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BGH Urteil: Glückliche Dampfer verboten

Wenn man von Dingen spricht...

Im Zuge der Regulierung der E-Zigarette hatte ich wiederholt über die sich daraus ergebenden Verbote berichtet.
Gestern erschien nun ein Blog Artikel, der das alles beiseite wischt und vollmundig verkündet, nun seien auch die Abbildungen von glücklichen Dampfern verboten.
Das gibt mir wunderbares Anschauungsmaterial, um aufzuzeigen, was ich gegen solche Blogger habe.
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Spätestens seit die TPD am Horizont lauert, gibt es eine gewisse Klientel von Menschen, die einen baldigen Weltuntergang prognostizieren. Oder zumindest den Untergang des Dampfens.
Unglaublich viele Gerüchte wurden vor allem über Social Media gestreut. Was ich damals bereits sehr aktiv verfolgt habe und sicher auch eine Motivation war, vapers.guru zu starten.

Wurde ich am Anfang von eben diesen Menschen stark angefeindet, ist das inzwischen etwas verraucht.
Einerseits habe ich inzwischen überhaupt keine Zeit und keine Lust mehr, mich mit solchen Menschen auseinander zu setzen.
Auf der anderen Seite sind wohl auch die Argumente ausgegangen. Denn noch nie musste ich eine These oder Prognose zurücknehmen. Wohingegen die damals befürchteten Einschränkungen gar nicht oder nur zu sehr geringen Anteilen eingetreten sind.

Gerüchte leben länger als Wahrheiten

Die Auswirkungen dieser damals gestreuten Gerüchte sieht man bis heute. Facebook Gruppen in denen Verlinkungen für Geräte verboten sind, weil die Administratoren meinen, sie könnten für irgendetwas belangt werden. Geschlossene Gruppen und Blogs, bei denen man wie bei Porno Seiten bestätigen muss über 18 zu sein, obwohl das keinerlei juristische Relevanz hat. Verunsicherte Händler, die sich fragen was, sie auf ihrer eigenen Seite noch dürfen.

Gestern wurde nun ein Artikel auf einem Blog veröffentlicht, der symptomatisch für diese erwähnte Klientel Menschen steht. Und für die Hiobsbotschaften, die sie nicht müde werden sie zu überbringen.

Kaum jemand liest sowas noch

Nun hat sich die Informationslage rund um die E-Zigarette deutlich verändert. Waren bis vor drei oder vier Jahren hauptsächlich Enthusiasten in den entsprechenden Medien zu finden, hat sich die ganze Zielgruppe verändert. Sie ist jünger, lockerer und bei weitem nicht mehr so verkrampft. Den Großteil interessieren solche Themen überhaupt nicht, weil es sie ganz einfach nicht betrifft.

Deshalb liest auch kaum noch jemand solche Blogs. Denn es gab eben sehr wenig Quellen, und ältere Dampfer haben sich die Nächte vorm Netz um die Ohren geschlagen, um an Informationen zu kommen.
Trotzdem können sie eine Gefahr sein.

Wer erzählt da denn was?

Beschäftigt man sich mit Quellenstudium und Recherche, lernt man als erstes darauf zu schauen, wer einem da etwas erzählt.
Recht bekannt war sicher der Blog Nebelkrähe. Ein Zusammenschluss von mehreren Bloggern, die über das Thema E-Zigarette geschrieben haben. Und auf diesem Portal ist gestern diese Meldung erschienen.

Autorin des Artikels ist eine „Lilith“. Eine Österreicherin, die offensichtlich mit vielen dieser von mir gerne als Wutdampfer bezeichneten vernetzt ist. Sie führt auch einen eigenen Blog. Nur um nicht wieder über Nebenkriegsschauplätze diskutieren zu müssen, oder mich dem Eindruck der Arroganz auszusetzen, äußere ich mich nicht weiter dazu.
Ich respektiere den Wunsch jedes Menschen, sein Leben mit einem Sinn erfüllen zu wollen.

Entscheidender ist, für das Folgende zwei Dinge festzuhalten.
Erstens ist diese Lilith nach meinem Kenntnisstand nicht professionell im Bereich der E-Zigarette tätig. Und zweitens ist sie Österreicherin.

Der komplette Blog Beitrag

Nun hat sie also gestern diese zwei Sätze veröffentlicht, die ich gerne einmal mit dem Plenum durchgehen würde. Sie brauchen nicht mitschreiben, das ist nicht prüfungsrelevant.

