ja nicht gewährleisten, dass der Vorbesitzer das Gerät nicht beschädigt und dann abgegeben hat.
Man denke einfach mal an Gebrauchtwagen: Ist die olle Schrottmühle plötzlich kaputt, kann man ja auch nicht einfach den Hersteller verklagen.

Die moralische Vorstellung sagt nun, wenn ein Hersteller aber ein defektes Produkt auf den Markt bringt, muss man ihn auch dafür haftbar machen können. Das ist selbstverständlich richtig.
Doch das wäre juristisch so zu sagen die nächste Stufe. Eigentlich ist es Sache des Einzelhändlers, sich dann sein Geld wiederzuholen.
Etwas anderes wäre es, wenn ein Hersteller beispielsweise ein Handy Modell auf den Markt bringt, dessen fest verbauter Akku häufig entgast. Dann wäre das vielleicht zu begründen, weshalb die Hersteller solche Produkte dann schnell zurückrufen. Wir erleben das immer wieder im Lebensmittelbereich.

Doch das ist ja bei der Minikin nicht der Fall. Tatsächlich ist das der erste Vorfall mit einem Gerät der Firma Asmodus, von dem ich höre.

Und das führt dann zum zweiten Faktor, der das ganze juristisch recht aussichtlos macht.
Eine E-Zigarette ist ja nicht ein Gerät. Sondern ein solches offenes System hat drei Komponenten: Akkuträger, Verdampfer und Akkus.
Um vor Gericht argumentieren zu können, müsste man also nachweisen, dass der Akkuträger für den Unfall verantwortlich war. Das ist annähernd unmöglich.

Die Akkus sind nach dem Entgasen gar nicht mehr zu testen. Die Gegenseite könnte also jederzeit argumentieren, dass es auch an den Akkus gelegen haben könnte. Und es gibt ja noch weitere mögliche Ursachen, die nicht in der Verantwortung des Herstellers liegen können. Beschädigungen durch die Nutzung, Fehler bei der Wicklung etc.

Nochmals: Ein Rechtsanwalt hat sehr viel mehr abzuwägen. Dafür studieren die.
Doch wenn man sich diese Verhältnismäßigkeiten und unterschiedlichen Rechtsgüter einmal abwägt, muss man zu dem Schluss kommen, dass es wohl wenig bringen wird.



Jeder Dampfer sollte wissen…

Nach der Mail habe ich mich erst einmal ans Telefon gehängt und mit mehreren Profis gesprochen.
Alle haben mir das gleiche gesagt: Die Asmodus Geräte sind in ihrer Preisklasse sehr gut, zuverlässig und im Vergleich zu anderen Herstellern gibt es kaum Rückläufer und Reklamationen.
Ich selber nutze die V2 auch weiterhin.
Und selbst Michael will auch weiterhin dampfen und auch Asmodus nutzen.

Also habe ich einfach mal bei einem der Werbepartner von VAPERS.GURU angerufen, die mit Asmodus handeln, und ihnen den Fall geschildert.
Sie waren spontan bereit ein neues Gerät zu stellen. Nicht nur ein neues (die V2 ist inzwischen nicht mehr im Sortiment), sondern eine V3 mit Selbstwickler und Akkus.
Sie wollen dafür auch nicht genannt werden. Es ist einfach nur eine kleine Aufmerksamkeit. Und das muss ich einmal deutlich sagen: Auch die großen Händler in der Branche sind überdurchschnittlich kulant. Die allermeisten sind selber Dampfer und stehen hinter der E-Zigarette als Harm Reduction.

Deshalb bringt es auch nichts, immer gleich nach einem Anwalt zu schreien. Denn die Händler und Hersteller müssen ihr Unternehmen schützen und schalten dann verständlicherweise auf stur.
Die meisten Shitstorms und Bykottaufrufe verlaufen eh im Sande, wir leiden an einer Social Media bedingten Empörungsepidemie.

