Das Münchner Unternehmen iSmokeSmart hatte sich mit neun anderen bayrischen Vape Shops zusammengetan, um in einem Eilverfahren feststellen zu lassen, dass es während des Lockdowns öffnen darf.
Dem hatte das Bayrische Verwaltungsgericht München in erster Instanz stattgegeben. Es erkannte in seinem Beschluss am 29. Dezember an, dass Vape Shops zu den „sonstigen, für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehören.
Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Hessen hatten Vape Shops bereits in ihren Regulierungen ausgenommen.
Der Streit ging in der vergangenen Woche dann in die nächste Runde, als die Landesanwaltschaft Bayern in Ansbach gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegte.
Ihr Argument war, dass „Raucher von E-Zigaretten“ ihren Bedarf auch anderweitig als über den Fachhandel decken können. Insbesondere im Lebensmittelhandel, an Tankstellen oder im Online-Handel.
Wie iSmokeSmart soeben mitteilt, haben sich die nun zuständigen Richter am Verwaltungsgerichtshof München jedoch dem Beschluss der ersten Instanz angeschlossen und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Die Richter stellten unter anderem fest, dass es sich bei E-Zigaretten um ein Wirtschaftsgut handelt, dass für seine Konsumenten für die tägliche Versorgung unverzichtbar ist.
Dieser Beschluss gilt zunächst nur für die Antragsstellerin iSmokeSmart. Es bedeutet in der Folge jedoch, dass viele Vape Shops in Bayern wieder öffnen werden. Und der Fachhandel auch in anderen Bundesländern damit eine gute Argumentationsgrundlage hat.
Beschluss im Original: https://www.ismokesmart.de/download/Beschluss_BayVGH_v_14.01.2021.pdf
Joey Hoffmann
Neueste Artikel von Joey Hoffmann (alle ansehen)
- Razzia: 11 von 15 Verkaufsstellen mit illegaler Ware - 23. Februar 2023
- Aromenverbot: Politiker schmeißen alles durcheinander - 16. Februar 2023
- VAPERS.GURU vor dem Aus? - 8. Februar 2023