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Staatsanwaltschaft: Beschwerde gegen Öffnung von Vape Shops

Alles auf Anfang in Bayern

In der vergangenen Woche erging das vielbeachtete Gerichtsurteil des Bayrischen Verwaltungsgericht München zur Einordnung der E-Zigarette während des Lockdowns.

Das Gericht war zu dem Urteil gekommen, dass Vape Shops zu den „sonstigen, für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehören. Und dass sie somit vom Lockdown ausgenommen wären.
Das Münchner Unternehmen iSmokeSmart hatte sich mit neun anderen bayrischen Vape Shops zusammengetan, um einen entsprechenden Eilantrag zu stellen.

Gegen diesen Beschluss hat die Landesanwaltschaft Bayern in Ansbach am Dienstag Beschwerde eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft äußert in der Beschwerde Bedenken, ob E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten zu den „elementaren Grundbedürfnissen der Bevölkerung“ gehören. An dem „Spezialprodukt“ habe die Mehrheit der Bevölkerung schließlich kein Interesse.

Die Ansbacher argumentieren, es komme entgegen des erstinstanzlichen Urteils sehr wohl darauf an, ob „Raucher von E-Zigaretten“ ihren Bedarf auch anderweitig als über den Fachhandel decken können. Insbesondere im Lebensmittelhandel, an Tankstellen oder im Online-Handel.
Immerhin seien auch reine Tabakgeschäfte nicht vom Lockdown ausgenommen.

In einer solchen Ausnahme sieht die Staatsanwaltschaft daher eine zu befürchtende Signalwirkung. Durch die nicht nur andere Vape Shops, sondern auch Tabakläden und sogar Parfümerien öffnen könnten.

Derzeit sind Vape Shops nur in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Hessen vom Lockdown ausgenommen.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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