Derzeit wird in einigen Blogs und Videos wiederholt vom Medienstaatsvertrag gesprochen.
Er wird häufig mit Mahnungen und der derzeitigen Schließung vieler Kanäle im Dampferbereich auf YouTube in Verbindung gebracht.
Das ist schlicht falsch.
Im gesamten Medienstaatsvertrag kommen die Worte „E-Zigarette“ oder „Tabak“ nicht einmal vor.
Der Medienstaatsvertrag richtet sich u.a. an Fernsehsender, Medienintermediäre und Video-Sharing-Plattformen. Er richtet sich nicht an Nutzer.
Kein einziger YouTuber wird jemals aufgrund des Medienstaatsvertrages abgemahnt oder angeklagt werden.
Das Gleiche gilt für ähnliche Plattformen wie Facebook, Twitch, Instagram, etc.
Bei den Regulierungen zur Werbung geht es primär nicht darum, dass Nutzer beispielsweise keine Werbung für E-Zigaretten veröffentlichen dürfen. Sondern dass YouTube selber bei der Einspielung von Spots eingeschränkt wird.
Darüber hinaus muss YouTube dafür sorgen, dass die Nutzer keinen entsprechenden Content veröffentlichen.
Das bedeutet, dass YouTube selber das regulieren muss.
Dazu müsste YouTube die Nutzungsbedingungen ändern. Was bisher nicht erfolgt ist und wohl auch nicht passieren wird. Da YouTube als Tochter des amerikanischen Riesen Google bereits sehr strenge Richtlinien hat.
So ist die Werbung für E-Zigaretten bereits ebenso untersagt wie die Werbung für Tabak.
Daher ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des Medienstaatsvertrages erst einmal wenig bis nichts ändert.
Die Menschen, die eine Verbindung herstellen, haben offensichtlich weder die aktuellen Abmahnungen noch den Medienstaatsvertrag gelesen.
Joey Hoffmann
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