Selbst nachdem das deutsche Tabakerzeugnisgesetz nun endgültig und voll in Kraft ist, gibt es immer noch unglaublich viele Gerüchte. Selbst Einzelhändler streuen solche Gerüchte, in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage. Zeit für einen Faktencheck.
Simon Bauer von VSI [hier…] hat gestern ein Video veröffentlicht, in dem er einmal zusammenrechnet, was ihn ein Liter Base kostet. [Video unten oder hier…]
Nach kurzer Absprache war dann klar, dass man das einmal genauer betrachten sollte, und dass ein Online Magazin wie vapers.guru dafür vielleicht besser geeignet ist.
Nachdem aber auch gestern noch – am Tag 2 der postapokalyptischen Zeitrechnung – so viele völlig abstruse Gerüchte durch das Netz flogen, macht es vielleicht mehr Sinn, weniger die Basen zu beleuchten. Denn da kann man natürlich unsäglich viele Rechenbeispiele einbringen und das ganze bis zur Eskalation treiben. Es gibt zu viele Variablen.
Also ist es vielleicht interessanter, einmal die gängigsten Gerüchte aufzugreifen, und in einem Faktencheck genau zu betrachten.
Üblicherweise funktioniert das jedoch nicht so herum. Eigentlich müsste man sagen, was verboten ist, und in welchem Paragraphen das steht. Denn ein Gesetz verbietet etwas, es erlaubt nichts. Man kann nicht einfach erklären, was erlaubt ist. Denn es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Was viele versuchen ist per se also schon unlogisch.
Das ist viel Arbeit. Aber man kann es versuchen.
Geräte
„Bestimmte Geräte sind verboten.“
Das ist Unfug. Es sind keine Geräte verboten worden. Und es gibt auch keine Bestrebungen da hin. Es gibt einige, wenige Einschränkungen. Die hier aber im Detail aufzulisten würde jeden Rahmen sprengen. Aber das wird hoffentlich im Weiteren klar, was es damit auf sich hat.
„Verdampfer über 2ml Volumen sind verboten.“
Dieses Gerücht stammt aus den ersten Veröffentlichungen der Entwürfe zur TPD. Hier sollte die Höchstmenge für Kartuschen auf 2ml begrenzt werden. Was auch im beschlossenen Gesetz der Fall ist. Allerdings haben und hatten diese Geräte auch vorher schon nie mehr als 2ml Füllvolumen. (TabakerzG, § 14, Abs. 1, Punkt 2)
Einige Länder haben das als Gesetz für alle Verdampfer beschlossen, beispielsweise England. Das betrifft dann aber nur den Verkauf in England, noch nicht einmal die Produktion in England.
Wenn also ein Verdampfer irgendwo damit beworben wird er sei „TPD konform“ ist das genau eins: Bauernfängerei.
„Selbstwickler sind verboten.“
Auch dieses Gerücht stammt aus den ersten Tagen. Und auch das liegt daran, dass manche Menschen nicht richtig lesen können.
Die TPD und das Gesetz fordern, dass Geräte unter normalen Betriebsbedingungen eine gleichmäßige Nicotindosis abgeben müssen. Ein einstellbarer Akkuträger dient aber dazu, die Dampfmenge und damit die Nicotinmenge einstellen zu können. Das sind also die „normalen Gebrauchsbedingungen“. Ein Gerät darf nur nicht bei der gleichen Wattzahl und dem gleichen Liquid einmal mehr und einmal weniger Nicotin abgeben. (TabakerzG, § 14, Abs. 2)
Der zweite Punkt ist die geforderte „Manipulationssicherheit“. Ein Selbstwickler ist jedoch zum Selbstwickeln. Und ein Verdampfer mit Wechselcoils ist selbstverständlich um Coils zu wechseln. Das bedeutet nicht „Manipulation“. (TabakerzG, § 14, Abs. 3)
Mir ist kein Gerät bekannt, dass wegen dieser Bestimmungen vom Markt genommen werden musste.
