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Leserfrage: Was muss von wem versteuert werden?

Es kommt drauf an, was und wo.

Nach wie vor gibt es eine große Unsicherheit, was denn nun ab nächstem Jahr wo von wem versteuert werden muss.

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Antwort auf eine Leserfrage von gestern:

Moin Moin,

hab da mal eine Frage.

Ab 2022 kommt ja die Steuer mit 16 Cent pro ml auf Flüssigkeiten welche in einer E- Zigarette verwendet werden können. Es steht doch aber nicht im Gesetzt „…wenn diese Flüssigkeiten in einem Vape Store, Fachgeschäft für E-Zigaretten usw. verkauft werden“ dann werden sie versteuert.

Nun meine Frage: Müssten dann nicht alle Geschäfte Tankstellen, Apotheken usw. diese Flüssigkeiten versteuern? Oder habe ich etwas im Gesetzt überlesen?

Gruß Xxxxx


Hallo Herr Xxxx,

die Erklärung ist etwas komplizierter. Denn so steht es tatsächlich nicht im Gesetz.
Kurzantwort: Ja, alle müssen alles versteuern.

Zunächst wird die Steuer auf alle Flüssigkeiten erhoben, die ausschließlich bzw. eindeutig für den Konsum mit der E-Zigarette bestimmt sind. Also alle nikotinhaltigen Liquids, NikShots und Shake & Vape Produkte. Auch in Kiosken und Tankstellen. Das ist soweit unstrittig.

Strittig sind solche Grundstoffe wie Propylenglykol, Glycerin und Aromen zum Selbermischen. Das ist Auslegungssache, weil das Gesetz da sehr vage ist. Scheinbar haben die Politikerinnen und Politiker nicht daran gedacht, dass es sowas gibt.

Dazu hat es im August eine Gesprächsrunde in Berlin gegeben, zwischen dem Händlerverband BfTG und dem Finanzministerium zusammen mit dem Zoll. Und die haben gesagt, dass auch diese Grundstoffe besteuert werden sollen. Denn so hätte der Gesetzgeber das ihrer Meinung nach gemeint.

Zumal auch diese Stoffe ja seit dem vergangenen Jahr dem Tabakerzeugnisgesetz und der Verordnung unterliegen. Es gab dazu eine Gesetzänderung, die kaum beachtet wurde.



Der juristische Begriff dafür ist die Zweckbestimmung. Also alles, was zum Zweck des Dampfens gekauft wird, muss versteuert sein.
Das kann man natürlich schwer kontrollieren. Denn woher soll ein Baumarkt wissen, ob der Kunde das Glycerin für sein Liquid verwendet?

Aber wenn jemand in einen Vape Shop geht und dort einen Liter Glycerin oder ein Aroma kauft, muss man davon ausgehen, dass er das nicht tut, um es in das Wasser für seinen Tannenbaum schüttet. Oder mit dem Aroma Milchshakes machen will.
Also muss man davon ausgehen, dass diese Produkte im Fachhandel besteuert werden. Außerhalb aber nicht.

Das muss aber erstmal nicht der Händler machen, sondern schon der Hersteller.
Stellt jemand Base oder Aromen her, die ausdrücklich für das Dampfen gedacht sind, muss er das Produkt mit einer Banderole versehen. Ähnlich wie bei den Zigaretten.
Diese Banderolen muss er vorher beim Zoll kaufen. Er hat also erstmal viel höhere Kosten.

Zudem ist das Problem, dass vor allem offline Vape Shops einen großen Teil ihres Umsatzes mit diesen Flüssigkeiten machen. Und sich auch immer viel auf Lager stellen müssen, um viel anbieten zu können. Es wird für sie also viel schwieriger, riskanter und vieles wird wegfallen.
Deshalb befürchten nun etwa 10 Prozent akut ihr Unternehmen schließen zu müssen und weitere 37 Prozent halten es für wahrscheinlich. (Aktuelle Branchenumfrage BfTG.)

Ein Betreiber eines Vape Shops hat dadurch aber weder höhere Kosten noch einen Gewinn. Er wird also solche Produkte zur Sicherheit aus dem Angebot nehmen, die nicht versteuert sind. Das wird dann dazu führen, dass der Fachhandel online und offline nur noch versteuerte Produkte anbieten wird und darf.

Endgültig sicher ist das noch nicht. Da weder Zoll noch Finanzministerium das bisher schriftlich als Durchführungsbestimmungen veröffentlicht haben. Aber auch Anwälte gehen davon aus, dass es genau so kommt.

Gruß

Joey Hoffmann


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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