„Lange Zeit herrschte Unsicherheit bezüglich dem Werbeverbot, nun hat ein Urteil des BGH gegenüber einem Tabakkonzern, dass auch E-Zigarettenhändler betrifft neues Aufsehen erregt.
Demzufolge ist auch die Darstellung glücklicher Raucher oder eben Dampfer auf der eigenen Homepage eine nicht erlaubte Werbung.“
Lilith, Nebelkrähe, 04.12.2017

Drei Fehlinformationen in einem Satz

Das Tabakerzeugnisgesetzt ist in vielen Bestimmungen sehr schwammig. Das ist wohl wahr.
Aber das Werbeverbot ist einer der eindeutigsten Teile an dem ganzen Gesetz. Es herrschte keine Unsicherheit.
Oder besser gesagt, es herrschte und herrscht nur Unsicherheit bei denen, die sich nicht damit befasst haben. Oder die versuchen, es irgendwie zu umgehen.




Denn es ist sehr explizit darin beschrieben, was verboten ist. Das tun Gesetze nun einmal, sie sagen, was verboten ist. Sie sagen nicht, was noch erlaubt ist. Das führt bei Laien durchaus zu Missverständnissen.

Denn ein Werbeverbot bedeutet nicht, dass nun auf einmal alles per se verboten ist, was der Laie nun für Werbung hält. Im umgekehrten Fall kann es durchaus dazu führen, dass etwas verboten ist, womit er gar nicht gerechnet hat.

Das Urteil ist nicht neu

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2017

Aber beginnen wir mit der Aussage, „nun“ hätte ein Urteil des BGH „neues Aufsehen erregt“.
Das ist schwerlich möglich. Denn das Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 117/16 stammt von Anfang Oktober. Von einer Erregung von Aufsehen zu sprechen ist also etwas widersprüchlich, wenn man diese Neuigkeit selber erst nach zwei Monaten mitbekommt.

Es wurde auch schon lange erwartet. Ich selber habe bereits spätestens im April, zur vollen Umsetzung der TPD, darüber berichtet.
Da vapers.guru sich ebenfalls über Werbung finanziert, liegt es natürlich in meinem ureigenen Interesse, in diesem Bereich informiert zu sein. Dazu habe ich bereits im vergangenen Jahr mit insgesamt drei Anwälten gesprochen.

Einfache Quellenlage ignoriert

Das wäre sicherlich auch der Autorin aufgefallen, wenn sie nicht einen Artikel dazu erwischt und verlinkt hätte, der ohne Datum veröffentlicht wurde.
Hätte sie sich aber die wenigen Sekunden Arbeit gemacht, hätte sie sehr schnell herausgefunden, dass eine ganze Welle solcher Artikel veröffentlicht wurde. Und zwar alle zum gleichen Datum. Mit annähernd dem gleichen Wortlaut. Weil an dem Tag nämlich auch die Pressemitteilung des BGH rausgegangen ist.

Man ist fast versucht hier Absicht zu unterstellen, um mit einer Meldung Klicks zu generieren. Aber soweit will ich nicht gehen.

Und hätte die sich dann sogar noch die Mühe gemacht, das Urteil herauszusuchen, wäre auch einiges klarer geworden. Beispielsweise, dass viele der Pressemeldungen vereinfachend sind, und somit inhaltlich nicht so juristisch aussagekräftig, wie sie es darstellt.
Dass sie nicht weiter recherchiert hat, erkennt man auch daran, dass sie hier von einem Tabakkonzern spricht.

Kein Tabakkonzern betroffen

Tatsächlich ging es jedoch um ein Revisionsverfahren gegen die Pöschl Tabak GmbH & Co. KG. Einem Unternehmen aus Geisenhausen in Bayern, das sich selber ausdrücklich als „konzernfrei“ beschreibt.
Sie stellen alle Sorten von Tabakerzeugnissen her, am bekanntesten dürfte seine einzige Zigarettenmarke Pueblo sein.

Pöschl zeigte auf der Startseite seiner Internetseite eine Abbildung von vier glücklich aussehenden Menschen, die Tabak konsumieren. Und zwar eben jene Tabakformen, die Pöschl auch herstellt.

Worum ging es überhaupt?

Das Bild um das es bei dem Streit ging

Eine Gruppe selbstberufener Gesundheitsapostel einer kleinen Nichtrauchervereinigung wollten 2014 ein Rechtsurteil erzwingen. Deshalb schalteten diese die Verbraucherzentrale ein. Und die hat dann diesen Rechtsstreit so zu sagen stellvertretend für sie geführt.
Das war deshalb möglich, weil die Verbraucherzentrale das Wettbewerbsrecht verteidigen will. Hätte Pöschl also gegen das Recht verstoßen, hätten sie sich damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.