„Geräte und Liquids aus China werden vom Zoll kassiert, weil sie gegen die TPD verstoßen.“
Der Zoll hat ein immer genaueres Auge auf Waren aus China. Das hat aber nicht zwangsläufig mit der TPD zu tun.
Importierte Geräte müssen eine Vielzahl von Bestimmungen erfüllen. Nicht nur Dinge, die im TabakerzG stehen. Beispielsweise müssen Geräte eine CE Kennzeichnung haben und müssen „verkehrsfähig“ sein. Was u.a. bedeutet dass sie eine Gebrauchsanweisung in der Landessprache haben müssen. Liquids unterliegen deutschen und europäischen Erzeugnis- und Chemieverordnungen, usw.
Das war nicht nur vor der TPD bereits so. Sondern es betrifft auch alle anderen Produkte. Auch Bügeleisen und Gabelstapler aus China werden aus dem Verkehr gezogen, wenn sie die entsprechenden Richtlinien nicht erfüllen.
Clone sind generell verboten. Diesen Herstellerschutz gibt es seit Jahrzehnten.
„Ich muss auf ein neues Gerät sechs Monate warten.“
Das ist derzeit meist so. Aber nur, weil viele Händler und Hersteller zu blöd sind. Man kann es nicht anders sagen, und oft wird es auch nicht anders verstanden. Da muss man wohl deutliche Worte wählen.
Kommt ein Gerät beispielsweise in China auf den Markt, steigt der Hersteller schon davor meist in die Vermarktung ein. Er schickt Mails an die Händler, macht eine Internetseite und so weiter.
Kommt dieser Verdampfer dann nach Europa, muss er von den importierenden Händlern angemeldet werden. Nicht zugelassen, nur angemeldet!
Ab dieser Anmeldung zählt eine sechsmonatige Ruhefrist. Erst danach darf er an den Enddampfer abgegeben werden.
Der Fehler liegt also nicht bei der TPD, auch wenn diese Regulierung völlig sinnfrei ist. Er liegt auch selten bei dem europäischen Einzelhändler. Sondern bei dem chinesischen Hersteller.
Die haben offenbar immer noch nicht so ganz realisiert, welcher Wind in Europa weht.
Beispielsweise könnte der Hersteller den Entwurf einfach in der Schublade liegen lassen, und erstmal in Produktion gehen. Und erst dann das Produkt bewerben. Dann würde der Enddampfer davon gar nichts mitbekommen.
Denkbar wäre auch, dass der Hersteller bereits bei Beginn der Fertigung die Händler in Europa informiert. Und die könnten dann das Produkt bereits anmelden. Denn man muss das Gerät keineswegs im Keller liegen haben, um es anzumelden. Man benötigt lediglich die Daten.
Der Hersteller könnte das ganze Europa Geschäft auch einem Distributor übergeben. Wie einige Liquid Hersteller aus den USA und Kanada das inzwischen machen. Denn anmelden muss auch immer nur derjenige, der ein Gerät in den europäischen Raum importiert.
Es gibt also viele Wege, hier geschickter zu verfahren. Das ist auch kein Umgehen des TabakerzG. Oder eine Gesetzeslücke. Sondern das ist exakt das, was bei anderen Produkten genauso läuft. Es ist alles nur eine Frage der Planung.
Auf der Messe Hall of Vape in Stuttgart gab es einen riesen Ansturm auf den Taifun BT. [Bericht hier…] Durch seine neue Technik eine tatsächliche Weltneuheit, die bereits nach zwei Wochen in China als Clone zu haben war.
Die Menschen haben teilweise drei Stunden angestanden, um einen zu bekommen. Offenbar wurde die erste Charge von 8000 Stück direkt an dem Wochenende verkauft.
Der deutsche Hersteller Smoker Store hat damit bewiesen, dass es geht. Wenn man es vernünftig plant.
