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Selbermischen und Steuerhinterziehung

Die Gerüchteküche serviert ein Menü

In der Dampfer-Blase grassieren Gerüchte: Selbermischen ist Steuerhinterziehung.

Zunächst wie immer der Hinweis: Ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung.
Dieser Kommentar soll lediglich mal halbwegs Relationen schaffen.

Ab Juli 2022 wird eine Steuer auf Liquids fällig. Laut Aussage des Finanzamtes und des Zoll soll diese Steuer auch für alle Halbfertigprodukte und Grundstoffe anfallen, wenn sie zu dem Zweck verkauft oder gekauft werden, mit einer E-Zigarette konsumiert zu werden. Also auch auf PG, VG, Shake & Vape, Aromen, etc.

Nun könnte man meinen, wer Liquids selber mischt begeht damit eine Steuerhinterziehung.
Aber so einfach ist das eben nicht. Man muss immer den ganz konkreten Fall betrachten.

Kauft jemand einen Liter Propylenglykol ohne Tabaksteuer in einem Vape Shop, würde die Staatsanwaltschaft sich eher an den Inhaber des Shops halten. Denn der musste ja davon ausgehen, dass der Kunde das Zeug mit seiner E-Zigarette konsumiert. Zudem betreibt er das gewerblich.

Prinzipiell ist für den Kunden nicht der Kauf die Straftat. Sondern wenn er etwas kauft, um es in einer E-Zigarette zu konsumieren. Da wird es dann schon schwer, das nachzuweisen. Man müsste ihn idealerweise auf frischer Tat ertappen.
Zudem sollte man bedenken, dass es dabei um eine nicht-gewerbsmäßige „Hinterziehung“ von einem geringen, höchstens dreistelligen Betrag ginge. Eher um ein paar Euro für ein Aroma. Es wäre bemerkenswert, wenn eine Staatsanwaltschaft dafür tatsächlich ein Verfahren eröffnet.

Nachdem ich vor einer Woche einen Artikel veröffentlicht habe, wie man die Steuer umgehen kann (Link unten), wurde mir vorgeworfen, ich würde Anstiftung zur Steuerhinterziehung betreiben. Da wird es dann noch abstruser.

Denn Steuerhinterziehung ist immer ein konkreter Fall. Also „Dampfer A. aus B. hat am 11.11. unversteuertes Aroma gekauft, um es in einer E-Zigarette zu konsumieren.“
Man kann jemanden nicht dafür bestrafen, dass er empfiehlt, alkoholische Getränke selber herzustellen und so die Steuer zu sparen.
Eine mögliche Anstiftung ist immer eine „Vortat“, egal zu was. Also müsste in dem Fall nachgewiesen oder zugegeben werden, dass ich durch meinen Artikel konkret Dampfer A. auf die Idee gebracht haben, die Steuer zu hinterziehen („Haupttat“). Wobei auch zu beurteilen ist, dass die von mir gegebenen Informationen in vielen Quellen online zu finden sind.

Die Steuer wird aber noch gar nicht erhoben. Also kann jetzt noch keiner eine Haupttat begehen.
Wie das nach dem ersten Juli 2022 aussieht, wird man sehen.

Grundsätzlich würde ich also sagen:
Ja, Selbermischen kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Aber es wird kaum morgen eine Spezialeinheit des Zolls loslaufen und Selbermischer einfangen.

Staatsanwaltschaft, Zoll und Finanzministerium werden sich also eher an die Verkäufer und Hersteller halten. Und den Import bzw. Schmuggel überwachen.
Wie auch beim Werbeverbot und der Höchstmenge handelt es sich um ein Problem der Händler, nicht der Dampferinnen und Dampfer.
Panikmache und alarmistische Kommentare sind unangebracht. Und wenn ein Händler sowas erzählt, ist er nicht sehr vertrauenswürdig.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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