Am vergangenen Donnerstag hat der Bundesrat die Empfehlung seiner Ausschüsse zur Liquidsteuer veröffentlicht. (Link unten)
Dieser wird innerhalb der Branche begeistert bis euphorisch aufgenommen. Weil der Wirtschaftsausschuss die Liquidsteuer ablehnt. Was sich als falsche Sicherheit herausstellen könnte.
Die Argumente waren absehbar. Unter anderem wird bemängelt, dass die Höhe der geplanten Besteuerung eine enorme Verteuerung von Liquids gegenüber den europäischen Nachbarn bedeuten würde. Was „in Zeiten des Online Handels […] unüberwindbare Wettbewerbsnachteile“ bedeuten würde.
Weiter bemängelt der Ausschuss den möglichen Schaden für eine junge, einheimische Branche und mögliche Finanzierungsschwierigkeiten für die Unternehmen.
Überraschend ist allerdings die Kritik an der Berechnung des Finanzministeriums. Die vor allem von Prof. Dr. Mayer in seiner Einschätzung für die Stellungnahme des Händlerverbandes BfTG besprochen wurde. Ein Argument, das man eher vom Gesundheitsausschuss erwartet hätte.
„Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung […], hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.“
Wirtschaftsausschuss Bundesrat, 22.04.2021, Drucksache 243/1/21
Begeisterung wäre verfrüht. Es ist ein gutes Zeichen gegen die Gesetzvorlage, mehr aber auch nicht. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung des Bundesrates, beziehungsweise der Ausschüsse. Nicht um den entscheidenden Bundestag.
Und der Gesetzentwurf wurde auch dem Finanzausschuss und dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates vorgelegt. Beide empfehlen dem Bundesrat keine Einwände zu erheben. Was bedeutet, dass ausgerechnet die Argumente der Tobacco Harm Reduction und der öffentlichen Gesundheit gar nicht zur Kenntnis genommen wurden.
Empfehlung, Drucksache 243/1/21 (Guru Server, PDF): https://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2021/04/EmpfehlungBundesrat.pdf
Joey Hoffmann
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