Werbung
„Werbung für E-Zigaretten ist verboten.“
Das ist ungenau. Es gibt ein Werbeverbot. Das bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich jede Art von Werbung verboten ist. Sondern das Gesetz definiert sehr genau, welche Arten von Werbung verboten sind. Beispielsweise ist Hörfunkwerbung verboten. Oder das so genannte Product Placement in Filmen. (TabakerzG, §§ 18 – 21)
Auch vapers.guru verdient Geld mit Werbung. Dazu wurde eine Rechtsanwältin konsultiert und mit zwei weiteren praktizierenden Rechtsanwälten lange diskutiert. Bis jetzt ist diesbezüglich keine Abmahnung eingegangen. Und dem kann man auch sehr gelassen entgegen sehen.
Diese juristische Argumentation hier offen zu legen wäre aber so etwas wie ein Patent zu verraten. Es wäre ja schön doof, hier einen Hinweis zu geben.
Ich habe jedoch schon mehrfach per Mail oder PN Blogger etc. beraten. Zumindest konnte ich immer sagen, wo sie welchen Hinweis finden, oder warum ein Paragraph nicht zutrifft.
„Affiliate ist verboten.“
Es gibt viele Formen der Werbemodelle. Was vor der TPD Hektik am meisten genutzt wurde, war sicher das so genannte Affiliate. Jemand setzt einen Link eines Händlers auf seine Seite. Der Händler misst beispielsweise wie oft dort drauf geklickt wurde oder wie viele der verlinkten Geräte verkauft wurden. Und davon erhält der Betreiber dann eine Pauschale, einen Anteil oder was auch immer.
Nach meinem Verständnis der Paragraphen ist diese Form der Werbung nicht verboten. Denn in allen Paragraphen, die die Werbung einschränken, sind Dinge zu finden, die darauf nicht zutreffen.
„Reviews sind verboten.“
Es ist völlig unverständlich, woher dieser Gedankengang überhaupt kommt. Reviews sind redaktionelle Inhalte. Redaktionelle Inhalte sind immer frei. Wir haben in Deutschland eine Pressefreiheit.
Macht jetzt jemand natürlich einen YouTube Kanal, bekommt die Geräte von Herstellern geschenkt und bewertet die durch die Bank gut, dann könnte ein Richter dort natürlich die Nase rümpfen. Aber so weit muss es ja erst einmal kommen.
Tatsächliche Reviews, so wie sie auch auf vapers.guru veröffentlicht sind und weiter werden, sind jedoch keine Werbung. Und wenn jemand meint, das sei wegen Sponsoring verboten, muss er erst einmal nachweisen, dass es gesponsert wurde. Dazu muss man auch nicht jedes Mal eine Rechnung präsentieren, die eh getürkt sein kann. Sondern derjenige der hier beschuldigt muss dafür zumindest einen Anhaltspunkt haben.
Im Übrigen ist es verboten zu sponsern, aber nicht gesponsert zu werden. (TabakerzG, § 19, Abs. 5)
„Ich darf nicht sagen, wenn ein Gerät oder Liquid gut oder günstig ist.“
Auch dieses Gerücht stammt von etwa 2014.
Im Werbeverbot ist ein Verbot von Werbung mit qualitativen Zielen verankert. Das steht zwar in der Abteilung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. In dem Paragraphen ist aber ausschließlich von „Tabakerzeugnissen“ und „Tabakrauch“ die Rede. E-Zigaretten fallen jedoch unter „verwandte Erzeugnisse“. Man darf also ohne weiteres in der Werbung behaupten, dass Dampfen unschädlicher als Rauchen ist. Und als Privatperson sowieso. (TabakerzG, § 21)
„Wenn ich ein Angebot in einer Gruppe auf Facebook oder in einem Forum nenne, ist das verbotene Werbung.“
Viele Anwälte die befragt wurden, haben es sich offenbar sehr leicht gemacht. Denn um ein Gesetz tatsächlich zu verstehen, muss man auch sämtliche Quellverweise zu anderen Gesetzen prüfen. Oftmals wurden aber scheinbar nicht einmal die Begriffsbestimmungen gelesen.
Unter Punkt sechs des Gesetzes steht in den Begriffsbestimmungen: „Werbung: Jede Form der kommerziellen Kommunikation…“ Und mehr interessiert schon gar nicht.
