Das Ministerium unter der Leitung der Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht hatte bereit im November einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auch Influencer betreffen würde.
Der Gesetzentwurf ist eigentlich eine Gesetzesänderung, die mehrere Gesetze betreffen wird.
Dieser Gesetzesentwurf wurde gestern vom Bundeskabinett angenommen.
Seit Jahren gibt es immer wieder juristische Auseinandersetzungen darüber, wann ein Influencer nun Werbung betreibt und wann nicht. Gerichte kamen zu unterschiedlichen Urteilen.
Daher ist diese Klarstellung auch das, was durch viele Medien zur Gesetzesänderung berichtet wird.
Nach dem neuen Gesetz bzw. der Änderung des UWG würde nur noch das als Werbung gelten, wofür der jeweilige Influencer Geld oder eine andere Leistung durch ein Unternehmen erhalten hat.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist eines der Gesetze, mit dem vor allem Anwälte Abmahnungen begründen.
Doch dabei geht es lediglich um die Kennzeichnungspflicht von Werbung. In wie weit das auf das Tabakerzeugnisgesetz und damit die Werbung für E-Zigaretten anwendbar ist, bleibt abzuwarten.
In jedem Fall wird es aber die Argumentation weiter erschweren, redaktionelle Inhalte oder Nutzer von Sozialen Medien abzumahnen, die für ihre Inhalte keine Bezahlung erhalten haben.
Das Gesetz soll am 28. Mai 2022 in Kraft treten.
Joey Hoffmann
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