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Liquidsteuer ist rechtskräftig – Auslegung weiter unklar

Tausende Arbeitsplätze weiter im luftleeren Raum

Gestern wurde das Tabaksteuermodernisierungsgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist es nun endgültig rechtskräftig. (Link unten)

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Vom Bundestag verabschiedet wurde es bereits am 11. Juni. In einer nächtlichen Sitzung, in der kurz vor der Bundestagswahl noch viele Gesetzesvorhaben der Regierung durchgedrückt werden sollten, wurde es um 00:26 Uhr nach nur 15 Minuten beschlossen.

Zu verantworten hat das Gesetz der Kanzlerkandidat Olaf Scholz von der SPD, der derzeit das federführende Finanzministerium leitet. Entgegen anfänglicher Widerstände ist der Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen eingeknickt.
Der letztgültige Entwurf ist nun für Konsumentinnen und Konsumenten sogar noch schlechter als der ursprüngliche Plan. Dieser sah vor, den Nikotingehalt zu berücksichtigen.

Großen Widerstand leisteten vor allem die FDP und die Grünen, wobei letztere sich in der Abstimmung dann aber enthielten.

Die Liquidsteuer

Ab dem 01. Juli des nächsten Jahres sollen auf Liquids 16 Cent pro Milliliter Steuer entfallen. Dies wird sich bis 2026 steigern. Ab dann sollen 32 Cent erhoben werden.
Das bedeutet, dass ein handelsübliches Fläschchen 10ml Liquid dann mit 3,20 Euro Steuer belegt wird.

Der Gesetzgeber hat dafür den Begriff der „Substitute für Tabakwaren“ eingeführt. Es ist bis heute unklar, was genau nun darunterfallen wird. Offenbar haben die Schreiber des Gesetzes dies nicht bedacht.

Anzunehmen ist die Zweckbestimmung. Also nicht, ob ein Produkt oder Halbfertigprodukt überhaupt zum Konsum durch eine E-Zigarette geeignet ist. Sondern ob es gezielt dafür hergestellt, vermarktet oder verkauft wird.
Darunter würden dann auch so genannte Shake & Vape Aromen fallen.

Eine handelsübliche Flasche von 120ml, die mit 100 Millilitern Aroma befüllt ist, würde dann mit 32,- Euro besteuert werden. Eine 60 Milliliter Flasche, die mit 20 Milliliter Aroma befüllt ist, würde mit 6,40 Euro besteuert werden.



Nichts Genaues weiß man nicht

Fraglich ist nicht nur, ob Lebensmittelaromen, die für den Gebrauch in einer E-Zigarette vermarktet werden, darunterfallen. Fraglich ist vor allem, ob Propylenglykol und Glycerin entsprechend versteuert werden müssen.

Das würde zu der absurden Situation führen, dass eine übliche Literflasche Glycerin zum Mischen von Liquids in einem Vape Shop mit 320,- Euro besteuert würde. Während sie im Tierhandel nebenan für 10,- Euro zu haben wäre.
Wahrscheinlich ist, dass dies in jedem Fall für Basen Gemische von Propylenglykol und Glycerin gilt, die eindeutig für die E-Zigarette hergestellt werden.

Derzeit scheint das niemand beantworten zu können. Nicht einmal diejenigen, die diese Steuer einziehen sollen.
Interessanterweise hat das Finanzministerium aber inzwischen die zu erwartenden Steuereinnahmen nach der Verabschiedung vorsichtshalber halbiert.

Ein Gesetz mit dramatischen Folgen

Solche Gebinde sind vor allem bei ausschließlichen und langjährigen Dampfern beliebt, die größere Geräte und weniger Nikotin nutzen. Es läuft also sowohl der öffentlichen Gesundheit als auch dem Jugendschutz fundamental entgegen.

Scholz auf Nachfrage zu den Steuereinnahmen durch die Liquidsteuer: „Alle Berechnungen, die das Bundesministerium der Finanzen vorlegt, sind seriös.“

Ausgerechnet die leichter zugänglichen und preiswerteren Produkte, die meist von Tabakkonzernen hergestellt werden und inzwischen in jedem Kiosk zu kaufen sind, kommen am günstigsten weg. Und diese Konzerne haben die Kapazitäten, zusätzliche Kosten nicht an den Endverbraucher weitergeben zu müssen. Ausgerechnet die Produkte, die Jugendliche mit geringem Taschengeld leichter verfügbar sind.

Der Markt der Shake & Vape Produkte blickt in einen Abgrund. Und auch für die Hersteller von kleinen „Fertig-Liquids“ dürfte es eng werden. Denn die teuren zollkonformen Maschinen, mit denen die Steuerbanderolen angebracht werden müssen, müssen ebenfalls auf den Endpreis umgelegt werden.

Das wird natürlich dazu führen, dass viele Nutzer zu Lebensmittelaromen und Grundzutaten zurückgreifen, die nicht unbedingt für die Inhalation geeignet sind. Dem Schwarzmarkt und der Panscherei werden Tür und Tor geöffnet.

Letztendlich könnten tausende Arbeitsplätze verloren gehen.


Gesetz im Volltext (Guru Server, PDF): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/08/TabStModG.pdf

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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