Das bedeutet, Werbung ist überhaupt nur Werbung, wenn der Werbetreibende oder der Werbeträger damit Geld verdient. (TabakerzG, § 2, Punkt 6)
Jemand der Privat in einer Facebook Gruppe oder einem Forum beispielsweise sagt, dass er ein Gerät oder ein Liquid ganz toll findet, oder sogar einen Link zu einem Händler einstellt, betreibt nur dann Werbung, wenn er damit Geld verdient. Geschweige denn, dass die Administratoren des Mediums da irgendwie für belangt werden könnten. Dass Foren und Gruppen nicht dem Begriff der Öffentlichkeit entsprechen kommt noch hinzu.
Das bedeutet auch, dass ein YouTuber oder Blogger, der als Hobby Reviews macht, sagen und verlinken kann, was er will. So lange er dafür kein Geld bekommt.
„Man darf nicht für einen Händler werben.“
Auch das ist so ein Gerücht, dass sich irgendwie etabliert hat. Was so aber nirgendwo drin steht. Abgesehen von allen anderen Einschränkungen die Werbung betreffend.
Denn Amazon, Ebay und BP Tankstellen verkaufen auch E-Zigaretten und Zubehör. Zum Testen habe ich neulich ein Start Paket beim örtlichen Penny Supermarkt mitgenommen.
Dürfte man also für Händler keine Werbung machen wenn sie E-Zigaretten anbieten, dürften auch BP, Amazon, Ebay sowie viele Supermärkte und Tankstellenketten keinerlei Werbung mehr schalten.
Inhaltsstoffe
„Aromen werden/sind verboten.“
Das Gerücht hält sich leider seit Jahren. Um es auf den Punkt zu bringen: Aromen können nicht einfach verboten werden. Sie sind in allem. Von Gummibärchen bis Tütensuppen. Was wir dampfen ist nichts anderes.
Ein passendes Beispiels sind die Aromen für Eisdielen. [Review hier…] Es gibt aber auch ganz neutrale Anbieter von Aromen, die tatsächlich absolut gar nichts mit dem Dampfen zu tun haben. Auch die bieten sämtliche Geschmacksrichtungen an.
Im Gesetz steht davon auch kein Jota.
„Aromen in Liquids werden verboten.“
Liquid besteht aus PG (Propylenglykol) und VG (Glycerin). Beides sind auch Trägerstoffe für Aromen. Vor allem PG wird auch in Lebensmitteln verwendet. Wollte man also Aromen in Liquids verbieten, müsste man wieder alle Aromen verbieten. Das funktioniert einfach nicht.
Die Einschränkung ist hier die Nicotinhaltigkeit. Sobald ein Liquid Aroma und Nicotin enthält, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berechtigt, es durch die Tabakerzeugnisverordnung zu verbieten. (TabakerzG, § 26)
„Das Bundesministerium kann willkürlich Inhaltsstoffe verbieten.“
Wie wir erst vor kurzem gesehen haben, kann es das nicht.
Die Verordnung steht. Um sie zu ändern, muss dazu ein Entwurf eingereicht werden. Und der muss durch den Bundesrat. Hier wird er erst einmal wieder in den entsprechenden Ausschüssen besprochen. Und da schauen natürlich vorher auch noch Leute hinter den Kulissen drüber. (TabakerzG, § 26)
Wie hier […] bereits berichtet, wollte das BMEL Menthol in nicotinhaltigen Liquids verbieten. Das ist jedoch vorm Bundesrat gescheitert.
Die Ausschüsse haben mehrere Gründe benannt, warum ein solches Verbot Unsinn ist. Darüber hinaus haben sie dem BMEL zwar eine Höchstmengenregelung vorgeschlagen. Aber die dort angesetzte Höchstmenge würde ausreichen, um selbst normale Menthol Liquids zu erstellen. Hinzu kommt, dass damit auch klar ist, dass das BMEL sehr genau schauen und argumentieren muss, warum es gewisse Aromen verbieten wollen würde.