Hauptstreitpunkt Dienste der Informationsgesellschaft

Pöschl hat es dann in der Folge auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen.
Ihr Argument war vor allem, dass ihre eigene Internetseite nicht zu den „Diensten der Informationsgesellschaft“ gehört.
Und so geht es im Gerichtsurteil auch zu weiten Teilen genau darum. Dass nämlich eine solche Internet Seite ein solcher Dienst nach der Definition der EU ist. Nur ein geringerer Teil beschäftigt sich überhaupt mit der Frage, ob es sich bei der strittigen Abbildung um Werbung handelt.

Doch auch da gab das Gericht den Klägern Recht. Ja, diese Abbildung entspricht in diesem Kontext der Werbung.
Doch ob man das nun grundsätzlich auf Werbung generell umlegen kann, ist keineswegs so eindeutig.

Verfahren älter als das geltende Gesetz

Auch das Oberlandesgericht München hat schon den Fall verhandelt

Denn dazu muss man sich klar machen, dass die ursprüngliche Klage von 2014 stammt. Sie wurde bereits vorm Landgericht Landshut und Oberlandesgericht München verhandelt.
Damals gab es jedoch noch gar keine TPD. Und damit auch kein Tabakerzeugnisgesetz. Sondern das Vorläufige Tabak Gesetz.

Zwar steht im Urteil drin, dass sich die relevanten Passagen zum Werbeverbot nicht geändert haben. Aber das betrifft dann eben auch nur diesen Kontext. Es hat sich einiges geändert.
Da es ein Revisionsverfahren war, musste der BGH vor allem entscheiden, ob die vorherigen Gerichte zum Zeitpunkt des seinerzeit geltenden Gesetzes Recht hatten. Das lässt zwar erahnen, wie es heute ausgehen würde. Aber es ist eben nicht ganz sicher.

Wie sieht es nun mit Werbung aus?

Nun ist es natürlich schwierig, genau zu erläutern, wie ich den derzeitigen Sachverhalt gerade sehe. Und mit mir alle Marktteilnehmer und Juristen, mit denen ich gesprochen habe.
Denn auch vapers.guru schaltet nach wie vor Werbung. Ich würde damit also so zu sagen ein Geschäftsmodell offenlegen. Ein Patent verraten.
Ich kann nur sagen: Ich tue das bewusst und bin mir entsprechend sicher.

Allerdings halte ich das Urteil nicht für völlig irrelevant. Ich rate Händlern und Herstellern ausdrücklich davon ab, auf ihrer eigenen Homepage derartige Bilder zu verwenden. Oder generell alle Bilder, die dazu geeignet sind, das Dampfen als nachahmenswert erscheinen zu lassen.
Nur wenn ich mir einmal die meisten Händlerseiten so ansehe, hat das eh niemand mehr.
Und was Menschen, die damit kein Geld verdienen, veröffentlichen, ist davon eh nicht betroffen.

Mit Tauben Schach spielen

Was natürlich auch zu Lilith zurückführt.
Da hat also eine Österreicherin sich darüber ausgelassen, was deutsche Gerichte beschlossen haben. Das ist etwas, was ich mir beispielsweise für Österreich ohne gründliche Recherche nicht zutrauen würde.
Noch dazu über ein Gesetz, das ausschließlich Händler und Hersteller betrifft. Das für sie also tatsächlich völlig irrelevant ist.

Es ist doch wirklich nicht verwunderlich, wenn man keinen Sinn mehr darin sieht, mit solchen Menschen überhaupt zu diskutieren.
Man kommt sich irgendwann vor, wie der Einbeinige beim Arschtretwettbewerb. Mit Kaulquappen über den Ozean diskutieren. Mit Tauben Schach spielen: Erst schmeißen sie alle Figuren um, kacken auf das Brett und dann stolzieren sie herum als wenn sie gewonnen hätten.

Es wird ja alles immer schlimmer

Das Dumme oder sogar Gefährliche daran ist nur, dass solche Meldungen dazu geeignet sind, wieder Verunsicherung zu schaffen. Wieder Gerüchte in die Welt zu setzen. Wieder eine Stimmung anzuheizen, die vor allem durch die so genannten neuen Medien immer mehr befeuert wird.

Einfach mal den Ball flach spielen, geschmeidig durch die Hose atmen, und in Ruhe eine dampfen.
Man kommt so viel weiter im Leben.
Erst sehen was sich machen lässt, dann machen was sich sehen lässt.


Das Urteil auf dejure.org: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=I%20ZR%20117/16

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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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