Ich veröffentliche dies in Absprache und mit Einverständnis aller Beteiligten.
Und ich veröffentliche das auch nur, um einige Dinge nochmals ins Bewusstsein zu rufen bzw. zu erklären.

WICHTIG

Schadensersatzansprüche hat man in Deutschland erst einmal gegen den Händler, nicht den Hersteller. Wer Flohmärkte oder Tauschbörsen nutzt, sollte sich das vorher klar machen. Ist ein Gerät defekt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, darauf sitzen zu bleiben.

Ich empfehle ausdrücklich ausschließlich bei Fachhändlern zu kaufen. Und das tue ich nicht, um den Händlern zu gefallen. Sondern wegen dem Verbraucherschutz. Der ist in kaum einem anderen Land so gut wie in Deutschland.
Nur im Fachhandel hat man die Gewährleistung, hat die Fachkompetenz und kann später Ansprüche geltend machen. Die Händler gucken schon selber sehr genau was sie verkaufen. Auch die großen Online Shops, denn die wollen keine negativen Bewertungen. Und den meist familiär betriebenen Vape Shops liegen ihre Kunden am Herzen.

Von Marketplaces wie Ebay und Amazon rate ich ausdrücklich ab.
Natürlich gibt es auch dort gute und zuverlässige Händler, die in Deutschland ansässig sind. Aber die haben häufig auch einen eigenen Shop. Man sollte sehr genau darauf achten, von wem man etwas kauft.

Ich rate nach wie vor von Bestellungen in China ab. Und entgegen Kritik von einigen Dampfern weiche ich davon auch nicht ab.
Nicht nur, weil man dadurch die lokale Wirtschaft schädigt und Steuerhinterziehung oder Zollbetrug Vorschub leistet. Sondern weil man keinerlei Verbraucherschutz hat.

Sprecht nicht mit den Medien.
Das sage ich nicht, um „die E-Zigarette“ zu schützen, sondern die Dampfer.
Üblicherweise gebt Ihr Eure gesamten Rechte ab. Was dazu führt, dass Ihr keinerlei Kontrolle darüber habt, was tatsächlich berichtet wird und wo Eure Story oder Bilder später noch verwurstet werden. (Link unten)
Dafür erhaltet Ihr höchstens ein Taschengeld, meist gar nichts.

Es ist immer sicherer, Akkus in einem Ladegerät zu laden.

Es sind Hochleistungsgeräte. Beschädigte Akkus oder Akkuträger gehören nicht in die Hosentasche, sondern in den Müll.

Es ist sicherlich wenig befriedigend. Und ich kann völlig nachvollziehen, dass man ja einen Schuldigen haben möchte oder jemanden zur Verantwortung ziehen will. Das ist eine normale, menschliche Reaktion.

Aber in diesem Fall ist es ernüchternd.
Ein Hersteller, der ansonsten gute Produkte an den Markt bringt. Ein Opfer, das eigentlich alles richtig gemacht hat, was man nur richtig machen kann. Eine Situation, in der man auch juristisch nicht viel ausrichten kann. Ein Händler, der ohne überhaupt damit zu tun zu haben aus Kulanz ein neues Gerät zur Verfügung stellt.

So wie ich das sehe, war es einfach ein beschissener Unfall.

Das ändert nichts an den Schäden. Und erst recht nichts an den Schmerzen.
Weshalb ich auch auf diesem Wege nochmal meine erste Reaktion auf Michaels Mail wiederhole, die mir wichtiger als alles andere erscheint:

Gute Besserung!


Investigativer Bericht zur E-Zigarette im Spiegel: https://www.vapers.guru/2019/08/24/spiegel-deckt-machenschaften-gegen-die-e-zigarette-auf/
Die „mysteriöse Lungenkrankheit“ in den USA: https://www.vapers.guru/2019/08/29/welle-in-den-usa-gepanschte-drogen-sind-die-ursache/

Sprecht nicht mit der Presse!?

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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