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Änderung der Preisangabe: Eine Branche verpennt

Verbraucherschutz wird häufig nicht umgesetzt

Entweder eine ganze Branche verschläft eine wichtige Gesetzesänderung. Oder die Abmahnwelle bleibt aus, weil die Verflechtungen innerhalb der Branche so eng sind, dass sich niemand unbeliebt machen will.

In Deutschland gilt die Preisangabenverordnung (PAngV). Teil dieser Verordnung ist die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises.
Jeder, der Endkunden Waren anbietet, muss einen Grundpreis angeben. Dies wird häufig als „Grundpreisverordnung“ bezeichnet, ist aber keine eigenständige Verordnung.

Zu Vereinfachung für den Verbraucher muss der Grundpreis für Artikel angegeben werden. Sowohl in Online Shops als auch in bei Preisauszeichnungen im stationären Einzelhandel.
Diese PAngV wurde im November 2021 geändert.

Geändert hat sich die Mengeneinheit für den Grundpreis. Während bei vielen Artikeln der Grundpreis in Milliliter oder 100 Milliliter angegeben wurde, soll dies nun vereinheitlicht werden. Der Grundpreis ist mit jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware anzugeben.
Diese Bestimmung ist seit 28. Mai in Kraft.

Doch sehr viele Vape Shops haben dies nicht umgesetzt. Denn das betrifft unter anderem alle Liquids, die in Flaschen ab 10ml Inhalt angeboten werden. Häufig findet man keine Angaben, noch häufiger die alten Angaben von 100 Milliliter.
Zusätzlich gilt dies natürlich auch für andere Produkte. Beispielsweise für die bekannten Rollen Wickeldraht. Dort fehlen bei vielen Anbietern die Angaben zum Grundpreis in Metern.

Wird dieser Grundpreis nicht oder nicht korrekt angegeben, stellt das einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Somit könnte jeder Händler jeden anderen Händler abmahnen.

Dass dies derzeit nicht im großen Maße passiert, ist bemerkenswert. Gründe kann es dafür viele geben.
Großhändler und Hersteller haben die Angaben meist umgesetzt. Diese haben sicher kein Interesse daran, kleine Einzelhändler zu verprellen, die nun einmal ihre Kunden sind.

Doch die PAngV ist eine Verbraucherschutzverordnung. Weshalb auch Verbraucherschutzverbände aktiv werden könnten. Auch solche, die nur sehr indirekt mit der Branche zu tun haben.
Zusätzlich kann eine fehlende oder falsche Angabe eine Ordnungswidrigkeit darstellen.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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