Heute Morgen hat der Bundesrat in seiner 993. Sitzung über die erneute Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes abgestimmt. Wie zu erwarten wurde das Gesetz bestätigt.
In der von den Medien verkürzt als „Werbeverbot“ bezeichneten Änderung geht es auch um die Gleichstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Produkten. (Link unten)
Dies geht über die Forderungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie TPD hinaus und ist in Europa einzigartig.
Davon werden Bestimmungen, wie die Mengenabgabe von Liquids, zwar nicht berührt. Dies jedoch nur durch die Hintertür. Dennoch unterliegen auch Aromen und Shake & Vape Produkte ab Januar dem Werbeverbot.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung heute, auch die unterschiedlichen Fristen für einige Werbeformen zu beseitigen. Dazu heißt es wörtlich:
„Allerdings gehen die im Gesetz enthaltenen Regelungen aus Sicht des Bundesrates nicht weit genug. Es werden weiterhin insbesondere nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter hinsichtlich einiger werblicher Aspekte privilegiert, obgleich in der Gesetzesbegründung ausführlich dar-gestellt ist, dass diese ebenso ein hohes Gesundheitsrisiko bergen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Zuge der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen.“
Drucksache 468/1/20, 18.09.2020
Zwar sei beim Konsum von elektronischen Zigaretten die Belastung mit Verbrennungsprodukten durch Tabak geringer. Dagegen stünden jedoch die gesundheitlichen Risiken durch Verdampfungsmittel und die Freisetzung von Partikeln und dass viele der aromatisierten Liquids zytotoxische Eigenschaften besitzen. Letzteres gilt insbesondere auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten.
Das bedeutet, im Gesetzentwurf wurde eine Begründung behauptet, die nicht nur die wissenschaftlichen Kenntnisse ignoriert. Dadurch soll wiederum begründet werden, sogar nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids vollkommen gleichzustellen.
Wodurch es noch schwieriger würde, in werbenden Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass E-Zigaretten über 95 Prozent weniger schädlich als Tabakzigaretten sind.
Joey Hoffmann
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