„Farbstoffe in Liquids sind verboten.“
Auch das Gerücht hält sich. Und hier kann man sehr schön nachvollziehen, dass diejenigen, die dieses Gerücht streuen, entweder böswillig sind oder die Verordnung selber gar nicht gelesen haben.
In der Verordnung steht ganz klar drin, dass Inhaltsstoffe verboten sind, die die Emissionen einfärben. Also den Dampf den man auspustet. Nicht die Liquids selber.
Allerdings verzichten viele Liquidhersteller von sich aus auf jegliche Farbstoffe. Einfach weil ihre Kunden nur das inhalieren sollen, was wirklich nötig ist. Ein Liquid mit färbenden Eigenschaften für den Dampf ist mir nicht bekannt. (TabakerzVO, 2. Änderung, 19. Mai 2017)
Preis
„Liquids werden viel teurer.“
Gerade erst hat vapers.guru einen Artikel veröffentlicht, für den viele Hersteller und Händler befragt wurden.
Einige Liquids sind bei einigen Händlern enorm verteuert. Derzeit zeichnet es sich jedoch ab, dass es bei den meisten Liquids keine oder nur eine sehr geringe Verteuerung gibt. Bericht dazu hier…
„Basen werden viel teurer.“
Man kann jetzt lange herumrechnen, um wie viel Basen teurer geworden sind. Das muss aber von vorn herein scheitern. Weil man Äpfel mit Birnen vergleicht.
Vor dem TabakerzG hat ein Hersteller einen Tankwagen voll Nikotinlösung kommen lassen, das war ein Posten bei seinen Ausgaben. Damit hat er dann die Basen in den entsprechenden Dosierungen abgefüllt.
Teilweise gab es bereits Unterschiede, dass eine Base mit mehr Nikotin auch mehr kostete. Aber nicht gravierend. Insgesamt kann man für den Markt sicher sagen, dass diejenigen, die beispielsweise 3mg Basen gedampft haben, immer auch das Nikotin in den 18mg Basen mit bezahlt haben. Das ist kaufmännisches Rechnen, die Hersteller werden die Preise der Dosierungen harmonisiert haben.
Durch die Regulierung und die Aufsplitterung zwischen nikotinhaltigen 10ml Basen (Nicotin Shots) und nicotinfreien Basen findet diese Harmonisierung nicht mehr statt. Die Händler müssen die Kosten für das Nikotin eins zu eins an den Enddampfer weiter geben, wenn er denn Nicotin haben will.
Das führt dazu, dass jemand der 3mg Nicotin bevorzugt, viel besser dabei weg kommt, als jemand der 18mg dampft.
Eine Übersicht:
Natürlich ist das für jemanden der 18mg dampft eine horrende Preissteigerung. Andererseits ist das für jemanden der 3mg dampft, und das dürften die meisten Selbstmischer sein, eine Preissteigerung von etwa 3,50 € auf einen Liter.
Hinzu kommt der Faktor, dass Subohmer weit mehr Liquid verbrauchen, aber weniger Nicotin benötigen.
Eine wirkliche Gegenüberstellung ist also nicht so einfach. Nicht Base ist teurer geworden, sondern das Nicotin.
Man muss es differenziert betrachten. Denn nur wenn man es differenziert betrachtet, kann man auch gezielt dagegen arbeiten. Und ich verwende hier sehr absichtlich das Verb „arbeiten“ und nicht „kämpfen“.
Das Problem ist hier also nicht prinzipiell die TPD oder das TabakerzG. Sondern dort die Festlegung auf 10ml Höchstmenge für nicotinhaltige Liquids. Hier haben Konsumentenvereinigungen einen Ansatzpunkt, um dagegen zu arbeiten. Noch dazu, wo dies eigentlich mit dem Jugendschutz begründet wurde. Was aber vollkommen absurd ist, da Jugendliche sich eher eine 10ml Flasche als einen Liter kaufen. Und das ist ein handfestes Argument.
Dies müsste aber auf EU Ebene angegangen werden. Und hier können die Dampfer sich nicht auf die Händler verlassen. Denn deren Interesse dagegen anzugehen richtet sich mittelfristig eher nach dem Umsatz und dem Gewinn.
„Dampfen wird für Umsteiger unattraktiv.“ „Selbermischen wird unattraktiv.“
Das eigentlich Wichtigste für das Dampfen ist natürlich, ob Dampfen weiterhin für Umsteiger attraktiv bleibt.
Eine Schachtel Zigaretten kostet im Durchschnitt sechs Euro. Die allermeisten Raucher rauchen eine Schachtel am Tag. Das bedeutet im Monat Ausgaben von 180,- €. Und jeder Dampfer und damit ehemalige Raucher weiß, dass das sehr wohlwollend gerechnet ist.
Ein Umsteiger kommt mit einem M2L Gerät und fertigen Liquids etwa zwei Tage aus. Großzügig gerechnet. Bei einem durchschnittlichen Preis von 5,- € pro 10ml wären das also 75,- €.
Man sollte auch nicht vergessen, dass der Markt sich jetzt erst noch sortiert.
Bleiben bei einem Händler oder Hersteller auf einmal Kunden weg, dann muss er Preise vergleichen. Er muss schauen, ob es sein Produkt oder ein ähnliches Produkt vielleicht nebenan billiger gibt.
Dann muss er kalkulieren, wie weit runter er mit dem Preis gehen kann. Diesen Vorgang nennt man in der Wirtschaft die Verengung eines Marktes. Das ist eine Selbstregulation der freien Matktwirtschaft. Und dieses Spiel beginnt bei der E-Zigarette nun von vorn.
Allerdings hat der Markt der E-Zigarette noch enorme Zuwachsraten, es ist nicht besonders eng. Oder wie man allgemein sagt: Jeden Tag steht ein Blödmann auf.
Trotzdem wird es über kurz oder lang dazu führen, dass die Produkte immer billiger werden. Vor allem die in Deutschland produzierten Basen.
Bereits nach zwei Tagen TPD kann man hier im Netz eine Bewegung bei den Nicotin Shots feststellen.
Hinten scheißt die Kuh
Anhand dieser Gerüchte und der Prognosen auf der einen Seite, und dem was tatsächlich davon übrig geblieben ist auf der anderen Seite, kann jeder für sich selber entscheiden, ob die TPD nun die prognostizierte Dampfer Apokalypse war.
Wutbürger argumentieren gerne damit, dass „die da oben“ ja alles regulieren und weiter verschärfen können. Ja, können sie. Konnten sie aber auch vorher schon.
Es sind im demokratischen Prozess aber sehr viele Hürden eingebaut, so dass man hier eben nicht von Willkür sprechen kann.
Wenn Menschen so heftig dagegen argumentieren und einen auf Wutdampfer machen, hat das meist ganz andere Ursachen. Die haben meist psychologisch bereits ein Problem mit ihrer eigenen Unwichtigkeit. Mit dem Gefühl ausgeliefert zu sein, unfrei zu sein.
Aber das waren sie vor der TPD auch schon. Dieses Problem liegt zwischen den Ohren, und nicht im Gesetz.
Und genau diese Menschen werden auch weiter argumentieren, dass das dicke Ende ja erst noch kommt. Genau wie Dampfgegner auch in zwanzig Jahren noch argumentieren werden, dass man nicht genug Daten über eventuelle Gefahren hat.
Im Westen nichts Neues.
Entscheidend ist, dass wir Dampfer stark genug werden, an einem demokratischen Prozess überhaupt teilzunehmen. Dass unsere Stimme gehört wird. Und dazu muss man argumentieren. Kooperativ, konstruktiv und auf einem gewissen Niveau.
Dieser Vorgang läuft gerade erst an. Und das vergessen viele. Wir sind noch nicht einmal so weit, wirklich zu streiten. Sondern erst einmal alle auf einen Wissensstand zu bringen.
Aber das läuft.
Wir sind inzwischen zu viele. Und die Beweise sprechen für das Dampfen. Deshalb wird Vaping auch nicht untergehen.
Auch nach der TPD nicht.
Joey Hoffmann
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